Das von AfD-Politiker Malte Kaufmann auf den Seychellen entdeckte deutsche Regierungsflugzeug (Screenshot:X)
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Deutscher Regierungsflieger parkt nach “Übungsflug“ mit Notlandung auf den Seychellen: Wenn Spritpreise und “Klimaschutz” plötzlich keine Rolle mehr spielen…

Die Bundeswehr ist zwar völlig unterfinanziert, faktisch nicht einsatzfähig und ihre Ausstattung größtenteils marode, für „Übungsflüge“ der Flugbereitschaft in paradiesische Gefilde reicht es offenbar aber doch noch. Seit einer Woche steht eine Regierungsmaschine auf Mahé, der Hauptinsel der Seychellen. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Malte Kaufmann, der sich auf den Seychellen im Urlaub befindet, hatte den Jet fotografiert und auf den Vorfall aufmerksam gemacht. Das Verteidigungsministerium erklärte dazu, es habe sich um einen Trainingsflug von Ägypten zur französischen Insel Réunion im Indischen Ozean gehandelt, bei dem junge Piloten die besonderen Bedingungen des Flugbetriebs in Afrika kennenlernen sollten: unkontrollierter Luftraum, veraltete Funkfeuertechnik, extreme Hitze und Luftfeuchtigkeit, rasch aufziehende Gewitter in der innertropischen Konvergenzzone.

Wegen eines “technischen Defekts” habe die Maschine auf einem Ausweichflugplatz landen müssen. An Bord seien ausschließlich Besatzung und gegebenenfalls Techniker gewesen, keine politischen Gäste. Ersatzteile seien über den Heimatverband in Köln nachgeführt worden – per französischem A400M, der „sowieso in die Region unterwegs war“. Diese Erklärung überzeugt jedoch nicht jeden. Der Jet verbraucht pro 1.000 Kilometer rund 1.100 Liter Treibstoff, bei den 15.000 Kilometern zu den Seychellen und zurück werden somit mehr als 16.500 Liter Sprit verflogen. Allein das würde mit 41.000 Euro zu Buche schlagen, zuzüglich der Kosten für die Besatzung.

Macht da jemand aus Berlin privaten Urlaub auf Kosten der Steuerzahler?

Der ehemalige Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen fragte auf Twitter: „Übungsflug, Notlandung auf den Seychellen? Mit Verlaub, wer glaubt denn so einen Unsinn?“. Als Reaktion auf Kaufmanns Foto hatte Maaßen bereits darauf hingewiesen, dass nur der Bundespräsident, der Bundeskanzler und die Mitglieder der Bundesregierung zur Nutzung der Flugbereitschaft berechtigt sind. Zudem dürfe sie grundsätzlich nur für Reisen in Ausübung amtlicher Tätigkeit angefordert werden. Urlaubsreisen – auch wenn es sich um Schutzpersonen des Bundeskriminalamts handele – dürften grundsätzlich nicht mit der Flugbereitschaft der Bundeswehr durchgeführt werden. Die Ausnahme sei, wenn der jeweilige Amtsträger aus dem Urlaub zu einem Amtsgeschäft abgerufen werden müsse. „Wenn also ein Regierungsflieger der Luftwaffe seit Tagen auf den Seychellen steht, dann stellt sich eine ganz einfache Frage: Handelt es sich um ein amtliches Geschäft – oder um privaten Urlaub auf Kosten der Steuerzahler?“, so Maaßen.

In der Tat wäre es nicht überraschend, wenn der vermeintliche Trainingsflug sich als Missbrauch der Flugbereitschaft durch ein Regierungsmitglied erweisen würde, der durch die notorische Dysfunktionalität der Maschinen ans Licht gekommen ist, die wiederum ein perfektes Abbild der deutschen Regierungen ist. (TPL)

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