Das System schützt weiter die Seinen... (Foto: IMAGO)
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Trotz stichhaltiger Dokumentation: Uni Hamburg will keine Plagiate in Brosius-Gersdorfs Dissertation erkennen

Wie nicht anders zu erwarten, hat die Universität Hamburg -trotz überwältigender Beweise- keine Plagiate in der Doktorarbeit von Frauke Brosius-Gersdorf, der vor einem Jahr an der Unionsfraktion im Bundestag gescheiterten SPD-Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht, gefunden – beziehungsweise nicht finden wollen oder dürfen. In einer äußerst knappen Erklärung wurde mitgeteilt, der Sachverhalt sei nach Eingang der Hinweise „entsprechend ordnungsgemäß“ untersucht worden. Im Ergebnis hätten die gegen Brosius-Gersdorf vorgebrachten Plagiatshinweise nicht bestätigt werden können. „Die zuständigen Gremien sahen somit den Vorwurf eines wissenschaftlichen Fehlverhaltens als nicht gerechtfertigt an. Das Verfahren ist abgeschlossen“, hieß es weiter.

Dabei hatte der österreichische Kommunikationswissenschaftler Stefan Weber gründlich belegt, dass die Dissertation voller Plagiate steckt, bei denen sich der Eindruck aufdrängte, dass sie von Brosius-Gersdorfs Ehemann Hubertus stammten. Auch der Berliner Rechtswissenschaftler Professor Gerhard Dannemann hatte erklärt, dass er „die textuellen Übereinstimmungen“ zwischen der Dissertation von Frauke Brosius-Gersdorf und der Habilitationsschrift von Hubertus Gersdorf, die ihm bereits bekannt waren, „auch weiterhin für durchaus problematisch“ hält. Er schloss ausdrücklich aus, „dass die zufällig sein könnten“. Entweder hätten beide sich „bei einer gemeinsamen verfassten Vorlage bedient oder eine/r hat von dem/der anderen abgeschrieben“. Dennoch war so gut wie sicher, dass man diese Beweise ignorieren würde, erst recht im ganz und gar von der SPD dominierten Hamburg. Brosius-Gersdorf, die wegen ihrer ultraradikalen Ansichten zur Spätabtreibung ins Kreuzfeuer der Kritik geraten war und ihre Kandidatur für das Bundesverfassungsgericht schließlich unter öffentlichem Druck zurückgezogen hatte, gilt seither in linken Kreisen als Märtyrerin, die zum Opfer einer finsteren „rechten“ Kampagne wurde; eine Lüge, die von Brosius-Gersdorf nach Kräften befeuert wird, die folgerichtig eine „Behördenaufsicht über neue Medien“ fordert.

Weiterhin als linke Säulenheilige unterwegs

In Wahrheit hatten Medien wie „Apollo News“ oder „Nius“ lediglich ihre Arbeit gemacht und ihre öffentlich zugänglichen Ansichten thematisiert. Dies hat die Professorin aber bis heute nicht verwunden und tingelt nach wie vor durch die Medien, wobei sie sich wie ein waidwundes Tier darbietet, dem fürchterliches Unrecht widerfahren ist. Ihre Berufung an das höchste deutsche Gericht sah und sieht sie als Selbstverständlichkeit, die das Parlament gefälligst hätte abnicken müssen, wie es zwischen Union und SPD ausgekungelt worden war. Dass dies nicht wie geplant lief, ist aus linker Sicht ein ungeheuerlicher Affront. Deshalb war klar, dass man der angeblich so schwer leidgeprüften Frau nicht auch noch den Doktortitel entziehen würde, denn damit wäre auch ihre Professur futsch gewesen; und diesen Tort wollte man ihr nicht antun, und den bösen „Rechten“ einen weiteren Sieg verschaffen. Ungewöhnlich ist hier noch die plötzliche Abwahl von Dr. Martin Hecht, dem Kanzler der Universität Hamburg. Ob dieser äußerst unübliche Vorgang mit dem Prüfverfahren von Brosius-Gersdorf zusammenhängt, ist derzeit noch unklar. Der Hochschulrat hüllt sich dazu in Schweigen.

Brosius-Gersdorf wird nun jedenfalls weiterhin an der Universität Potsdam ihr akademisches Unwesen treiben dürfen und ihre öffentliche Rolle als linke Säulenheilige weidlich auszunutzen wissen – natürlich mit eifriger Unterstützung der Mainstream-Journaille, die ihr jedes gewünschte Forum zur Verfügung stellt. Dass diese Person nicht Bundesverfassungsrichterin wurde, bleibt dennoch das einzig Sinnvolle, was die Unionsfraktion in dieser Regierung geleistet hat. (TPL)

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