Der als „Stade-Killer“ bezeichnete mutmaßlicher Mörder von sechs Menschen in einem Mutter-Kind-Heim in Stade hat sich im Gefängnis umgebracht. Das ist natürlich die Gelegenheit, um Verschwörungstheorien in die Welt zu setzen. Auf jeden Fall brodelt das Netz. Hier einige Mutmaßungen, die wir auf X gefunden haben:
Künstliche Intelligenz schreibt:
Ein Hinweis, weil dumme Verschwörungstheorien kursieren um den vermeintlichen Selbstmord des Killers aus Stade (der sechs Mitarbeiter eines Mutter-Kind-Heims hinrichtete) in der JVA Bremervörde in Niedersachsen. Das Landeskriminalamt Niedersachsen, der Verfassungsschutz des Landes, die Landesregierung, der Gefängnisdirektor, die Wachmannschaft, Beamte, Polizei und Staatsanwälte können ja nicht alle an einer Straftat konspirieren – das würde in einem Rechtsstaat nie passieren. Also außer es geht um einen fingierten Terroranschlag wie beim Celler Loch, wo das Landeskriminalamt Niedersachsen, der Verfassungsschutz des Landes, die Landesregierung mit Ministerpräsident Ernst Albrecht (ratet, wer die Tochter ist), der Gefängnisdirektor, die Wachmannschaft, Beamte, Polizei und Staatsanwälte genau das taten. Nämlich alle konspirierten, um einen Sprengstoffanschlag durchzuführen und ihn der RAF in die Schuhe zu schieben. Und dieser Skandal kam nur durch hartnäckige und langjährige Recherchen von Enthüllungsjournalisten der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung ans Tageslicht. Wer trotzdem an den dummen Verschwörungstheorien festhält, dem sei gesagt: Enthüllungsjournalisten gibt es nicht mehr.
Waldemar Hartmann schreibt:
Die Bestie von Stade bringt sich laut BILD im Gefängnis um. Seine Fluchtautofahrerin ist von der Bildfläche verschwunden. Seit dem Blutbad mit sechs Opfern kaum Informationen an die Öffentlichkeit. Was läuft da? Was verbirgt der Staat.? Wo bleibt die versprochene restlose Aufklärung? Soll das noch Rechtsstaat sein?
Roland Tichy schreibt:
Suizid? Der 6-fach-Mörder von Stade soll sich selbst gerichtet haben. Die Fahrerin des Fluchtautos weiter frei unterwegs. Die politischen Verwicklungen ungeklärt. Es wird allmählich geheimnisvoll.
Arminius Germanicus schreibt:
Was haben der Stade–Killer und Jeffrey Epstein gemeinsam? Beide haben im Gefängnis „Suizid“ begangen…
Bernd Michelau schreibt:
Jetzt reicht’s wirklich!
Der Stade-Killer Fatih G. metzelt sechs Menschen in einer Mutter-Kind-Einrichtung nieder – und was macht der Staat? Er lässt ihn drei Wochen später in der U-Haft einfach Suizid begehen.
Kein Prozess. Keine Aufklärung. Keine unangenehmen Fragen vor Gericht. Wie praktisch für alle Verantwortlichen!
Ein Mann, der in der Türkei wegen Sexualdelikten gesucht wurde, aus dem Knast geflohen ist und hier bei uns trotz Vorstrafen und Bedrohungen frei rumlaufen durfte. Der sich eine Waffe besorgt, zu einem Behördentermin marschiert und ein Blutbad anrichtet. Und die ganze Zeit haben Jugendamt, Polizei und Justiz offenbar nur Bahnhof verstanden.
Das ist kein tragischer Einzelfall mehr.
Das ist eklatantes, systematisches Behördenversagen!
Türkischer Haftbefehl? Ignoriert.
Risiko für die Mitarbeiter? Unterschätzt.
Sicherheit in der U-Haft für einen Mehrfachmörder? Fehlanzeige.
Sechs tote Helfer, die einfach nur Kinder schützen wollten. Und der Täter entzieht sich feige der Verantwortung – mit freundlicher Unterstützung des Systems.
Liebe CDU/SPD-Regierung, liebe Justizministerin, liebe niedersächsischen Behörden: Ihr schafft es nicht mal, einen solchen Täter sicher zu verwahren. Wie wollt ihr dann die Bürger dieses Landes schützen?
Das Vertrauen ist längst weg. Und es wird nicht zurückkommen, solange ihr weiter so versagt.
Wacht endlich auf – oder hört auf, von „Sicherheit“ zu reden!
Gerhard Papke schreibt:
Der sechsfache Mörder von #Stade ist tot. Wahrscheinlich Suizid. Es gibt viele Fragen zur Verbindung des Täters zu pro-migrantischen Netzwerken und zur Fahrerin des Fluchtwagens, der Schwiegermutter des Landesbeauftragten für Migration. Wetten wir, dass sie unbeantwortet bleiben?
Guntram Proß schreibt:
Jubelarien in NGO-Kreisen, nachdem der Täter von Stade „Suizid“ begeht und damit die Ermittlungen vermutlich beendet werden. Zufälle gibt’s…
Bärbel Ilge schreibt:
Den Verdacht dass da einiges unter den Tisch gekehrt werden soll haben schon viele in den sozialen Medien geäußert, gerade wenn man bedenkt dass eine Fluchthelferin mit einem solchen Hintergrund ungehindert abtauchen konnte. Mir kam aber noch ein anderer Gedanke. Was ist das für eine lausige JVA, in der die Hafträume mit Suizidgefährdeten nicht kontrolliert werden und wo ein toter Häftling erst gefunden wird wenn er schon eiskalt und stocksteif ist? Wenn es tatsächlich so war haben die Bediensteten einiges zu erklären.
Freiheit schreibt:
Stade–Killer begeht Selbstmord im Gefängnis. Sehr seltsam das ganze. Was ist eigentlich mit der Fluchthelferin die untergetaucht ist?
Tatjana Festerling schreibt:
Der türkisch-kriminelle Stade–Killer mit mysteriösen Verbindungen zur SPD und satt gefüllten NGO Fördertöpfen hat sich ge-epsteint. Na, sowas aber auch. Und was für ein supi Zufall, dass er im September nun nicht mehr den Überlebenskampf dieser Dreckspartei an den Urnen belasten kann.
Anabel Schunke schreibt:
Gegen Tote wird nicht ermittelt. Stade-Fluchtfahrerin (letzter Stand) auch untergetaucht. Die Asylindustrie inklusive NGOs wird es freuen. Wer weiß, was da noch rausgekommen wäre. Vielleicht sollte man mittlerweile von „Asylmafia“ sprechen.
Christiane Meusel will aufklären:
Da hier viele gerätselt und sogar@Grok befragt haben, eine kurze juristische Einordnung:
Stirbt ein Beschuldigter vor Eröffnung des Hauptverfahrens, wird gegen ihn kein Hauptverfahren mehr eröffnet (§§ 203, 206a StPO). Der Verstorbene kann sich nicht mehr zur Sache einlassen, keine entlastenden Umstände mehr vorbringen und auch nicht mehr das letzte Wort haben. Gerade deshalb weist das LG Dresden (Beschluss vom 24.01.2022 – 5 Qs 12/22) darauf hin, dass von seiner Schuld nicht ausgegangen werden darf; die Unschuldsvermutung wirkt fort. Rechtsdogmatisch gilt: Eine Verurteilung wegen Beihilfe setzt die Feststellung einer vorsätzlichen rechtswidrigen Haupttat voraus. Kann diese – etwa wegen des Todes des mutmaßlichen Haupttäters vor Eröffnung des Hauptverfahrens – nicht mehr mit der für eine strafrechtliche Verurteilung erforderlichen Sicherheit festgestellt werden, fehlt auch die Grundlage für eine Verurteilung wegen Beihilfe. Das ist jedenfalls meine rechtliche Bewertung.
…
So geht das munter weiter. Man sollte doch aber lieber die Ermittlungen abwarten, bevor man weiter wild spekuliert. Und wer diese Ermittlungen anzweifelt ist zweifellos rechtsextrem.