Mit Herbert Grönemeyer, dem neben Hape Kerkeling penetrantesten deutschen Haltungskünstler, gerät nun auch einmal ein Vertreter der eingebildeten Guten ins Visier der „Hass-und-Hetze“-Justiz. Die Dortmunder Staatsanwaltschaft ermittelt wegen seiner Ausfälle gegen die AfD und ihre Wähler, die er bei einem Konzert in Dortmund vor einem halben Jahr als „rechte Ratten und rechte Rassisten“ diffamiert hatte. Ein Mann hatte deswegen Anzeige erstattet und dies damit begründet, „rechte Ratten“ erfülle die Tatbestände der Volksverhetzung, der Beleidigung, der üblen Nachrede und der Verleumdung. Der Begriff „Ratte“ werde juristisch als Form der Entmenschlichung gewertet, die Menschen ihre Würde absprechen solle.
„Wer andere als Ungeziefer bezeichnet, das ,in Löchern verschwinden‘ soll, bewegt sich auf einem Terrain, das in Deutschland besonders sensibel sein sollte. Dass ausgerechnet jene, die sich als antifaschistische Bollwerke inszenieren, zu exakt jener Sprache greifen, die sie bei anderen als faschistisch brandmarken würden, gehört zu den groteskesten Widersprüchen unserer Zeit und muss mit höchst Strafe [sic!] belegt werden“, heißt es – völlig korrekt – in der Anzeige.
Missbraucht der eigenen Konzerte für Spaltung und Agitation
Das Verfahren wegen des Verdachts der Volksverhetzung wurde bereits am 5. März eingeleitet. Wie der aktuelle Stand des Verfahrens ist, konnte die Staatsanwaltschaft auf Anfrage von „Apollo News“ nicht sagen. Am heutigen Montag soll es weitere Informationen geben. Auch wenn es kaum zu erwarten ist, kann man nur hoffen, dass nun endlich einmal ein Mitglied der linken Haltungselite zur Rechenschaft gezogen wird. Denn gerade dieses Milieu verbreitet mit Abstand am meisten „Hass und Hetze“, hält sich dazu aber für moralisch berechtigt, um den angeblich schon in den Startlöchern stehenden „Faschismus“ in Deutschland zu bekämpfen. Grönemeyer missbraucht seit Jahren jedes seiner Konzerte für seine Tiraden gegen alle, die seiner arrogant-einfältigen Weltsicht nicht anhängen und inszeniert sich in unerträglicher Weise als Oberlehrer. Die Anzeige gegen ihn ist absolut berechtigt. Man muss aber befürchten, dass sie im Sande verläuft, weil sie irgendwie als Kunstfreiheit gewertet wird. Von Amts wegen kam die Staatsanwaltschaft nicht auf die Idee zu ermitteln, wie es bei so vielen anderen -allerdings Nicht-Linken- der Fall war, die wegen völlig harmloser Kommentare, die nicht annähernd Grönemeyers „Ratten“-Kaliber hatten, zu Geldstrafen verdonnert wurden. (TPL)























