24-jährigen Polizisten zum lebenslangen Krüppel geprügelt: Muss syrischer Täter Deutschland jetzt etwa wirklich verlassen?
Auch diese unverzichtbare Fachkraft musste Deutschland lange genug aushalten. Nun soll ein Syrer wegen eines unfassbaren Gewaltdeliktes gegen einen Polizisten das Land verlassen – allerdings nur voraussichtlich, wie das Gericht einräumte. Was war passiert? Im Jahr 2022 eskalierte in einer Disco in Greifswald (Mecklenburg-Vorpommern) eine weitere ethnisch-vielfältige Situation, die den nächsten Polizeieinsatz nach sich zog. Für einen Beamten endete des Intermezzo jedoch einer brutalen Attacke, die das Leben der jungen Einsatzkraft für immer verändern sollte: Der Syrer brachte den Polizisten im Streit zu Fall, vorauf hin dieser mit den Hinterkopf auf den harten Betonboden prallte.
Mehrere Operationen waren daraufhin notwendig, doch was blieb, war ein dienstunfähiger, gerade mal 24 Jahre alter Polizeibeamter, der von nun an einen Rollator zur Fortbewegung benötigt. Psychische Schäden trug das Opfer außerdem davon. Eine lebenslange Beeinträchtigung ist zusätzlich befürchten. Der Syrer wurde zunächst zu drei Jahren verurteilt, die er anscheinend auch absaß. Beim Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen wurde nun die Entscheidung gefällt, dass der Moslem das Land zu verlassen hat. Die Situation in der alten Heimat sei derzeit nicht so untragbar, um die Ausweisung zu verhindern.
Justiz “knallhart“: Sieben Jahre lang darf er nicht nach Deutschland zurückkommen
Allerdings wurde auch hier die Option beibehalten, diesen Traumatisierten dennoch im Land zu behalten. Bereits im Mai wurde der Täter von der Stadt Gelsenkirchen, seinem eigentlichen Wohnort, ausgewiesen. Ein weitreichendes Einreise- und Aufenthaltsverbot für Deutschland wurde zudem ausgesprochen. Verlässt der Syrer das Land freiwillig, darf er sieben Jahre lang nicht zurückkommen. Ferner besteht die Gefahr, dass der Täter erneut straffällig wird.
Ein abschreckendes Beispiel für andere gewaltbereite Migranten soll ebenfalls statuiert werden. Eine endgültige Entscheidung steht allerdings noch aus. Der Unterschied bei einer Ausweisung im Vergleich zur Abschiebung besteht darin, dass bei Ersterem der Migrant Deutschland verlassen muss und ein weiterer Aufenthalt untersagt wird. Die Abschiebung ist hingegen die letzte Konsequenz, wenn der Ausländer seiner Ausreisepflicht nicht nach kommen will.