Willkürlich als Landratskandidat durch exekutive Gremien verhindert: AfD-MdB Martin Sichert (Foto/Collage:Grok)
[html5_ad]

Letzte Hoffnung Verwaltungsgericht: Um sein passives Wahlrecht betrogener AfD-Politiker Sichert klagt gegen linksgrünen Demokratieputsch

Wie schon wiederholt berichtet, ist, das, was sich derzeit in Niedersachsen vollzieht, nichts anderes als ein Putsch der rot-grünen Landesregierung gegen den Rechtsstaat und die Demokratie. Ohne jede tragfähige Rechtsgrundlage werden AfD-Kandidaten seit Wochen von der Kandidatur für die Kommunalwahl ausgeschlossen – und zwar allein deshalb, weil sie in der AfD sind, einer nicht verbotenen Partei, die die zweitstärkste Partei im Bundestag ist und seit Monaten in sämtlichen Umfragen bundesweit mit großem Vorsprung auf Platz eins liegt. Die Dramatik dessen, was in Niedersachsen geschieht, kann kaum übertrieben werden. Eine Regierung setzt sich einfach auf dem Verwaltungsweg mit absoluter Willkür über Recht und Gesetz hinweg. Das Gesicht hinter alledem ist SPD-Innenministerin Daniela Behrens. Zuerst hat der ihr unterstehende Verfassungsschutz eines seiner hanebüchenen Pseudo-Gutachten erstellt, das die AfD aufgrund irgendwelcher Zitate, die völlig von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, als angeblich „gesichert rechtsextrem“ eingestuft.

Der Öffentlichkeit wird dieses „Gutachten“ vorenthalten, auch gerichtlich ist noch nicht darüber entschieden. Dann hat die Landesregierung eine Verschärfung des Kommunalwahlgesetzes durch den Landtag gepeitscht, die sich faktisch allein gegen die AfD richtet. Ehrenamtlichen Wahlausschüssen, die in aller Regel mit parteipolitischen Konkurrenten besetzt sind, ist es nun erlaubt, den Ausschluss von Kandidaten zu verhängen, einfach indem sie Bedenken wegen deren Verfassungstreue anmelden. Diese geben sie dann an die Kommunalaufsicht weiter – die ebenfalls im Innenministerium angesiedelt ist und die dann auf Grundlage des „Gutachtens“ des ihm unterstehenden Verfassungsschutzes „Empfehlungen“ über die jeweiligen Kandidaten abgibt. Es ist ein lächerlich-plumpes Manöver, in dessen Zentrum Behrens` Ministerium steht, das die Wahlausschüsse anweist, ihm ihre Bedenken bei Wahlkandidaten mitzuteilen, nur um dann seine Einschätzungen darüber abzugeben, die wiederum auf den Inlandsgeheimdienst zurückgehen, den es selbst damit beauftragt hat, die AfD zu bespitzeln. Es ist also ein einziger absurder Zirkelschluss und ein Machtmissbrauch, wie man ihn sonst nur aus Bananenrepubliken kennt.

Vorgaben des Innenministeriums unhinterfragt übernommen

Das erste Opfer dieses Irrsinns war der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Sichert, dem die Kandidatur als Landrat von Friesland verwehrt wurde, das auch der Wahlkreis von SPD-Ministerpräsident Olaf Lies ist. Sichert geht nun vor dem Oldenburger Verwaltungsgericht dagegen vor. Sein Anwalt Christian Wirth spricht von einem „juristischen perpetuum mobile“ und schildert diesen ganzen Irrsinn so, wie er sich abspielte: „Gemäß Anschreiben des Kreiswahlleiters und der (rechtswidrigen) Gesetzeslage hätte der Kreiswahlleiter bei Bedenken gegen die Verfassungstreue des Antragstellers die Daten an die Aufsichtsbehörde übersenden müssen. Die Kommunalaufsichtsbehörde hätte sodann eine Überprüfung vornehmen müssen. Offensichtlich hatte der Kreiswahlleiter keine Bedenken, also hat das Innenministerium die eigenen „Bedenken“ (alleine die Mitgliedschaft in der AfD) gegen den Antragsteller dem Kreiswahlleiter übermittelt, der dann diese Bedenken des Innenministeriums gehorsam wieder an die Aufsichtsbehörde beim Innenministerium übermittelt hat, welches dann diese Bedenken der Abteilung Verfassungsschutz im Innenministerium weitergegeben hat. Und natürlich sind alle beteiligten Behörden gegenüber dem Innenministerium weisungsgebunden“.

Weder dem Vorsitzenden noch den Mitgliedern sei die Reichweite der Nichtzulassung bewusst gewesen, so Wirth weiter. Mit dem Votum der Aufsichtsbehörde und des Verfassungsschutzamtes habe sich keiner der Mitglieder offensichtlich vor der Sitzung inhaltlich befasst. Auch der Vorsitzende stelle es als gegeben hin, dass das Innenministerium halt so entschieden habe. Ein Videomitschnitt der öffentlichen Sitzung des Kreiswahlausschuss am 21. Juli 2026, als Sicherts Wahlausschuss beschlossen wurde zeigt, dass gar keine Prüfung stattfand, sondern in blindem Gehorsam einfach die Einschätzung des Innenministeriums übernommen wurde. „Also es muss ja die Gewähr dafür sein, der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes auch zu entsprechen. Und deshalb hat die Landesregierung damals diese Möglichkeit eben im Vorfeld geschaffen, um das vorab prüfen zu können. Also das obliegt auch nicht uns“, schwadronierte Kreiswahlleiter Bernd Niebuhr, offensichtlich in völliger Unkenntnis über seine Pflichten.

Verfassungsbruch ungeheuren Ausmaßes

Sichert machte geltend: „Also ich bin seit über 15 Jahren im öffentlichen Dienst beschäftigt. Meine Verfassungstreue steht außer Zweifel. Ich habe gerade auch in den letzten Jahren im Deutschen Bundestag gezeigt, dass ich eindeutig für die freiheitlich demokratische Grundordnung einstehe, selbst dann, wenn die Regierung diese massiv beschneidet, wie es beispielsweise in der Coronazeit gewesen ist, wo ich mich grundsätzlich immer auf die Seite der Freiheit und der Bürgerrechte gestellt habe, obwohl dort viele massiv Freiheit und Bürgerrechte eingeschränkt haben. Ich halte es für hochgradig bedenklich, dass man insbesondere aufgrund meiner Mitgliedschaft in einer Partei bzw. meiner Tätigkeit als Funktionär in einer Partei, da seitens des Innenministeriums hingeht und sagt na ja, wir gehen davon aus, dass die Verfassungstreue nicht immer gegeben ist. Denn über die Verfassungstreue entscheidet in Deutschland gemäß Artikel 21 Absatz vier Grundgesetz nur einer. Und das ist das Bundesverfassungsgericht. Das entscheidet, weder der Kreiswahlausschuss in Friesland, noch entscheidet das das Landesinnenministerium, noch der Landesverfassungsschutz“.

Doch das nützte ihm alles nichts. Der Ausschuss prüfte nicht, sondern gehorchte dem Innenministerium. Was Behrens betreibt, ist ein mehrfacher Verfassungsbruch ungeheuren Ausmaßes. Was Sichert betrifft, sieht Wirth „einen schwerwiegenden Eingriff in das passive Wahlrecht und das Demokratieprinzip“. Dies gilt auch für die anderen von der Wahl ausgeschlossenen AfD-Kandidaten. Und um dem Skandal endgültig die Krone aufzusetzen, handelt es sich bei Behrens auch noch um eine Politikerin, die 2017 von ihrem Amt als Staatssekretärin im Wirtschaftsministerium von Niedersachsen zurücktreten musste, nachdem sie selbst eingeräumt hatte, sich in die Ausschreibung für die Umgestaltung der Ministeriumswebseite eingemischt und damit „Wettbewerbsbeschränkungen“ verursacht zu haben. Sie und Mitarbeiter des Ministeriums hatten mit der Agentur Neoskop, die den 180.000 Euro schweren Auftrag erhielt, schon vor der öffentlichen Ausschreibung Gespräche geführt. Wirtschaftsminister war damals der heutige Ministerpräsident Olaf Lies. Dass jemand wie Behrens neun Jahres nach einem derart eklatanten Fehlverhalten in noch mächtigerer Position ihr Unwesen treiben darf, ist ein Beleg für den totalen SPD-Filz in Niedersachsen. In jedem funktionierenden demokratischen Rechtstaat müsste jemand wie sie umgehend zurücktreten oder entlassen werden. Aber das wird natürlich nicht geschehen. Niedersachsen ist das letzte westdeutsche Flächenland, das die schwindsüchtige SPD noch regiert. Sie klammert sich mit allen Mitteln an die Macht und verhängt ein faktisches AfD-Verbot durch die Hintertür. Man kann nur hoffen, dass die Justitz diesem totalitären Übergriff ein Ende macht, denn ansonsten wird taumelnde Parteienkartell vor gar nichts mehr Halt machen.

7c35c2d8d36d4f68b20464db5e2301a7
image_printGerne ausdrucken

Themen