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Parteiverbot durch die Hintertür: Hunderte AfD-Kandidaten in Niedersachsen von Ausschluss bedroht

Was in Niedersachsen sieben Wochen vor den  Kommunalwahlen am 13. September 2026 durchgezogen wird, ist ein kalter Putsch der Antidemokraten gegen eine demokratisch legitime, nicht verbotene und reguläre Partei mit dem einzigen Zweck, die mittlerweile deutlich stärkste politische Kraft im Land von der politischen Macht fernzuhalten und die eigene Macht zu zementieren. Die Masche, dass Wahlausschüsse die “Verfassungstreue” zahlreicher AfD-Bewerber für Spitzenämter wie Bürgermeister oder Landrat “prüfen” und dann Kandidaten das passive Wahlrecht entziehen, beschränkt sich offenbar nicht nur auf Einzelfälle, sondern hat im großen Stil Methode.

Nach dem bislang prominentesten Fall des AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Sichert, dem der allparteienkontrollierten Kreiswahlausschuss in Friesland seine Kandidatur für das Landratsamt mit 5:1 Stimmen ablehnte, sollen nun weitere Kandidaten ebenfalls wegsabotiert werden – mit der verlogenen Begründung, es stünden angebliche “Zweifel an seiner Verfassungstreue” im Raum. Ähnliche Prüfungen laufen bei weiteren AfD-Bewerbern, etwa in der Region Hannover, im Landkreis Osnabrück oder in Nörten-Hardenberg.

Missbrauch des Beamtenrechts

Apollo News” schreibt von einem potenziellen System, das Hunderte Kandidaten für kommunale Wahlbeamten-Ämter treffen könnte – bei insgesamt rund 30.000 zu vergebenden Mandaten betreffen die Ausschlüsse jedoch nur die Spitzenpositionen. Rechtliche Grundlage ist das dafür schamlos missbrauchte Beamtenrecht: Bürgermeister und Landräte sind Wahlbeamte und müssen die freiheitlich-demokratische Grundordnung jederzeit aktiv verteidigen. Wahlausschüsse können Bewerber zurückweisen, wenn Verfassungsschutz-Erkenntnisse oder öffentliche Äußerungen Zweifel begründen. Vergleichbare Fälle gab es bereits 2025: In Ludwigshafen (Rheinland-Pfalz) wurde Joachim Paul von der Oberbürgermeisterwahl ausgeschlossen, in Lage (NRW) Uwe Detert – beide Entscheidungen hielten vor – linintreuen! – Gerichten stand.

Verfassungsrechtler sehen darin einen glasklaren Angriff auf das passive Wahlrecht und das Parteienprivileg (Art. 21 GG). Nur das Bundesverfassungsgericht dürfe eine Partei für verfassungswidrig erklären; pauschale Ableitungen aus der AfD-Einstufung als „gesichert rechtsextrem“ seien unzulässig. Die AfD kündigt Klagen an.(TPL)

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