In Niedersachsen hat die deutsche Kuscheljustiz gegenüber Migrantenkriminalität nicht nur ein Opfer um seine Gerechtigkeit gebracht, sondern auch noch ein zweites verursacht. Vor einem Jahr wurde eine 14-Jährige in einem Jugendzentrum von drei Jungen im Alter von 15, 16 und 18 Jahren vergewaltigt. Das Ermittlungsverfahren wurde jedoch von der zuständigen Staatsanwältin gestoppt. Vier Wochen später gab es eine weitere Vergewaltigung durch den damaligen, heute 17-jährigen Anführer. Das Opfer war erneut 14 Jahre alt. Als Grund für die Einstellung der Ermittlungen gab die Staatsanwältin an, den drei Verdächtigen könne sie „eine strafbare Handlung mit der für die Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit nicht nachweisen“. Voraussetzung für die Strafbarkeit der Beschuldigten sei „zunächst, dass der Widerwille für einen objektiven Dritten erkennbar gewesen wäre“ – entweder ausdrücklich oder etwa durch Weinen oder Abwehren. Zudem hätten die Täter dem Mädchen ja nicht das Handy abgenommen, somit sei sie also “nicht schutzlos” gewesen. Diese Argumentation kommt wohlgemerkt von einer weiblichen (!) Anklagevertreterin.
Die Anwältin der Familie hatte dem vergebens entgegnet, diese rechtliche Bewertung lasse die spezifische Schutzbedürftigkeit jugendlicher Opfer außer Acht. Dass das geschockte und vor Angst starre Mädchen sich nicht gegen drei ältere und körperlich überlegene Jungen gewehrt hat, werde ihr hier regelrecht zum Nachteil ausgelegt. Wohl wahr: Während “nein heißt nein!“ bei deutschen Tätern selbst bei nur andeutungsweisen Belästigungen als unantastbares Mantra kompromisslos hochgehalten wird und zu unerbittlichen strafrechtlichen Ermittlungen selbst bei kaum beweisbaren Übergriffen in der Ehe oder Beziehungen führt, wird umgekehrt bei migrantischen Tätern die Ermittlungsakte allzu vorschnell geschlossen und selbst bei erwiesenen Übergriffen oft nicht auf Vergewaltigung erkannt, weil das Opfer nicht laut genug gebrüllt oder sich gewehrt hat. Diese Art von Rechtspflege strotzt nur so von victim blaming und erinnert fatal an die “Rechtsprechung“ in islamischen Staaten, die bei Vergewaltigungen notorisch eine Täter-Opfer-Umkehr vornehmen, indem sie der Frau ebenfalls unterstellen, sie habe die Taten provoziert und dann zugelassen, indem sie angeblich zu geringe Gegenwehr geleistet habe. Vielleicht passen sich die niedersächsischen Staatsanwälte ja einfach schon den Verhältnissen im kommenden Kalifat an?
Einer der Täter: “Ich wurde auch vergewaltigt“
Besonders pervers ist der Umstand, dass in diesem Fall sogar eine Art von Schuldeingeständnis vorlag. Denn einer Beteiligten hatte die Tat später selbst zugegeben, sich dabei jedoch nach dem für solche Fälle im Islam vorgesehen Ritus für die Tat “entschuldigt”, und zwar bezeichnenderweise mit den zynischen Worten: „Ich schwöre auf den Koran: Ich wurde bedroht, das zu machen. Ich wurde damit selbst auch vergewaltigt. Ich war selbst noch Jungfrau“. Diese von der Staatsanwaltschaft offenbar einfach ausgeblendete Äußerung beweist darüberhinaus aufs Neue, in welchem Milieu und von welcher Klientel solche Untaten nahezu ausschließlich begangen werden (falls es denn überhaupt noch nicht-migrantische Täter bei dieser Art von Verbrechen gibt, die vor 2015 in Deutschland quasi gänzlich unbekannt waren).
Selbst in der islamophilen und vielfaltsbesessenen SPD wird diese Art von justizieller Strafvereitelung durch windelweiche Dhimmi-Staatsanwaltschaften inzwischen einigen Politikern unheimlich – wenngleich sie dafür angebliche Unzulänglichkeiten der Gesetzeslage verantwortlich machen: “Solch schreckliche Fälle zeigen, wie lebensfremd das aktuelle Sexualstrafrecht insbesondere bei Minderjährigen ist”, kritisiert Sebastian Schlüsselburg (SPD), der Vize-Chef des Berliner Rechtsausschusses. Man könne doch „in so einer körperlichen und psychischen Zwangslage nicht von jedem verlangen, laut Nein zu sagen, sich wegzudrehen, zu weinen oder sich steif zu machen“. Schlüsselburg täte allerdings besser daran, sich in seiner eigenen Partei dafür einzusetzen, dass die Art der Migration endlich gestoppt wird, durch die solche Verbrechen überhaupt zum Massenphänomen geworden sind. Ein Blick auf bisherige Urteile zeigt, dass in diesem Land, wo irgendwelche abgehalfterten TV-Sternchen wegen “virtueller Vergewaltigung“ tränenreich unter medialer Rundumbegleitung herumopfern können, in Fällen solcher realer und brutaler sexueller Übergriffe fast unisono Bewährungsstrafen verhängt werden. Stattdessen werden etwa Ärzte, die falsche Corona-Atteste ausstellten, um ihre Patienten zu schützen, zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Ansonsten ist das Muster bekannt: Zuerst importiert dieser Staat Millionen von frauenfeindlich sozialisierten barbarischen Jungmännern – und dann ahndet er deren Taten entweder gar nicht oder mit ridikülen Strafplacebos. Der Rechtsfrieden geht darüber ebenso in die Brüche wie Deutschland als Ganzes. (WF)























