Die von Innenminister Alexander Dobrindt am Mittwoch im Kabinett präsentierte Geheimdienstreform sorgt bei Juristen und Experten, die sich mit den Details näher befasst und die geplanten Änderungen analysiert haben, für zunehmendes Entsetzen. Was hier geplant ist, macht Verfassungsschutz (VS) und Bundesnachrichtendienst (BND) zu fast allmächtigen Staatspolizeien in schlimmster deutscher Tradition und stellt ihren Gründungszweck auf den Kopf. Statt dem reinen Sammeln von Informationen sollen sie nun offiziell als operative Akteure agieren dürfen. Dem BND, der eigentlich für die Auslandsspionage zuständig ist, soll es ermöglicht werden, Wohnungen in Deutschland zu überwachen, Endgeräte zu manipulieren und den Inhalt von Post- und Warensendungen, die er heimlich öffnen darf, zu „bearbeiten“. Bis zu 15 Prozent des Datenvolumens aus allen Telekommunikationsnetzen sollen in das Auswertungszentrum des BND ausgeleitet und durchleuchtet werden. Diese Obergrenze bezieht sich aber auf die technische Kapazität der überwachten Netze. Liegt der tatsächliche Datenverkehr deutlich darunter, kann der BND trotz der 15-Prozent-Grenze einen den größten Teil oder sogar nahezu den kompletten tatsächlich übertragenen Datenverkehr erfassen. Auch der BND darf sich somit alle Informationen verschaffen, in Wohnungen eindringen und Datensätze manipulieren, wenn er dies für „erforderlich“ hält – und was darunter zu verstehen ist, definiert er auch gleich selbst.
Der VS soll die Möglichkeit erhalten, Informationen zu manipulieren, Datenverkehr umzuleiten, technische Systeme gezielt zu beeinflussen, Computer und Smartphones zu infiltrieren, Online-Durchsuchungen durchzuführen und Künstliche Intelligenz zur automatisierten Analyse großer Datenmengen zu nutzen. Der Inlandsgeheimdienst kann also falsche Informationen auf Computer aufspielen und so nicht nur Terroranschläge vereiteln, sondern Rufmord an jeder gewünschten Person oder Organisation verüben, ohne dass man die erlogenen Anschuldigungen glaubhaft widerlegen könnte. Niemand wird glauben, dass man nichts von den Daten auf dem eigenen Rechner wusste. Einen Auskunftsanspruch gegenüber dem Staat haben die Betroffenen dieser Bespitzelungen und Manipulationen nicht. Was das für die AfD und jede der Regierung missliebige Person bedeutet, kann man sich unschwer vorstellen. Dazu passt auch, dass ein Paragraph des neuen Gesetzes vorsieht, dass nur noch das Bundesverwaltungsgericht darüber entscheiden soll, ob Einstufungen des VS rechtmäßig sind. Der Weg über die vorigen Instanzen Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht wäre damit nicht mehr möglich. Über die absurden AfD-„Gutachten“ des VS würde allein das Bundesverwaltungsgericht befinden.
Künftig kurzer Prozess
Die Bundesregierung könnte also buchstäblich „kurzen Prozess“ machen, vor allem mit der AfD, gegen die sich diese Reform zweifellos zum großen Teil richtet. Denn die Terrorgefahr, die nun als Grund dafür vorgeschützt wird, existiert seit vielen Jahren und hätte schon längst angegangen werden können. Doch ausgerechnet jetzt, wo die AfD stärker und stärker wird und sich im Osten anschickt, erstmals eine Landesregierung zu stellen, leitet man eine derartige Machterweiterung der Geheimdienste ein. Der vorgebliche Kampf gegen Cyberangriffe und Terror ist ein ebenso unglaubwürdiger Vorwand, wie die Behauptung, die anlasslose Chatkontrolle sei zur Bekämpfung von Pädophilie erforderlich. Es geht primär um die Zerstörung jeder Opposition gegen das herrschende Machtkartell, das durch freie Medien und neue politische Kräfte immer mehr in die Defensive gerät. „Hier soll vorsätzlich die Grenze verwischt werden zwischen verdeckter, geheimdienstlicher Aufklärung und operativem, polizeilichem Eingriff“, kritisiert der AfD-Innenpolitiker Gottfried Curio. Solche „angemaßte Selbst-Ermächtigung“ sei abzulehnen. FDP-Chef Wolfgang Kubicki sprach von einem „historischen Tabubruch“. Es sei „kaum vorstellbar“, dass das Bundesverfassungsgericht hier nicht eingreifen werde. „Die strikte Trennung zwischen Geheimdiensten und Polizei hat sehr gute und auch historische Gründe. Ich will in Deutschland keine Geheimpolizei“, sagte er.
Genau diese Geheimpolizei wird es aber geben, wenn man Dobrindt nicht in den Arm fällt. Er und das Altparteienkartell, das er repräsentiert, werden alles tun, um sich an der Macht zu halten. Die Kontrollen, die es gegen die Geheimdienste noch geben wird, sind rein formal und faktisch wirkungslos. Die entsprechenden Instanzen werden vom Parteienstaat ebenso ad absurdum geführt werden, wie die gesamte Gewaltenteilung in diesem Land, die faktisch nicht existiert, da die Parteien Politik, Verwaltung und Justiz beherrschen. Wirklich unabhängige Institutionen gibt es nicht mehr. Was Dobrindt hier plant, ist ein Dammbruch sondergleichen, der an Gestapo und Stasi anknüpft. Auch hier wird die Rückabwicklung des Staates des Grundgesetzes betrieben, damit die, die ihn sich zur Beute gemacht haben, weiter an den Futtertrögen der Macht bleiben können. (TPL)























