Im Dezember hatte Australien als erstes Land der Welt ein generelles Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren eingeführt – angeblich zum Jugendschutz. Das Ergebnis ist, dass der US-Konzern Meta nach eigenen Angaben inzwischen über 750.000 Konten gesperrt hat, rund 460.000 Instagram-Konten und mehr als 290.000 Facebook-Accounts. Die Nutzer seien nach Einschätzung von Meta jünger als 16 Jahre. Die Überprüfung bleibe aber schwierig. Mithilfe künstlicher Intelligenz analysiere man unter anderem Profile, Beiträge, Kommentare und Bildunterschriften nach Hinweisen auf das Alter eines Users, hieß es weiter. Zudem seien Systeme verbessert worden, die verhindern sollen, dass Betroffene nach einer Sperrung einfach ein neues Konto anlegen. Eine gigantische Löschorgie von Konten, von denen man nicht einmal sicher weiß, ob ihre Nutzer unter die Altersgrenze fallen – dies ist die Bilanz dieses ebenso albernen wie gefährlichen Gesetzes, das nichts als eine Zensurorgie nach sich zieht. Zudem gelingt es denen, auf die es abzielt, ohnehin meist, die Altersbeschränkung zu umgehen.
Auch in Europa gibt es Länder, darunter auch Deutschland, die dem schlechten australischen Beispiel folgen wollen oder dies bereits getan haben. In Frankreich hat die Regierung nun die wohlverdiente Quittung dafür erhalten: Der Verfassungsrat kippte am Freitag das geplante Verbot sozialer Netzwerke für Kinder unter 15 Jahren – und zwar, weil es ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Meinungs- und Kommunikationsfreiheit nach Artikel 11 der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789 sei. Zudem seien die im Gesetz vorgesehenen Garantien für den Schutz der Privatsphäre nicht ausreichend. Onlinedienste würden eine wichtige Rolle für die demokratische Teilhabe sowie den Austausch von Ideen und Meinungen spielen, stellte der Rat klar. Das Verbot sei zu allgemein gefasst und schließe auch Dienste ein, bei denen Risiken für Gesundheit und Sicherheit von Minderjährigen nicht belegt seien. Die Regelung habe weder ausreichend zwischen den Funktionen und Inhalten einzelner Plattformen unterschieden noch zwischen dem Alter, dem Reifegrad oder der familiären Situation der betroffenen Jugendlichen.
Wenigstens in Frankreich gerichtlicher Dämpfer für Regierungspläne
Zudem hätten die Erziehungsberechtigten das Verbot nicht im Einzelfall lockern oder Ausnahmen erlauben können. Ein zentraler Kritikpunkt betrifft die vorgesehene Altersverifikation. Dafür hätten die Plattformen das Alter aller Nutzer feststellen müssen, also auch Erwachsener. Der Gesetzgeber habe die Bedingungen für diesen Altersnachweis nicht ausreichend geregelt und keine hinreichenden Schutzmaßnahmen für die Privatsphäre der Betroffenen vorgesehen. Der Verfassungsrat erkannte zwar an, dass der Schutz des Kindeswohls Einschränkungen des Zugangs zu sozialen Netzwerken rechtfertigen könne. Diese müssten aber gezielt, verhältnismäßig und mit ausreichenden Datenschutzgarantien versehen sein.
Dieses Urteil bringt sowohl die ganze Absurdität als auch die eigentliche Absicht auf den Punkt, die hinter solchen Gesetzen steckt. Es geht dabei nämlich nicht primär um den Schutz von Kindern und Jugendlichen, sondern um eine Registrierungspflicht für Erwachsene. Die Politik will wissen, wer sich in sozialen Medien äußert, um missliebige Stimmen leichter erkennen und zum Schweigen bringen zu können. Darum geht es, alles andere sind Vorwände. Mit der gleichen Argumentation könnte man auch den Kauf eines Fernsehers oder sogar einer Zeitung an eine Altersverifikation knüpfen, da man dort auch mit verstörenden Inhalten konfrontiert werden kann. Es geht darum, zu verhindern, dass Regierungskritiker eine gefährlich hohe Reichweite generieren. Deshalb erklärt man alle 15- oder 16-Jährigen einfach pauschal für unfähig, soziale Medien vernünftig zu nutzen und zwingt ihre Eltern, sich dort anzumelden. Der französische Verfassungsrat hat dies dankenswerterweise beim Namen genannt. Diese Gesetze sind nichts als weitere Zensur unter dem Deckmantel des Jugendschutzes. Deshalb sind sie gefährlich und müssen abgeschafft oder gestoppt werden. (TPL)























