Der Versuch der niedersächsischen Altparteien, AfD-Kandidaten von den Kommunalwahlen auszuschließen, ist offenbar gescheitert. Trotz des neuen Gesetzes, das Verfassungstreueprüfungen für Bürgermeister- und Landratskandidaten ermöglicht und vor allem gegen die AfD gerichtet ist, trauen sich immer mehr Wahlausschüsse nicht mehr, Ablehnungen zu beschließen. Viele AfD-Bewerber dürfen nun doch antreten. Der Unmut in der eigenen Basis von CDU, SPD und Grünen sowie die kritische Berichterstattung vor allem freier Medien scheinen ihre Wirkung zu zeigen. Die bloße Tatsache, dass AfD-Kandidaten einer solchen Prüfung unterzogen werden müssen, bleibt skandalös – ein Eingriff ins passive Wahlrecht, der an ein Parteiverbot durch die Hintertür erinnert. Doch bei den „Unsere Demokratie“™-Vertretern scheint Vorsicht eingekehrt zu sein, den antidemokratischen Entzug allzu ungeniert durchzusetzen.
In Northeim wurde Jens Kestner, ehemaliger Landesvorsitzender der AfD Niedersachsen und 1. stellvertretender Kreisvorsitzender des Kreisverbandes Northeim, mit 6 zu 1 Stimmen als Landratskandidat zugelassen. Die Grünen hatten zuvor eine Überprüfung seiner Verfassungstreue verlangt. Der Wahlausschuss fand jedoch keine belastbaren Gründe für einen Ausschluss. Ansgar Schledde, Landesvorsitzender der AfD Niedersachsen, kommentiert den Vorgang nicht ohne Schadenfreude: „Die Grünen wollten Jens Kestner mit allen Mitteln aus dem Rennen nehmen. Solche Demokratieverweigerer haben sich nicht durchsetzen können. Das ist ein Sieg für die freie Wahl und ein klarer Fingerzeig: Die Bürger entscheiden, nicht parteipolitische Ränkespiele von ganz links außen. Wer die Zulassung von Kandidaten der AfD nach Gutdünken steuern will, muss seinen demokratischen Kompass überprüfen.“
“Sieg des gesunden Menschenverstands“
In der Samtgemeinde Artland wurde Martina Hartschwager, Vorstandsmitglied im Ortsverband Osnabrücker Land-Nord, einstimmig als Bürgermeisterkandidatin zugelassen. Zuvor hatte der Landkreis eine Überprüfung ihrer Verfassungstreue veranlasst. Der Wahlausschuss fand jedoch – auf einmal! – keine Gründe für einen Ausschluss. Dazu erneut Schledde: „Wieder einmal drohte eine von rot-grün gesetzlich ermöglichte Verfassungstreue-Prüfung, eine AfD-Kandidatin aus dem Rennen zu nehmen. Erneut wurde es den Entscheidern an der Basis zu heikel, demokratisch völlig unbedenkliche Kandidaten auszuschließen. Die durch den niedersächsischen Verfassungsschutz verbreitete Panik vor der AfD hat wieder nicht gefruchtet. Auch heute haben die Demokratie und der gesunde Menschenverstand gesiegt.“
Ähnlich erging es zum Glück Jessica Schülke in Hannover und Robert Preuß in Gifhorn – beide wurden zugelassen, obwohl Prüfungen liefen. Nur vereinzelt wie bei Martin Sichert in Friesland kam es zu Ablehnungen. Die örtlichen Ausschüsse entscheiden weisungsfrei und scheinen den Druck der Öffentlichkeit und interner Skepsis der Basis der Altparteien zu spüren, wo viele Bürger angesichts dieser antidemokratischen Gebaren mehr als verstört reagiert hatten. Das und die hartnäckige Berichterstattung vor allem der freien Medien über den Skandal haben offenbar bewirkt, dass der Versuch, AfD-Kandidaten systematisch auszuschalten, an seine Grenzen gestoßen ist. So lange jedenfalls, bis das Machtkartell die nächsten faulen Tricks auspackt… (TPL)























