Moniert inakzeptable Diskriminierung der Stiftung: Vorsitzende Erika Steinbach (Bild: DES)
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Miese Rechtsbeugung: Staatsmittel für AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung seit 17 Monaten blockiert

Seit dem 1. Januar 2026 steht der Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) nach dem Stiftungsfinanzierungsgesetz rechtswirksam die staatliche Förderung zu. Den Antrag hatte die Stiftung bereits im März 2025 gestellt – vor 17 Monaten. Dennoch verweigert CSU-Bundesinnenminister Alexander Dobrindt die Auszahlung weiterhin mit dem Hinweis auf „noch laufende Prüfungen“. Die DES betont indes und kann auch nachweisen, alle gesetzlichen Kriterien zu erfüllen. Der Minister habe bereits im Vorjahr ausreichend Zeit gehabt, den Antrag auf Rechtsgültigkeit zu prüfen. Andere parteinahe Stiftungen, die ihre Anträge erst gegen Jahresende 2025 einreichten, erhalten dagegen seit dem 1. Januar 2026 wieder Mittel – allein bis April in Höhe von 200 Millionen Euro.

DES-Präsidentin Erika Steinbach spricht von einem beispiellosen Vorgang und offener Missachtung höchstrichterlicher Rechtsprechung. Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil vom Februar 2023 (2 BvE 3/19) unmissverständlich klargestellt, dass die Diskriminierung einer parteinahen Stiftung bei der Vergabe von Globalmitteln das Recht auf Chancengleichheit der Parteien (Art. 21 Abs. 1 GG) verletzt.

Stiftungsförderung ist kein Gnadenakt

Dennoch werde die Förderung mit einer „rechtlichen Akrobatik“ verweigert, die selbst namhafte Verfassungsrechtler fassungslos zurücklasse. Dobrindt begehe nach Überzeugung der Stiftung Rechtsbeugung; das Urteil des Bundesverfassungsgerichts sei für ihn offenkundig nur Makulatur.Für die DES bedeutet die Blockade, dass sie ihre Aufgaben weiterhin ausschließlich mit Spenden finanzieren muss. Renommierte Experten wie Prof. Dr. Dietrich Murswick weisen seit Langem darauf hin, dass die staatliche Stiftungsförderung kein Gnadenakt der Regierungskoalition sein dürfe.

Das neue Gesetz, das die Förderung an eine vage „Gewähr für die freiheitliche demokratische Grundordnung“ knüpfe, werde als Instrument politischer Ausgrenzung missbraucht. Wenn die Exekutive selbst zum Richter über die Gesinnung ihrer Konkurrenten werde, verlasse man den Boden der wertneutralen Staatsführung.Demokratie lebe von Chancengleichheit, Minderheitenschutz und Rechtssicherheit. Die DES kündigt an, alle rechtlichen Möglichkeiten – bis hin zur Europäischen Gerichtsbarkeit – auszuschöpfen, um ihr Recht durchzusetzen. (TPL)

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