Üble Rassisten sind schuld! (Symbolbild:Shutterstock)
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Berliner Volksbühne sagt Pool-Tag nur für Schwarze ab – aber nicht wegen Rassismus, sondern wegen „rechter Hetze“

Die Berliner Volksbühne und der Verein “Each One Teach One” (EOTO) haben den für Freitag geplanten lupenrein rassistischen Pool-Nachmittag nur für Schwarze im temporären „Volksbad“ vor dem Theater abgesagt. Geplant war, das Becken von 12 bis 18 Uhr ausschließlich für die „Schwarze Community“, insbesondere Kinder und Jugendliche, zu reservieren. Offiziell hieß es, das Angebot sei eine „positive Maßnahme“ zur Förderung strukturell benachteiligter Gruppen und rechtlich unbedenklich.

Die Absage erfolgte jedoch nicht etwa, weil man eingesehen hätte, dass der Zugang zu einem öffentlich finanzierten Bad von der Hautfarbe abhängig zu machen problematisch ist. Stattdessen begründeten Theater und Verein den Rückzieher mit Sicherheitsbedenken: Der Termin sei „zum Ziel rechter und rassistischer Hetze“ geworden. Es habe Droh-E-Mails, Gewaltandrohungen und diskriminierende Kommentare gegeben; die physische und psychische Sicherheit der Kinder lasse sich nicht gewährleisten. Intendant Matthias Lilienthal solidarisierte sich mit allen, die „Rassismus und rechten Feindbildmarkierungen“ ausgesetzt seien.

“Gruppenspezifische Reservierungen“. Rückfall in die alte Rassenlehre

Damit dreht sich jede Logik auf den Kopf. Wer Weiße – und damit faktisch die Mehrheit der Bevölkerung – vom Baden ausschließt, handelt laut Veranstaltern nicht rassistisch, sondern emanzipatorisch. Wer diesen Ausschluss kritisiert und auf Gleichbehandlung pocht, gilt hingegen als Hetzer und Rassist. Kritik an einer rassenbasierten Zutrittsregelung wird selbst zum Rassismus umgedeutet.Das temporäre Bad kostete rund 300.000 Euro und wurde als „offen für alle“ beworben. An anderen Tagen gab es ebenfalls gruppenspezifische Reservierungen. Doch die explizite Hautfarben-Klausel löste bundesweite Empörung aus – zu Recht. Ein „Volksbad“, das Menschen nach Hautfarbe sortiert, widerspricht seinem Namen und dem Anspruch öffentlicher Einrichtungen, Menschen zusammenzubringen statt zu trennen.Die Verteidiger sprechen von „Safe Spaces“ und Ausgleich von Nachteilen.

Doch das Prinzip bleibt dasselbe: Diskriminierung wird legitim, solange sie die „richtige“ Richtung hat. Wer darauf hinweist, dass Rassismus Rassismus bleibt, egal in welche Richtung, wird zum Störenfried erklärt. Mit klarer Logik und dem einfachen Grundsatz der Gleichbehandlung aller Bürger hat diese Denkweise erkennbar wenig am Hut. Die Absage ändert nichts an der zugrunde liegenden Haltung – sie bestätigt sie nur. (TPL)

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