Kindesmissbrauch (Bild: rawf8/Shutterstock.com)
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BKA-Statistik 2025: Immer mehr Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern

Die neuesten Zahlen des Bundeskriminalamts (BKA) zur Polizeilichen Kriminalstatistik und dem Bundeslagebild „Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen 2025“ zeigen einen weiteren Anstieg bei Straftaten des sexuellen Missbrauchs von Kindern. Mit 17.126 erfassten Fällen im Jahr 2025 liegt die Zahl um 4,7 Prozent (plus 772 Fälle) über dem Vorjahreswert von 16.354. Insgesamt wurden 20.051 Minderjährige als Opfer sexueller Missbrauchshandlungen registriert – 707 mehr als 2024. Davon entfielen auf Jugendliche 1.239 Fälle.

Besonders betroffen sind Kinder im Alter von sechs bis 13 Jahren. Rund 74 Prozent der Opfer sind Mädchen, 26 Prozent Jungen. In mehr als der Hälfte der Fälle bestand eine Vorbeziehung zwischen Tatverdächtigem und Opfer. Die Taten werden überwiegend von allein handelnden männlichen Tatverdächtigen begangen.Ein deutlicher Anstieg zeigt sich bei Delikten ohne direkten Körperkontakt („Hands-Off-Straftaten“): Diese nahmen um 16,5 Prozent auf 4.861 Fälle zu. Im Bereich jugendpornografischer Inhalte wurde mit 11.515 Fällen ein neuer Höchstwert erreicht (+19,9 Prozent). Bei kinderpornografischen Inhalten gab es hingegen einen leichten Rückgang auf 41.677 Fälle. Bei den pornografischen Inhalten sind jeweils etwa die Hälfte der Tatverdächtigen minderjährig – häufig im Zusammenhang mit selbst erstellten und weitergeleiteten Inhalten.

Neue Risiken auch durch KI

Die Digitalisierung verschärft die Lage erheblich. Cybergrooming, Sextortion und Missbrauch über Livestreams nehmen zu. Neue Risiken entstehen durch Künstliche Intelligenz, mit der Täter reale Bilder und Videos manipulieren oder Deepfakes erstellen können. Das BKA erhielt 2025 über 100.000 strafrechtlich relevante Hinweise vom US-amerikanischen National Center for Missing & Exploited Children (NCMEC).BKA-Präsident Holger Münch warnt vor einer Lücke in der Strafverfolgung durch EU-Regelungen seit April 2026 und begrüßt Bestrebungen zur Schließung dieser Lücke. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt fordert wirksame Instrumente wie die IP-Adressenspeicherung, um Täter in der digitalen Welt besser identifizieren und stoppen zu können.Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Kerstin Claus, betont, dass das Lagebild das tatsächliche Ausmaß der Gewalt im Netz nicht annähernd abbilde.

Sie fordert, Cybergrooming bei 14- bis 17-Jährigen strafbar zu machen und Sextortion als eigene Sexualstraftat zu erfassen.Die psychischen Folgen für die Betroffenen sind in ihrer Schwere mit direkten physischen Gewalterfahrungen vergleichbar. Die steigenden Zahlen unterstreichen die Dringlichkeit von Prävention, Medienkompetenzförderung und einer besseren Vernetzung von Polizei, Justiz und Hilfsorganisationen. Trotz der hohen registrierten Fälle bleibt ein großes Dunkelfeld bestehen. (JS)

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