Selbst kriminelle Asylbewerber haben gut lachen vor deutschen Gerichten (Symbolbild:Grok)
[html5_ad]

Mutter und acht Monates Baby attackiert: Prozess gegen syrischen Merkelgast in Dresden

Vor dem Dresdner Landgericht wird derzeit ein weiterer der zahllosen „Einzelfälle“ verhandelt, die natürlich “absolut nichts” mit der Massenmigration zu tun haben (Ironie off): Im vergangenen November hatte der 32-jährige Syrer Yousef Abu Z. an einer Haltestelle eine Mutter mit ihrem acht Monate alten Baby und eine Rentnerin attackiert. Diese schilderte den Tathergang wie folgt: „Die Bahn fuhr ein, er rannte zu der jungen Frau mit dem Baby und stieß sie in Richtung Bahn“. Als sie der gestürzten Mutter aufhelfen wollte, habe Z. ihr ins Gesicht geschlagen. Mehr wisse sie nicht mehr. Z. trat der am Boden liegenden Mutter noch mehrfach so heftig gegen den Kopf, dass sein Schuhabdruck in ihrem Gesicht erkennbar war.

Sie und das Baby mussten ins Krankenhaus, die Rentnerin erlitt einen doppelten Kiefer- und Nasenbruch und verlor einen Zahn. Danach hielt Z. auf der Straße auch noch ein Auto an, trat mehrfach gegen die Karosse und schlug der Fahrerin ins Gesicht. Einen zur Hilfe eilenden Passanten schlug er ebenfalls zusammen. Zufällig anwesende Politessen konnten ihn schließlich überwältigen und festhalten, bis die Polizei kam.

Wie üblich Psychiatrie statt Knast

„Er sprach ununterbrochen Arabisch, ohne Punkt und Komma. Er war wie im Tunnel. Und immer wieder rief er ‚Allahu Akbar‘, sagte ein Beamter. Eine Haftstrafe muss der Syrer, der Medizin studierte, allerdings nicht befürchten. Ein Gutachter hatte ihm Schuldunfähigkeit wegen Schizophrenie attestiert, eine bei arabisch-muslimischen Migranten bekanntlich geradezu endemisch auftretende Krankheit. Das Dresdner Gericht muss nun über seine dauerhafte Einweisung in die Psychiatrie entscheiden.

Dass solche Fälle in aller Regel in der Psychiatrie und nicht im Gefängnis enden, geschweige denn in einem Abschiebeflug ins Herkunftsland, ist längst bekannt. Migranten, die derartige und noch schlimmere Untaten begehen, werden gewöhnlich vom Fleck weg für schuldunfähig erklärt, wobei paranoide Schizophrenie der bevorzugte Grund ist. Die Zahl dieser Einstufungen ist Legion, nun wird höchstwahrscheinlich ein weiterer hinzukommen, da auch die Staatsanwaltschaft für eine Einweisung in die Psychiatrie plädiert. (TPL)

26c7ec737f6b411bae8895cfa16698a2
image_printGerne ausdrucken

Themen