In Polen leben derzeit rund 1,9 Millionen Ukrainer. Deren Erwerbsquote ist mit rund 80 Prozent sehr hoch. In Deutschland liegt sie, freundlich gerechnet, bei etwa 50 Prozent – nicht, weil die Ukrainer hierzulande fauler werden, sondern weil das hiesige System Leistungs- und Arbeitsbereitschaft konkret verhindert, wie an diesen Zahlen geradezu exemplarisch abzulesen ist. Dennoch sprechen sich in einer aktuellen Umfrage 67,2 Prozent der Befragten für die Abschiebung ukrainischer Staatsbürger im wehrpflichtigen Alter aus, wenn sie nicht legal beschäftigt sind. Die konservative Oppositionspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) fordert genau das. Der PiS-Abgeordnete Andrzej Śliwka erklärte, auch wenn Nicht-Erwerbstätige nur rund fünf Prozent der in Polen lebenden Ukrainer ausmachten, entspreche diese Zahl seiner Ansicht nach mindestens einer Brigade, möglicherweise sogar einer Division.
Der stellvertretende Innenminister Maciej Duszczyk bezeichnete den PiS-Vorschlag als „irrational und nicht umsetzbar“. Unter den Nicht-Erwerbstätigen befänden sich vor allem Menschen, die nicht dienstfähig seien. In Polen würden vor allem diejenigen nicht arbeiten, „die ihre Kinder mit Behinderungen betreuen oder die an der Front verletzt wurden und sich hier in Rehabilitation befinden“. Wenn alle Ukrainerinnen und Ukrainer sich verabreden und nicht zur Arbeit gehen würden, käme die polnische Wirtschaft zum Stillstand, sagte er und meint, es wäre „keinerlei Hilfe“, die Ukrainer zurückzuschicken, da dort bereits 900.000 Menschen mobilisiert seien – obwohl die Ukraine doch angeblich jeden einzelnen Mann in ihrem Kampf ums nackte Überleben braucht. Die Selenskyj-Regierung drängt bei der EU dann auch darauf, dass ukrainische Männer im wehrpflichtigen Alter aus dem System des vorübergehenden EU-Schutzes ausgenommen werden.
Kein sachlicher Grund für Aufenthalt in der EU
Eine offizielle Zahl wehrpflichtiger Ukrainer, die man an die Heimatfront schicken könnte, gibt es jedoch gar nicht. Natalia Panczenko, von der Stiftung “Stand With Ukraine“ klagte: „Uns beunruhigt, dass ein so komplexes rechtliches und gesellschaftliches Problem genutzt wird, um einfache Schlagworte über die ‚Abschiebung von Ukrainern‘ zu verbreiten. Wenn wir über eine Lösung im Einklang mit dem Recht sprechen, geht es nicht um die ‚Abschiebung aller ukrainischen Männer‘, sondern um klare Regeln für den befristeten Schutz“. Die aktuellen Entscheidungen der EU würden vor allem neue Antragsteller betreffen, „nicht die massenhafte Ausweisung von Männern, die bereits legal in Polen leben“. Am 15. Juli 2026 habe die EU vereinbart, „den befristeten Schutz bis zum 4. März 2028 zu verlängern, mit Einschränkungen für neue Personen, die ihren ukrainischen Wehrpflichten nicht nachkommen“. Menschen, die heute legal in Polen lebten, dürften erwarten, „dass Entscheidungen über ihren Status auf dem Recht und ihrer individuellen Situation beruhen, nicht auf kollektiver Verantwortung“, so Panczenko.
Es bleibt also dabei, dass Millionen von Migranten, die zum allergrößten Teil, wenn nicht ausschließlich, aus dem Teil der Ukraine stammen, der vom Krieg gar nicht betroffen ist, in Polen und der EU ein bevorzugtes Aufenthaltsrecht genießen, auch wenn es keinen sachlichen Grund dafür gibt. Migration ist auch hier ein Schicksal, das die Aufnahmeländer einfach zu akzeptieren haben, ohne lästige Fragen zu stellen. (TPL)






















