Das Assad-Regime, das der Asylgrund für die rund eine Million in Deutschland lebender Syrer war, wurde Ende 2024 gestürzt – und mittlerweile erkennen offenbar selbst deutsche Behörden, dass der Schutzstatus für Syrer damit ohne jeden Zweifel gegenstandslos ist. Auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion erklärte die Bundesregierung, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) im ersten Halbjahr 23,2 Prozent der insgesamt 8.320 Überprüfungen mit dem Widerruf oder der Rücknahme des Schutzstatus beschieden hat. Meist ging es um die Aberkennung der Flüchtlingseigenschaften oder des sogenannten subsidiären Schutzes.
Im vergangenen Jahr wurde nur ganzen 3,7 Prozent der Schutzstatus entzogen, obwohl die Voraussetzungen dafür nicht mehr bestanden. Insgesamt kehrten nach dem Ende des Assad-Regime 1,6 Millionen Syrer in ihre Heimat zurück – allerdings aus der Türkei, dem Libanon und Jordanien. Aus dem Sozialstaatsparadies Deutschland waren es 2025 dagegen nur ganze 3.678! Nun kommt – viel zu spät und viel zu langsam – endlich Bewegung in die deutsche Migrationsbürokratie: Erst Mitte Juni hatte das Bamf damit begonnen, „sukzessive die Aberkennungstätigkeit auf die Personengruppen auszuweiten, auf welche die Entscheidungstätigkeit im Asylverfahren aufgrund der Verbesserung der humanitären Lage in Syrien bereits ausgeweitet worden ist“, wie die Regierung mitteilte.
Ausreisepflichtigen-Quote bei nahezu 100 Prozent
Dies treffe nach Angaben der Behörde auf Menschen zu, deren Asylverfahren schon länger als 21 Monate andauern beziehungsweise Verfahren, in denen das Bamf aufgrund des Erfolgs einer Untätigkeitsklage durch ein Verwaltungsgericht zur Entscheidung verpflichtet ist. Zudem seien Menschen betroffen, die aus Sicht der Behörde nicht besonders schutzbedürftig sind und bei denen davon ausgegangen wird, dass sie in Syrien ihren Lebensunterhalt selbstständig sichern können – oder bei denen ein familiäres Netzwerk beziehungsweise ein soziales Umfeld die Gewähr für eine ausreichende Versorgung bietet.
Die Quote der Syrer, auf die dies zutrifft, dürfte bei nahe 100 Prozent liegen. Allerdings bedeutet der verstärkte Entzug des Schutzstatus noch lange nicht, dass die Betroffenen auch abgeschoben werden. Die meisten werden ihre Ausweisung, die von den Bundesländern ohnehin viel zu halbherzig durchgeführt wird, mit Hilfe der Asylindustrie um Jahre hinauszögern. Bis dahin haben sie dann den Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft erworben. Andere haben dies bereits lange vorher geschafft, obwohl sie kein Aufenthaltsrecht mehr hatten. Es ist also allenfalls ein Tropfen auf den heißen Stein, wenn das Bamf nun endlich die Realitäten anerkennt. Solange dem aber keine Abschiebungen folgen, ändert sich de facto gar nichts. (TPL)























