DK-Chef David Bendels (Foto:ScreenshotYoutube)
[html5_ad]

Bayerns Justiz räumt ein: Bendels-Verurteilung wegen Faeser-Meme “nicht im Einklang” mit Rechtsprechung des Verfassungsgerichts

In der Justizfarce um das Meme des Journalisten David Bendels über Ex-Innenministerin Nancy Faeser hat das Bayerische Justizministerium auf Anfrage des AfD-Landtagsabgeordneten Rene Dierkes nun ausdrücklich eingeräumt, dass die Staatsanwaltschaft Bamberg bei ihrer ursprünglichen rechtlichen Bewertung von Bendels Post zunächst nicht ausreichend berücksichtigt habe, dass dessen rechtliche Bewertung als unwahre Tatsachenbehauptung „nicht mit dem nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anzuwendenden Beurteilungsmaßstab in Einklang zu bringen ist“. Bei Anwendung dieses Beurteilungsmaßstabs liege vielmehr nahe, „dass durch den Post Kritik an der Politik der damaligen Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser geübt werden sollte“.

Bendels hatte ein Meme veröffentlicht, das Faeser mit einem Schild zeigte, auf dem „Ich hasse die Meinungsfreiheit“ zu lesen war. Dafür war er zunächst zu sieben Monaten Haft sauf Bewährung verurteilt, Anfang des Jahres aber freigesprochen worden. In der ersten Urteilsbegründung hatte das Bamberger Amtsgericht allen Ernstes behauptet, der Leser sei nicht fähig, den „verächtlich machenden Post“ als Satire zu erkennen. Deshalb sei der Beitrag „nicht durch die Meinungs- und Kunstfreiheit des Art. 5 GG gedeckt“. Das Ministerium gab nun zu, dass die ursprüngliche rechtliche Bewertung falsch und der Beitrag als das zu verstehen war, was er ganz offensichtlich auch war – nämlich als zulässige politische Kritik an Faeser. Das ganze Verfahren war eine einzige politisch motivierte Schikane gegen Bendels, den Chefredakteur des AfD-nahen „Deutschland Kuriers“.

Sehr witzig: Ministerium bestreitet “politische Steuerung”

Eine politische Steuerung des Verfahrens bestreitet das Justizministerium jedoch. Zwar sei Justizminister Georg Eisenreich über das Verfahren informiert worden, eine Einflussnahme auf dessen Ausgang habe jedoch nicht stattgefunden. Die Staatsanwaltschaft Bamberg habe dem Justizministerium „regelmäßig zum Verfahrensstand sowie aus besonderem Anlass wie etwa bei parlamentarischen Anfragen berichtet“. Eine direkte politische Einflussnahme dürfte tatsächlich nicht stattgefunden haben – diese wäre jedoch auch gar nicht nötig gewesen, da die Bamberger Staatsanwälte auch so wissen, was ihre politischen Herren wollen, ohne dass dies ausdrücklich ausgesprochen werden müsste. Missfallen dürfte die Verfolgung von Bendels wegen dieser Lächerlichkeit bei der bayerischen Staatsregierung jedenfalls kaum ausgelöst haben.

Das Ministerium stellt dann auch klar, dass man -trotz Bendels Freispruch-, an der grundsätzlichen Einschätzung festhalte, „dass sich strafbarer Hass und Hetze zu einer echten Gefahr für die Demokratie entwickelt haben“. Dass „Hass und Hetze“ willkürliche Begriffe sind, die sich juristisch gar nicht hinreichend definieren lassen, ignoriert man. Immerhin ist es bemerkenswert, dass man überhaupt offiziell einräumt, welche skandalöse Fehleinschätzung hier vorgenommen wurde. Diese war jedoch nur möglich, weil die politisch abhängige Justiz sich bereitwillig für den „Kampf gegen Rechts“ instrumentalisieren lässt und dabei elementarste rechtliche Prinzipien mit Füßen tritt. (TPL)

6dc203f3a6ea4abbbfe39e07a3ddda07
image_printGerne ausdrucken

Themen