Über 1.000 Juristen, meist Rechtsanwälte, haben inzwischen einen Aufruf des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV) unterzeichnet, der ein Verbot der AfD fordert. Dabei handelt es sich um die Nachfolgeorganisation des „Sozialistischen Anwaltskollektivs“ Als Grundlage dafür dient das juristisch völlig wertlose „Gutachten“ der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), einer linken NGO, das behauptet, die AfD verfolge ein politisches Konzept, das gegen die Menschenwürde und das Demokratieprinzip verstoße, wolle Ausländer, Deutsche mit Migrationsgeschichte und Muslime rechtlich abwerten, sei somit verfassungsfeindlich, und ein Verbotsantrag habe gute Aussichten vor dem Bundesverfassungsgericht. Das Machwerk war seinerseits von namhaften Juristen nach Strich und Faden zerpflückt worden, dient aber nun als Grundlage für einen weiteren albernen Appell für ein Verbotsverfahren.
Zu dessen bekannteren Unterzeichnern gehören Gestalten wie Marco Wanderwitz, der unsägliche merkelhörige CDU-Apparatschik und ehemalige „Ostbeauftragte“ der Bundesregierung, der seit Jahren aggressiv für ein AfD-Verbot trommelt; der Linken-Anwalt Chan-jo Jun; der frühere Grünen-Bundestagsabgeordnete Hermann Ott; der Grünen-Landtagsabgeordnete Jan Kürschner, die ehemalige Grünen-Bundestagsabgeordnete Canan Bayram und die ultralinke Berliner Anwältin Christina Clemm, die bis über die Ohren im linken NGO-Sumpf steckt. Allein das legt beredtes Zeugnis dafür ab, was von dem Brief zu halten ist. Die längst als substanzlos widerlegten Behauptungen des GFF-„Gutachtens“ werden darin nahezu wortgleich übernommen.
Beispiel für “Schwarm-Nichtintelligenz”
Die augenscheinlich große Zahl von Unterzeichnern soll den falschen Eindruck suggerieren, ein AfD-Verbot werde von geballter juristischer Fachkompetenz befürwortet –… und genau das tun natürlich unseriöse “Qualitätsmedien“ von “Stern“ bis “n-tv“, die ohne den linksextremen Hintergrund der Unterzeichnerschaft den Eindruck erwecken, hier handele es sich um neutrale, sachlich und an der Rechtslage orientierte Vertreter der Jurisprudenz. In Wahrheit ist dies eher ein Beispiel für “Schwarm-Nichtintelligenz”: Über 1.000 Juristen sind nur ein winziger Ausschnitt der Gesamtzahl von über 400.000 Juristen, die es in Deutschland gibt – und es sind die unbelehrbaren Altkommunisten in diesem Stand. In der Politik weiß man ohnehin, dass ein AfD-Verbotsantrag keine Substanz hat. Es gibt nichts an der Partei, das verfassungsfeindlich wäre.
Die entsprechenden Behauptungen beruhen ausschließlich auf irgendwelchen, oft polemisch zugespitzten Aussagen von AfD-Politikern, die dann mittels linker Sprachbilder als „rechtsextrem“ gebrandmarkt werden. Derselben Methode bedient sich auch der Verfassungsschutz in Bund und Ländern bei seinen „Gutachten“. Auch dieser neuerliche Appell ist eine reine Luftnummer von Kostgängern des Linkstaates und Wichtigtuern. Die RAV-Vorsitzende und Mit-Initiatorin des offenen Briefs, Angela Furmaniak, erklärte, das Grundgesetz gebe „ein Instrument an die Hand, das nun endlich eingesetzt werden muss“. Die Politik dürfe sich „nicht mehr hinter Scheinargumenten verstecken“, sondern müsse „handeln, bevor es zu spät ist“. Solche hysterischen Ergüsse sind typisch für diese lupenreinen Antidemokraten, die den Rechtsstaat, dessen Recht sie studiert haben und verstehen und anwenden müssten, selbst mit Füßen treten. Sie sind es, die sich hinter „Scheinargumenten“ verstecken. Wenn es auch nur die geringste Aussicht auf ein erfolgreiches Verbotsverfahren gäbe, hätte die Politik diesen Schritt schon vor Jahren unternommen. Der Zug ist abgefahren. Nächsten Monat wird die AfD aller Wahrscheinlichkeit Erdrutschsiege in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern einfahren und möglicherweise sogar in Berlin stärkste Kraft werden. Alles Geblöke von irgendwelchen linken Anwälten wird daran nichts mehr ändern. (TPL)























