Brandanschlag der “Letzten Verteidigungswelle“: Einer der wenigen Fälle realen rechtsextremen Terrors wurde konsequent geahndet – doch bei linken Terroristen schaut die Justiz weg (Foto:ScreenshotYoutube)
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Urteil gegen “Letzte Verteidigungswelle“: Sachlich gerechtfertigt – aber leider erneuter Beweis richterlicher Doppelstandards

Das gestrige Urteil gegen die rechtsextreme Gruppe „Letzte Verteidigungswelle“ zeigt wieder einmal, dass hierzulande beim Rechtsextremismus härtere Maßstäbe angelegt werden als bei Linksextremen. Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg verhängte Jugend-Haftstrafen zwischen anderthalb und fünf Jahren gegen die acht Angeklagten, die zur Tatzeit zwischen 14 und 21 Jahre alt waren, unter anderem wegen Mitgliedschaft beziehungsweise Unterstützung einer terroristischen Vereinigung, versuchter Mord, versuchte Brandstiftung mit Todesfolge, schwere Brandstiftung, Verabredung zu einem Verbrechen, Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, Verstöße gegen das Sprengstoffrecht und die Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen. Die Haftstrafe von anderthalb Jahren für den jüngsten Angeklagten wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Nach Überzeugung des Gerichts verübte und plante die vor zwei Jahren gegründete Gruppe Brand- und Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberheime und linke Einrichtungen, zudem sollen Mitglieder Menschen gejagt haben, die sie für Pädophile hielten. Anfang 2025 soll die Gruppe versucht haben, ein bewohntes Gebäude mit Pyrotechnik in Brand zu setzen. Zu einem Feuer kam es jedoch nicht. Die Mitglieder der Gruppe verstanden sich nach Auffassung des Gerichts als letzte Instanz zur Verteidigung der „Deutschen Nation“. Ihr erklärtes Ziel sei gewesen, durch gezielte Gewalttaten einen Zusammenbruch der demokratischen Ordnung der Bundesrepublik herbeizuführen. Laut Oberstaatsanwalt Stefan Biehl wollte sie „das Land im Sinne der SA zurückzuerobern und die Bundesrepublik von Ausländern säubern.

Völlig falsche Reaktion unreifer Jugendlicher auf linke Politik

Fünf der Angeklagten waren nach bundesweiten Razzien im Mai 2025 festgenommen worden, drei weitere saßen zu diesem Zeitpunkt bereits in Untersuchungshaft. Durch die Festnahmen soll ein geplanter Brandanschlag auf eine Asylbewerberunterkunft im brandenburgischen Senftenberg vereitelt worden sein. Der Prozess hatte seit März angedauert, zwischenzeitlich wurden weitere Mitglieder der Gruppe festgenommen und Räumlichkeiten in Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein durchsucht. So unentschuldbar und verwerflich die Taten und die Ideologie der „Letzten Verteidigungswelle“ auch sind, muss man sie doch als die völlig falsche Reaktion unreifer Jugendlicher auf die linke Politik der letzten Jahre und Jahrzehnte deuten.

Dies ging so weit, dass man sich nun tatsächlich die rechtsradikalen NS-Nostalgiker herangezüchtet hat, die seit Jahr und Tag herbeigeredet werden. Auffällig ist die grundverschiedene mediale Reaktion auf die Taten dieser rechten Gruppe im Vergleich etwa zu denen der linksradikalen „Hammerbande“ oder zu Klimafanatikern, die Flughafengelände erstürmten und Menschen in Lebensgefahr brachten. „Hilft diese Strafe gegen ihren Hass?“, fragte die linke „Zeit“ nach dem Urteil vom Mittwoch besorgt. Bei der Hammerbande stellte man sich diese Frage nicht. Linker Hass ist eben doch immer irgendwie berechtigt und weit weniger besorgniserregend. Auch sonst scheint die Berichterstattung über diese rechte Gruppe intensiver und ausführlicher zu sein als bei linken Organisationen, etwa über die Vulkangruppe, die unter anderem den schweren Stromausfall von Berlin zu Jahresbeginn auf dem Kerbholz hat. Hier bildet sich wieder die generelle Schieflage bei der Priorisierung von Links- und Rechtsextremismus ab, die typisch für diesen Staat ist. (TPL)

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