Stasi-Zustände in Niedersachsen: SPD-Innenministerium will nicht verraten, bei wie vielen Kandidaten es die Ablehnung empfohlen hat
Die niedersächsische SPD-Innenministerin Daniela Behrens bedient sich bei dem von ihr betriebenen Wahlausschluss von AfD-Politikern in jeder Hinsicht Stasi-Methoden. Nicht nur, dass es keiner plausible Begründung, geschweige denn eine tragfähige rechtliche Grundlage für dieses Vorgehen gibt, ihr Ministerium weigert sich auch, Auskunft darüber zu erteilen, bei wie vielen der auf Verfassungstreue überprüften AfD-Kandidaten es den Ausschluss von den Kommunalwahlen empfohlen hat. Gegenüber „Apollo News“ wurde als Grund dafür angegeben, dass sämtliche Daten zu den Prüfverfahren gemäß den gesetzlichen Vorschriften gelöscht worden seien. In einer ersten Auskunft hatte das Ministerium jedoch noch mitgeteilt, dass vor den Wahlen am 13. September gegen insgesamt 18 Bewerber ein Prüfverfahren eingeleitet worden sei. 17 davon richteten sich gegen AfD-Kandidaten. Neun Fälle wurden auf Landkreisebene behandelt, acht in der Kommunalaufsicht des Innenministeriums.
Diese acht Verfahren, die direkt im Ministerium geführt wurden, „bezogen sich ausschließlich auf Kandidaten der AfD“, hieß es zunächst. Die Frage, in wie vielen Fällen die Kommunalaufsicht als Ergebnis ihrer Prüfung eine Nichtzulassung zur Wahl empfohlen hat, wurde nicht beantwortet. Als „Apollo News“ auf dem presserechtlichen Auskunftsanspruch beharrte und darauf hinwies, dass die Prüfergebnisse in öffentlichen Sitzungen der zuständigen Wahlausschüsse behandelt wurden, behauptete das Innenministerium dann plötzlich, die Daten seien nicht mehr vorhanden.
Grundrechtsaussetzung auf dem Verwaltungsweg
Der Gesetzgeber habe eine “Löschverpflichtung” eingeführt, „nach der die im Rahmen des Verfahrens erhobenen personenbezogenen und verfahrensbezogenen Daten nach Abschluss der Entscheidung des jeweiligen Wahlausschusses bei der Kommunalaufsichtsbehörde zu löschen sind“ – kurz nachdem die letzten Wahlausschüsse zu den Kommunalwahlen getagt hatten. Das alles sind natürlich Nebelkerzen. Unabhängig davon, ob die Daten tatsächlich bereits gelöscht wurden oder nicht, wird man im Ministerium wohl kaum vergessen haben, in wie vielen der acht Fälle man einen Wahlausschluss empfohlen hat – zumal mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass dies in allen Fällen geschehen ist, da diese ganze antidemokratische Fare nur den einen Zweck verfolgt, AfD-Kandidaten um ihr passives Wahlrecht zu betrügen.
Die rot-grüne Landesregierung hat es ermöglicht, dass de facto die bloße AfD-Mitgliedschaft bereits dafür ausreicht. Auf dem Verwaltungsweg setzt eine Regierung damit Grundrechte außer Kraft. Es ist ein in der Geschichte der Bundesrepublik beispielloser Skandal und nichts anderes als ein Putsch von oben. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Sichert, der das erste Opfer war, hat nun vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg auf seine Zulassung zur Landratswahl in Friesland geklagt. Die letzte Hoffnung ist, dass die Justiz diesem ungeheuerlichen Gebaren ein Ende machen wird. Wenn nicht, ist in diesem Land endgültig alles möglich.