Eine lächerliche Summe von 296,26 Euro hat zur von eine Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Chemnitz gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten Maximilian Krah verfügten Androhung der Zwangsvorladung zwecks entweder Zahlung oder Abgabe der Eidesstattlichen Vermögensauskunft geführt – was von deutschen “Qualitätsmedien“ zum Haftbefehl aufgebauscht wurde. Strenggenommen ist es das zwar, doch im Gegensatz zu gerichtlich angeordneten strafrechtlichen Haftbefehlen wird der Betroffene weder zur Fahndung ausgeschrieben noch geht es um Inhaftierung, sondern lediglich um die im Extremfall mögliche (aber fast nie durchgesetzte) polizeiliche Zwangsvorführung beim Gerichtsvollzieher. Hinter dieser Farce steckt wieder einmal eine Lüge des linksradikalen ZDF-Hetzers Jan Böhmermann: Der hatte vor zwei Jahren er in seinem Podcast „Fest und Flauschig“ eine Hörerzuschrift verlesen, in der fälschlicherweise behauptet wurde, Krah habe auf dem Oktoberfest im „Käferzelt“ 200 Flaschen Champagner bestellt.
Dieser ging gerichtlich dagegen vor, weil er seine Persönlichkeitsrechte verletzt sah. Er verlor das Verfahren – aber nicht, weil sein Dementi nicht zutraf, sondern weil das Landgericht Düsseldorf zu dem Schluss kam, Böhmermann habe erwähnt, dass er erstens lediglich eine Zuschrift vorlese und zweitens später ergänzt habe, dass Krah laut Recherchen nicht 200, sondern nur „rund 50“ Flaschen bestellt habe.
Böhmermann ein “Widerling“
Wegen diese Schwachsinn sollte Krah die Prozesskosten tragen. Krah verzögerte die Bezahlung der ihm auferlegten Kosten in Höhe von 4.779,56 Euro plus Zinsen, die von Böhmermann über ein Vollstreckungsverfahren eintreiben ließ, jedoch – wohl aus nachvollziehbarer Protesthaltung. Zu Jahresbeginn überwies Krah die Summe dann über das Konto seines Sohnes. 296,26 standen jedoch immer noch aus. Zum von einer Gerichtsvollzieherin Mitte Juli angesetzten Termin zur Vermögensauskunft erschien Krah nicht. Daraufhin legte diese dem Gericht den Antrag auf Erlass eines Haftbefehls vor.
Krah äußerte sich überrascht darüber, dass „ständige Forderungen nachgeschoben“ würden. Seiner Ansicht nach seien es nur 39 Euro, die noch offen seien. Sein Anwalt werde dies nun prüfen. Trotzdem erklärte er heute, er die Summe gezahlt – aber „nur widerwillig“, da er Böhmermann für einen „Widerling“ halte. Vom Termin mit der Gerichtsvollzieherin habe er „keine Kenntnis“ gehabt, so Krah.
Derzeit wird geprüft, ob die für eine Vollstreckung nötige Aufhebung von Krahs Immunität als Bundestagsabgeordneter beantragt werden soll – und das alles, wegen dieser Lächerlichkeit, die von einem notorischen Lügner in die Welt gesetzt wurde, den das ZDF auf Kosten der Zwangsgebührenzahler Existenzen zerstören und Hetzpropaganda verbreiten lässt. Inzwischen laufen zig Tausende von Schwerverbrechern unbehelligt durch die Gegend, weil die heillos überforderte Justiz sie nicht verhaften oder fristgerecht anklagen kann. (TPL)























