Die Forderung des stellvertretenden Bundesvorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Sven Hüber, die Polizei in Sachsen-Anhalt solle aktiven Widerstand gegen eine mögliche AfD-Landesregierung leisten, sorgt weiterhin für Entsetzen. „Wer seinen geleisteten Eid ernst nimmt, kann gar nicht anders: No-Go mit der AfD! Polizisten können kraft ihres abgelegten Eides keine verfassungsfeindliche Partei wählen, diese unterstützen, oder dort mitmachen!“, schrieb Hüber in einem Beitrag für die Zeitschrift seiner Gewerkschaft. Polizisten sollten von ihrem Remonstrationsrecht Gebrauch machen, forderte er und faselte auch noch von einem „inneren Notstand“ nach Artikel 91 des Grundgesetzes. Dieser sehe unter hohen Voraussetzungen weitreichende Eingriffsmöglichkeiten des Bundes vor. „Anders ausgedrückt: Die Bereitschaftspolizeien müssen so stark und so vorbereitet sein, um auf Weisung des Bundesinnenministers auch in einem anderen Bundesland, gemeinsam mit der Bundespolizei, mit polizeilichen Mitteln die verfassungsmäßige Ordnung wiederherstellen zu können“, schreibt er.
Dabei handelt es sich um einen eklatanten Bruch seines Neutralitäts- und Mäßigungsgebots als Beamter. Ein Polizist will seinen Kollegen nicht nur vorschreiben, was sie (nicht) zu wählen haben, er ruft sie auch noch zur Sabotage ihres demokratisch gewählten Dienstherrn auf, falls dieser von der AfD kommt. Damit unterstellt er, deren Handlungen wären automatisch grundgesetzwidrig. Heiko Teggatz, der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), sagte: „Ich kann meine Kolleginnen und Kollegen nur warnen, den Worten von Herrn Hüber allzu viel Bedeutung zu schenken. Unser Grundgesetz bietet zahlreiche Möglichkeiten, sich gegen Angriffe zu verteidigen. Gewerkschaften haben die Aufgabe, sich für Verbesserungen der Arbeitsbedingungen und der Bezahlung ihrer Mitglieder einzusetzen“. Der Oldenburger Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler bezeichnete Hübers Aussagen als „verfassungsrechtlichen Unsinn“ und „unverantwortliche Panikmache“.
Unter normalen Umständen müsste Hüber sofort aus dem Polizeidienst entfernt werden
Die bloße Mitgliedschaft und schon gar nicht die Wahl einer nicht verbotenen Partei wie der AfD könne in keiner Weise Zweifel an der Verfassungstreue eines Polizisten rechtfertigen. „Der Gewerkschafts-Vize betreibt hier einen ganz problematischen Manipulationsversuch, versucht Polizisten mit Verweis auf ihre Beamtenpflicht unter Druck zu setzen und sie bei ihrer Wahl zu beeinflussen“, so Boehmer-Neßler weiter. Hübers Vorstoß sei „nicht nur falsch, sondern demokratiefeindlich und undemokratisch“. Der Vorfall wäre schon skandalös genug, wenn es sich bei Hüber um einen normalen Polizisten handeln würde. Was dem Ganzen jedoch die Krone aufsetzt, ist, dass er ein ehemaliger Politoffizier der DDR ist, der ungeheuerlicherweise direkt nach der Wende seine Karriere in der Bundesrepublik nahtlos fortsetzte. Mitte der 80er-Jahre hatte er sich freiwillig (!) zu den DDR-Grenztruppen gemeldet.
Seine Diplomarbeit trug den Titel: „Der Bundesgrenzschutz als Instrument imperialistischer Macht- und Herrschaftssicherung“. Sein Auftrag bestand darin, „alle jungen Armeeangehörigen zu klassenbewußten sozialistischen Soldatenpersönlichkeiten zu erziehen, die bereit und in der Lage sind (…), den Sozialismus unter allen Bedingungen zuverlässig militärisch zu schützen“. Der Historiker und DDR-Experte Hubertus Knabe stellte klar: „Er war ein Scharfmacher in der DDR in den Grenztruppen. Derjenige, der dafür zuständig war, dass die Leute politisch auf Kurs waren, dass sie gnadenlos schossen, wenn jemand versuchte, über die Grenze zu gehen und vor allem auch die jungen Wehrpflichtigen, die bei den DDR-Grenztruppen dienten, kontrollierte auf ihre politische Einstellung. Das war seine Aufgabe. Kontrolle, Indoktrination, Scharfmacherei“. Zu Recht verweist Julian Reichelt darauf, dass Hüber in einem intakten Rechtstaat sofort Uniform und Polizeimarke, Dienstausweis und Waffenerlaubnis zu entziehen und er selbst sofort aus der Bundespolizei entfernt werden müsste. Das wird bei dieser Bundesregierung natürlich nicht passieren.
Schießbefehl offenbar verinnerlicht
Der heute 62-jährige Hüber war in der Tat keineswegs ein subalterner Mitläufer, sondern ein Überzeugungstäter durch und durch: Seinen Dienst versah er im Grenzregiment 33, in dessen Bereich 1989 Chris Gueffroy, der letzte Mauertote, erschossen wurde. Hüber hatte erfolglos versucht, gerichtlich verbieten zu lassen, dass er in diesem historischen Zusammenhang namentlich genannt wird. Nach der Wende vollzog er auch eine ideologische Wende, indem er nahtlos in die deutsche Polizei und zugleich in die Gewerkschaft eintrat. Von 1990 bis 2000 war er Vorsitzender des Bezirkspersonalrats beim Grenzschutzpräsidium Ost und zugleich Mitglied beziehungsweise stellvertretender Vorsitzender des Bundesgrenzschutz-Hauptpersonalrats beim Bundesinnenministerium. Seit 2000 führt er den Hauptpersonalrat. Seit 1994 ist er außerdem stellvertretender Vorsitzender des GdP-Bezirks Bundespolizei und seit 2022 auch noch stellvertretender GdP-Bundesvorsitzender. Es ist unglaublich, dass eine solche Karriere möglich war. Sie offenbart einen völlig skrupellosen Opportunisten, der stets das Lied seiner jeweiligen Herren singt, und das auch noch möglichst am lautesten.
Ausgerechnet eine solche Figur besitzt nun die unfassbare Dreistigkeit, sich öffentlich als Hüter des Grundgesetzes aufzuspielen und eine legale Partei auf das Übelste zu diffamieren, wobei Hüber sich auch noch völlig hanebüchener Nazi-Vergleiche bediente. Die Ostdeutschen, die er schon zu DDR-Zeiten indoktrinierte, sollen nun wieder nach seiner Pfeife tanzen. Den Schießbefehl von damals hat er offensichtlich so tief verinnerlicht, dass er die Brandmauer heute genauso gehorsam bewacht, wie die Berliner Mauer. Man kann sich hier nur der Forderung des Rechtsanwalts Ralf Höcker anschließen, der das Innenministerium dazu aufrief, ein Disziplinarverfahren gegen Hüber einzuleiten und sein Ruhegehalt zu überprüfen. Dann hätte zumindest seine letzte Unverschämtheit einmal die Folgen, die sie vor 36 Jahren hätte haben müssen, denn dieser Mann hätte in der Bundesrepublik niemals Karriere im öffentlichen Dienst machen dürfen. (TPL)























