Zu den Selbstverständlichkeiten, die mittlerweile der Vergangenheit angehören, zählt auch die staatliche Neutralität von Schulen. Sie sind -auch hier mit Duldung oder sogar aktiver Förderung von CDU und CSU- zu Indoktrinierungsanstalten des Linkstaates geworden. Diese Entwicklung vollzog sich zwar über Jahrzehnte im Zuge des linken Marsches durch die Institutionen, tritt in den letzten Jahren aber immer deutlicher zutage. Je mehr das etablierte Machtkartell ins Taumeln gerät, desto brutaler versucht es, Kinder mit seiner Ideologie zu infizieren. Hass auf die AfD, Klimawahn, die Feier der Massenmigration und natürlich die woke LGBTQ-Propaganda sind feste Bestandteile der ansonsten immer weiter ausgedünnten Lehrpläne. Wer nicht zulassen will, dass seine Kinder dem ausgesetzt werden, bekommt sofort die ganze Härte dieses Staates zu spüren, der ansonsten noch die schlimmsten Verbrecher gewähren lässt. Diese Erfahrung machen nun auch die Eltern eines 14-jährigen Gymnasiasten aus Dachau, wie “Apollo-News“ berichtet: Weil sie ihren Sohn von einem -verpflichtenden-, vom Verein „diversity München“ am 10. Juli durchgeführten Workshop zu „Geschlechterrollen und Geschlechtsidentität“ fernhielten, weil sie -völlig zu Recht- befürchteten, dass der Verein nicht politisch und weltanschaulich neutral sei, droht ihnen nun ein Bußgeld.
Zuvor hatten die Eltern der Schule detaillierte Fragen gestellt – unter anderem zum Überwältigungsverbot, zu den eingesetzten Materialien und zur Auswahl des externen Trägers. Als sie darauf keine befriedigenden Antworten erhielten, reichten noch vor dem Workshop eine Dienstaufsichtsbeschwerde ein. Aufgrund des Fernbleibens des Jungen leitete das zuständige Landratsamt ein Bußgeldverfahren gegen den 14-Jährigen ein, das an ihn persönlich adressiert wurde, da er strafmündig ist. Eine eventuelle Geldstrafe wollen die Eltern gerichtlich anfechten. Gegenüber „Apollo News“ berichteten die Eltern unter Berufung auf andere Eltern, deren Kinder an der Veranstaltung teilgenommen hatten, dass der Workshop von zwei „queeren“ jungen Menschen geleitet worden sei. Eine der Personen soll eine Frau gewesen sein, die andere soll einen Bart getragen und dabei ein weibliches Erscheinungsbild gehabt haben. Beide hätten aus ihrem Leben erzählt und über Diskriminierungserfahrungen berichtet. Auch ein Lehrer sei anwesend gewesen. Bereits Ende Juni hatten die Eltern die Schule in einer E-Mail darüber informiert, dass ihr Sohn nicht an der Veranstaltung teilnehmen werde. „Insbesondere die Formulierung, Schülerinnen und Schüler sollten auf ihre körperliche und geistig-seelische Entwicklung, ihre Geschlechtlichkeit, ihre Gefühle, ihre geschlechtliche Identität und ihre sexuelle Orientierung vorbereitet werden, überschreitet nach unserer Überzeugung die Grenzen dessen, was Aufgabe der Schule oder des Staates sein sollte“, stellten sie fest.
Klarer Verstoß gegen Beutelsbacher Konsens
Die Schule beharrt jedoch darauf, dass es sich um eine im bayerischen Lehrplan vorgeschriebene Pflichtveranstaltung handele, die jedoch angeblich keine politische oder weltanschauliche Indoktrination verfolge. Angesichts des Inhalts des Workshops ist dies natürlich einigermaßen absurd, und noch absurder, wenn man sich die Ziele des Vereins „diversity“ ansieht. Dieser fordert von der Bundesregierung und der Bayerischen Landesregierung, dass in der Geburtsurkunde nicht mehr von „Mutter“ und „Vater“ die Rede ist, sondern von „zwei Eltern(teilen)“. Außerdem sollen angebliche „strukturelle Benachteiligungen von queeren Personen (bspw. Gay Wage Gap)“ untersucht und Maßnahmen dagegen ergriffen, „queere Themen“ strukturell in bayerischen Lehrplänen verankert und die von Schülern selbst gewählten Namen auf schulischen Dokumenten wie Zeugnissen verwendet werden. Ideologischer geht es kaum noch. Den Schülern wird dieser linksideologische Unsinn eingehämmert, was ein eindeutiger Verstoß gegen den Beutelsbacher Konsens von 1976 ist, der genau so etwas eindeutig verbietet. Das Überwältigung- oder Indoktrinationsverbot untersagt Lehrkräften, „Lernende „im Sinne erwünschter Meinungen zu überrumpeln und damit an der ‚Gewinnung eines selbständigen Urteils‘ zu hindern“; vielmehr sollen sich die Lernenden eine eigene Meinung bilden können. Lernende dürfen nie das Gefühl bekommen, es wäre in Bezug auf Beurteilung schädlich, eine eigene Meinung zu vertreten“.
Das Kontroversitätsgebot schreibt fest, „dass unterschiedliche Haltungen zu einem bestimmten politischen Thema im Unterricht ausgewogen nebeneinanderstehen müssen“. Den Lernenden müsse dabei „die Möglichkeit gegeben werden, ihre eigenen Haltungen angstfrei zu vertreten“. Die Konsequenz aus dem Überwältigungsverbot und dem Kontroversitätsgebot ist, „dass der Lernende „in die Lage versetzt werden [muss], eine politische Situation und seine eigene Interessenlage zu analysieren, sowie nach Mitteln und Wegen zu suchen, die vorgefundene politische Lage im Sinne seiner Interessen zu beeinflussen“, heißt es weiter. Das alles wurde bei dieser und zahllosen ähnlichen Veranstaltungen mit Füßen getreten. Dennoch ist zu befürchten, dass die Eltern bei einer juristischen Auseinandersetzung unterliegen werden, denn die staatstreue bayerische Justiz, die sich ja bekanntlich auch bei der Anwendung des „Majestätsbeleidigungsparagrafen“ besonders eifrig hervortut, wird sich wahrscheinlich auf den Lehrplan berufen und die Rechte des Jungen und der Elter ignorieren. Auch das ist typisch für die Verhältnisse, die mittlerweile in diesem Land herrschen. (TPL)






















