Ein Staat, der die Kontrolle seiner Grenzen faktisch aufgegeben hat; der migrantische Vergewaltiger und andere Verbrecher mit Bagatellstrafen davonkommen lässt; dessen Justiz derart überlastet ist, dass es aktuell 170.667 (!) offene Haftbefehle gibt und der seit Jahren einen Abermillionen Euro teuren Prozess gegen ein paar tattrige Wirrköpfe führt, die mit Armbrüsten versucht haben sollen, einen Staatsstreich durchzuführen, führt auch einen regelrechten Kreuzzug gegen die eigenen Bürger, weil sie ihre Grundrechte wahrnehmen. Im unter anderem von Clan-Kriminalität in gigantischem Ausmaß geplagten Nordrhein-Westfalen, wo es rund 28.000 offene Haftbefehle gibt, hat die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft nichts Dringenderes zu tun, als die 76-jährige Doris van Geul durch alle Instanzen zu jagen, weil sie ihr Volksverhetzung vorwirft. Im Oktober 2023 hatte sie auf Facebook unter einem Beitrag über die Aussage des damaligen Wirtschaftsministers Robert Habeck, Deutschland sei auf Zuwanderung angewiesen, entgegnet: „Blablabla. Wir sind nicht auf Faulenzer und Schmarotzer angewiesen und schon gar nicht auf Messerkünstler und Vergewaltiger“.
Dies trug ihr eine Anzeige wegen Volksverhetzung ein, deren Urheber sie bis heute nicht kennt. Ende 2024 verurteilte das Amtsgericht Düsseldorf sie zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen. Das Landgericht bestätigte das Urteil mit der Begründung, der Facebook-Kommentar pauschalisiere Asylbewerber und stachele zum Hass gegen diese Gruppe an. Anfang 2026 hob das Oberlandesgerichts Düsseldorf das Urteil auf und verwies den Fall an eine andere Strafkammer zurück, weil die Vorinstanz entscheidende Fragen dazu, mit welcher Absicht van Geul den Kommentar geschrieben hatte, nicht ausreichend geprüft habe. Insbesondere fehle eine umfassende Bewertung, ob van Geul tatsächlich mit der erforderlichen Absicht gehandelt habe.
Tatbestand “Habeck-Beleidigung“
Vor zwei Monaten wurde sie schließlich freigesprochen – selbst die Staatsanwaltschaft hatte auf Freispruch plädiert, legte im Juli aber plötzlich Revision gegen das Urteil ein! Zur Begründung hieß es, van Geuls Äußerungen seien „zielgerichtet dazu bestimmt“ gewesen, „eine feindselige Haltung gegenüber Asylbewerbern zu bewirken“. Und weiter: „Die Einlassung ‚sie begrüße es ausdrücklich, wenn unter den Zuwanderern, auch unter den Asylbewerbern, Fachkräfte seien, die sich in unserem Land einbringen würden‘ verdeutlicht, dass die Angeklagte lediglich den Menschen Zutritt zu ‚unserem Land‘ gewähren möchte, die es verdient haben, indem sie sich als Fachkräfte einbringen“. Van Geuls Erklärung, sie habe Habecks damalige Äußerungen als Plädoyer für eine wahllose Zuwanderung nach Deutschland verstanden, hält die Staatsanwaltschaft für eine „Schutzbehauptung“.
Eine solche Prämisse sei „weder aus ihrem Post, noch aus der in Bezug genommenen Äußerung des Bundesministers Habeck ersichtlich. Vielmehr bezog sich der Post auf die wörtliche Äußerung ‚Deutschland ist auf Zuwanderung angewiesen, um den Arbeitskräftebedarf zu decken“, heißt es weiter. Es erscheine auch unrealistisch, „dass der Angeklagten die allgemein bekannte Tatsache verborgen geblieben sein soll, dass mitunter auch Fachkräfte Straftaten begehen. Vor diesem Hintergrund erscheint es nicht nachvollziehbar, weshalb sie gleichwohl eine Abgrenzung von (inländischen und ausländischen) Fachkräften einerseits und ausländischen Straftätern andererseits für möglich gehalten haben will“.
Henebüchene Spitzfindigkeiten
Mit solchen hanebüchenen Spitzfindigkeiten verschwenden Düsseldorfer Staatsanwälte Zeit und Steuergeld. Die akribische Exegese von polemischen Facebook-Posts einer über 70-Jährigen, die völlig von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, ist offenbar wichtiger als die Verfolgung wirklicher Verbrechen. „Als ich den Brief in den Händen hielt, dachte ich: Das kann doch nicht wahr sein. Schließlich hat die Staatsanwaltschaft vor Gericht selbst ausführlich begründet, warum ich freigesprochen werden soll“, erklärte van Geul gegenüber „Nius“. Vor zwei Jahren sagte sie: „Das ist keine Volksverhetzung, sondern mein Frust über die aktuelle Situation in Deutschland. Ich habe seit meinem 14. Lebensjahr – und bis ich 72 Jahre alt wurde – gearbeitet. Nebenher am Wochenende im Seniorenheim. Und auch in der Rente habe ich weiter mit Senioren gearbeitet. Ich habe rein gar nichts gegen Menschen, die hierherkommen, sich Arbeit suchen und sich darum bemühen, Teil dieser Gesellschaft zu werden – das habe ich in meinem Kommentar auch so abgegrenzt“.
Nichts an den Äußerungen van Geuls hat auch nur ansatzweise etwas mit Volksverhetzung zu tun. Dennoch muss eine völlig unbescholtene Frau, die ihr Leben lang gearbeitet hat, sich wegen dieser Lächerlichkeit einer jahrelangen juristischen Odyssee aussetzen. Was hier praktiziert wird, ist nichts als Missbrauch der Justiz zur Schikanierung von Bürgern. Allein dafür, dass diese Staatsanwaltschaft Revision gegen ein Urteil einlegt, das sie selbst gefordert hat, müssten die Verantwortlichen aus ihren Ämtern entfernt werden. Van Geul, die eine kürzliche Herzoperation hinter sich hat, kann man nur wünschen, dass sie diese Tortur, die alles symbolisiert, was in diesem Staat nicht stimmt, einigermaßen gut übersteht.























