In den letzten Tagen hat Niedersachsen es geschafft, mit Rheinland-Pfalz mindestens gleichzuziehen, was die Skrupellosigkeit betrifft, mit der die Altparteien den Staat dafür missbrauchen, um die AfD durch die Hintertür zu verbieten. Unter Vorwänden, für die die Bezeichnung hanebüchen noch stark untertrieben ist, wurde dem AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Sichert die Kandidatur bei der Landratswahl im Kreis Friesland verboten, weil der Wahlausschuss Zweifel an seiner Verfassungstreue hat. Auch andere AfD-Kandidaten müssen sich Prüfungen ihrer Verfassungstreue stellen, ohne dass es dafür auch nur die allergeringste rechtlich tragfähige Grundlage gibt. In Wahrheit geht es einzig und allein darum, AfD-Politikern ihr passives Wahlrecht zu nehmen. Dies belegt auch ein interner „Leitfaden zur Prüfung der Verfassungstreue bei Bewerberinnen und Bewerbern für das Amt der Hauptverwaltungsbeamtin oder des Hauptverwaltungsbeamten“ des SPD-geführten Innenministeriums. Erwartungsgemäß zählt die „Mitgliedschaft in einer extremistischen Partei oder Organisation“ zu den Hauptkriterien für einen Wahlausschluss.
Offiziell wird zwar betont, dass eine bloße AfD-Mitgliedschaft dafür noch nicht ausreicht, dies ist aber Augenwischerei, denn in dem Dokument heißt es: „Ausreichend können auch Aktivitäten sein, die z. B. einen positiven Beitrag für das Vorankommen der Partei, die Wahl- oder Mitgliederwerbung oder die öffentliche Wahrnehmbarkeit der Partei leisten“. Relevante Aktivitäten seien „insbesondere die Wahrnehmung herausgehobener Parteifunktionen unabhängig von der Organisationsebene (z. B. Vorsitz, Kassenwart/in und die Stellvertretungen)“. Darunter fallen auch „Wahlkandidaturen sowie die Ausübung politischer Mandate auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene“.
Die Opposition wird systematisch ums passive Wahlrecht betrogen
Wer also bloß als Kassenwart für die AfD tätig ist, leistet bereits dem „Vorankommen“ der AfD Vorschub; erst recht, wer für sie in einem Parlament sitzt. Auch die „finanzielle, organisatorische oder sonstige aktive Unterstützung der Partei“ reicht für „Zweifel an der Verfassungstreue“ aus. Unter Punkt sechs wird der Kreis dann geschlossen. Dort steht, dass schon allein die „fehlende Distanzierung“ von „politischen Konzepten oder Forderungen mit verfassungsrechtlich bedenklichem Inhalt“ genügt. Im Klartext: Jeder, der irgendwie mit der AfD -einer nicht verbotenen Partei, die in allen Umfragen auf Platz eins liegt und die zweitstärkste Oppositionspartei im Bundestag-, ist in Verbindung steht, muss in Niedersachsen damit rechnen, um sein passives Wahlrecht betrogen zu werden. Als Grund dafür reicht die Einstufung als angeblich „gesichert rechtsextremistisch“ durch den Verfassungsschutz, der dem Innenministerium untersteht, das wiederum den Leitfaden für die Wahlausschüsse erstellt hat, die dann auf dessen Grundlage entscheiden.
Es ist ein ungeheuerlicher, absolut beispielloser Skandal, auf welche offenkundig verfassungsfeindliche und plumpe Weise die SPD-Innenministerin Daniela Behrens nach reinem Gutdünken ein zumindest latentes AfD-Verbot verhängt hat. Grundrechte unbescholtener Bürger und vom Volk frei gewählter Abgeordneter werden aufgrund völlig willkürlicher Kriterien außer Kraft gesetzt. Wahlausschüsse, die mit Angehörigen der Altparteien besetzt sind, entscheiden darüber, ob Kandidaten der Opposition sich zur Wahl stellen dürfen. Ausgerechnet Innenminister und der Verfassungsschutz, denen mehr als allen anderen der Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung aufgegeben ist, treten sie in eklatanter Weise mit Füßen und behaupten auch noch, sie dadurch zu retten. Es sind Zustände, die jeder Bananenrepublik Hohn sprechen, die aber in diesem Deutschland an der Tagesordnung sind. (TPL)






















