Seit Wochen werden in Niedersachsen AfD-Kandidaten durch Wahlausschüsse von der Kommunalwahl ausgeschlossen. Als Mittel dazu dienen die Einstufung der Partei als angeblich „gesichert rechtsextremistisch“ durch den politisch weisungsgebundenen Verfassungsschutz, eine Verschärfung des Wahlgesetzes und ein interner Erlass des Landesinnenministeriums. Die jeweiligen Wahlausschüsse brauchen dann nur noch „Bedenken“ wegen der Verfassungstreue eines AfD-Kandidaten anzuwenden (denn nur um diese geht es) und schon liefert das Innenministerium die gewünschte Bestätigung dafür. De facto reicht die bloße Mitgliedschaft in der AfD, ob ein Ausschluss erfolgt, wird völlig willkürlich entschieden und mit hanebüchenen Vorwänden, wie etwa polemischen, aber völlig von der Meinungsfreiheit gedeckten Social-Media-Posts begründet.
Das Gesicht hinter diesem beispiellosen Übergriff auf das passive Wahlrecht ist SPD-Innenministerin Daniela Behrens. Nun hat sie sich im Interview mit der „Welt“ zu dem Thema geäußert – und das mit atemberaubender Dreistigkeit. Sie bestritt, dass den Wahlausschlüssen eine Gesetzesverschärfung vorausgegangen sei. Vielmehr habe man „bestehende Regeln konkretisiert“. Der Unterschied zu früheren Wahlen liege darin, „dass wir es deutlich häufiger als früher mit Bewerbern einer Partei zu tun haben, die vom niedersächsischen Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wird“. Da diese Einstufung nicht letztinstanzlich zurückgewiesen wurde, sei sie auch nicht weiter infrage zu stellen, sondern „Rechtslage“, so Behrens, der der Verfassungsschutz untersteht, der eben diese Einstufung vorgenommen hat.
Faktisches AfD-Verbot durch die Hintertür
Dass einige AfD-Kandidaten zugelassen worden seien, andere wiederum nicht, sei nicht der Willkür der Wahlausschüsse geschuldet, wagte Behrens zu behaupten. Diese würden die jeweilige Person und die konkreten Erkenntnisse zu ihr betrachten. Die Gremien hätten ihre Entscheidungen „immer auf den Einzelfall“ bezogen und dabei ihre Aufgabe insgesamt „gut bewältigt“, meint sie. Dass in Hannover kein Wahlausschluss erfolgte, weil man eine mögliche Wahlwiederholung fürchtete, wertet Behrens allen Ernstes als Beleg dafür, dass das System „insgesamt funktioniert“. Die Gremien würden sorgfältig abwägen und wüssten, welche Konsequenzen ihre Entscheidungen haben können.
In Wahrheit sind diese Wahlausschlüsse für niemanden nachvollziehbar, weil ihre Begründungen absolut lächerlich sind. Kein einziger der ausgeschlossenen Kandidaten hat sich auch nur das Allergeringste zuschulden kommen lassen, manche sind sogar frei gewählte Bundes- oder Landtagsabgeordnete! Nun sind sie plötzlich nicht mehr geeignet, kommunale Ämter zu bekleiden, weil die schwindsüchtige SPD, dem letzten westdeutschen Schwellenland, in dem sie noch regiert, ums Überleben kämpft. Deswegen inszeniert Behrens diesen kalten Putsch, der ein faktisches AfD-Verbot durch die Hintertür ist. Es liegt nun völlig im Gutdünken irgendwelcher ehrenamtlicher Wahlausschüsse, ob sie einen AfD-Kandidaten zur Wahl zulassen oder ob sie Zweifel anmelden, die man beim Innenministerium natürlich gern bestätigt. Behrens verlogene Behauptungen sind ein einziger Skandal und ein Schlag ins Gesicht jedes Wählers. Sie ist eine Verfassungsfeindin reinsten Wassers und wäre in einem funktionierenden Staat längst ihres Amtes enthoben worden. (TPL)























