Der von den Kartellparteien betriebene willkürliche Entzug von Rechten für politisch unliebsame, aber völlig unbescholtene Bürger geht weiter und erhält allzu oft Rückendeckung durch die Justiz. In Sachsen-Anhalt, wo die AfD in Umfragen derzeit bei 42 Prozent liegt und wo sie nach der Landtagswahl am 6. September erstmals die Regierung stellen könnte, kann AfD-Mitgliedern weiterhin der Waffenschein entzogen werden, ohne dass sie diesen in irgendeiner Weise missbraucht hätten. Dies wurde vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Sachsen-Anhalt nun rechtskräftig bestätigt, indem es die Berufungsanträge der drei Betroffenen ablehnte. Dabei handelt es sich um zwei Mitglieder und ein ehemaliges Mitglied beziehungsweise Unterstützer der AfD Sachsen-Anhalt. Als Grundlage dient Paragraph 5 des Waffengesetzes. Demnach gilt als waffenrechtlich unzuverlässig, wer Mitglied einer Vereinigung ist oder diese unterstützt, wenn diese gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtete Bestrebungen verfolgt. Nach Auffassung des OVG kann die Vorschrift ausdrücklich auch auf Mitglieder einer nicht verbotenen politischen Partei angewandt werden. „Um die Allgemeinheit vor den extremen Gefahren von Waffen zu schützen, muss der Staat nicht warten, bis Straftaten oder Schäden eingetreten sind, sondern kann Risiken bereits im Vorfeld minimieren“, erklärte das Gericht.
Für die Einschätzung, ob eine Partei verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolge, komme es auf das Gesamtbild der Partei an. Dieses werde „maßgeblich durch Äußerungen führender Repräsentanten, Funktionäre sowie Untergliederungen geprägt“, hieß es weiter. Damit maßt das OVG sich an, einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vorzugreifen, das die alleinige Befugnis hat, festzustellen, ob eine Partei verfassungsfeindlich ist. Weiter verkündete es, wenn eine Vereinigung Menschen ausländischer Herkunft oder muslimischen Glaubens pauschal als minderwertig, nicht integrierbar oder als Bedrohung für den Erhalt eines vermeintlich biologisch-organischen Volkskörpers begreife und für deren pauschale Ausgrenzung eintrete, liege darin eine Verletzung des universalen Geltungsanspruchs der Menschenwürde vor.
In England führt schon der Erwerb eines Baseballschlägers durch Einheimische zu Polizeieinsatz
Auch eine systematische Verunglimpfung staatlicher Institutionen und demokratischer Prozesse sowie ein stetiger Vergleich mit Unrechtsregimen gehe über zulässige Kritik hinaus und stelle einen Angriff auf das Demokratieprinzip dar. Nichts in dieser demagogischen Urteilsbegründung trifft auf die AfD zu. Von der Meinungsfreiheit gedeckte und oft aus dem Zusammenhang gerissene Aussagen von AfD-Politikern werden als Vorwand genommen, um sie nach linken Sprachregelungen als rechtsextrem und verfassungsfeindlich einzustufen. Dies dient dann wiederum als Grundlage für solche Schikanen wie den Entzug des Waffenscheins, ohne dass irgendein individuelles Verschulden vorläge. Es ist die reine Willkür, die der Staat hier mit dem Segen der Justiz betreibt und ein weiteres Zeichen für die zutiefst besorgniserregende Entwicklung in diesem Land.
Nichts fürchten die gescheiterten Eliten in Europa mehr, als dass ihre Völker sich bewaffnen, um sich der Gefahren zu erwehren, die ihre Politiker ihnen aufgebürdet haben und gegen die sie dann nichts unternehmen. Aufnahmen aus England zeigen, dass bereits der bloße Erwerb eines Baseballschlägers ausreicht, um noch vor dem Geschäft von der Polizei wegen unerlaubten Waffenbesitzes angegangen und verhaftet zu werden. Die Menschen sollen der importierten Migrantengewalt und den Übergriffen des Staates, der längst zu ihrem Feind geworden ist, wehrlos ausgeliefert bleiben. Deshalb wird auch in Deutschland der Waffenbesitz immer stärker eingeschränkt, während die Gefahren im Alltag stetig ansteigen. (TPL)























