Vergewaltigung (Symbolbild: shutterstock.com/Von Tinnakorn jorruang)
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Schweden: 19-Jährige verurteilt, weil sie im Netz vor Sexualstraftäter warnte

Schweden hat in letzter Zeit eigentlich eine migrationspolitische Wende vollzogen und die linke Täter-Opfer-Umkehr bei Sexualstraftaten zunehmend rückgängig gemacht. Dennoch gibt es auch dort, offenbar nach britischem Vorbild, immer wieder Urteile, die den Kopf schütteln lassen: Weil sie in einer Chatgruppe vor einem verurteiltem Sexualstraftäter warnte, wurde nun die 19-jährige Natalie in Schweden wegen “schwerer Verleumdung” (“grovt förtal”) verurteilt. Sie hatte 2025 – damals 17 Jahre alt – in einem privaten Social-Media-Chat mit rund 20 Teilnehmern vor dem Mann gewarnt und zutreffend darauf hingewiesen, dass dieser 2022 wegen massiver sexueller Belästigung (“sexuellt ofredande”) einer damals 13-jährigen Freundin Natalies verurteilt worden war. Er hatte zugegeben, die Brüste des Mädchens begrapscht, sie geschlagen und seinen Finger in ihren Mund gesteckt zu haben – im Wissen, dass sie minderjährig war.

Natalie hatte als Zeugin ausgesagt und der Freundin geholfen, sich von dem Täter zu befreien. Weil sie den Mann drei Jahre später erneut bei einer Freizeitaktivität traf. In der der zugehörigen Chatgruppe, der auch der Mann angehörte, wollte sie ihre Freunde vor ihm warnen. In ihrer Nachricht erwähnte sie keine detaillierten Tatumstände, sondern wies lediglich darauf hin, dass er ein „Nein“ nicht akzeptiert und ihre Freundin angefasst habe.  Der damalige Täter erstatte Anzeige gegen die junge Frau. Die Folge: Das Amtsgericht verurteilte Natalie im August 2025 wegen schwerer Verleumdung. Das Berufungsgericht bestätigte die Verurteilung im Frühjahr 2026.

Täterschutz vor Opferwarnung

Entscheidend sei laut Urteil gewesen, dass die Information zwar wahr sei, die “Weitergabe aber nicht gerechtfertigt”. Das Ereignis liege etwa drei Jahre zurück, das “öffentliche Interesse sei nicht von erheblichem Gewicht”. Im Klartext: Frauen dürfen sich also nicht einmal vor potentiellen Vergewaltigern warnen, weil deren Leumund dadurch Schaden nehmen könnte?!?  Die Richter gingen noch weiter: Weder der Warnzweck noch die übrigen Umstände machten das Handeln vertretbar. Die Einstufung als schwere Verleumdung begründeten die Gerichte damit, dass die Information an den engen Kreis des Mannes (rund 20 Personen) gerichtet war, Identifikation ermöglichte und der Inhalt schwerwiegend sei.

Natalie muss nun 30.000 Kronen –rund 2.700 Euro – Schadensersatz an den Mann zahlen sowie ein Bußgeld von 5.000 Kronen (100 Tagessätze zu je 50 Kronen ). Das Amtsgericht hatte zunächst 30 Stunden Jugenddienst angeordnet; das Berufungsgericht änderte dies in die Geldstrafe ab. Als Erwachsene hätte sie sogar mit bis zu zwei Jahren Haft rechnen müssen. Natalie spricht von einem „völlig irrsinnigen“ Urteil: „Ein Teil von mir hat es noch nicht wirklich begriffen. Es fühlt sich unwirklich an, als wäre man in einem Film.“ Ihre Mutter erklärte gegenüber den Medien, es sei pervers, dass ein verurteilter Sexualstraftäter Geld kassieren könne, weil jemand über die Verurteilung spreche. Auch in Schweden hat liegt bei der Linksjustiz also so manches im Argen… (TPL)

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