Der Putsch der niedersächsischen Landesregierung gegen die AfD hat nun auch noch den Segen der Justiz erhalten. Obwohl offenkundig ist, dass die Ausschlüsse von AfD-Politikern von der Kommunalwahl im September durch und durch rechtswidrig sind, lehnten die Verwaltungsgerichte (VG) in Oldenburg und Lüneburg die Eilanträge des Bundestagsabgeordneten Martin Sichert beziehungsweise des Landtagsabgeordneten Stephan Bothe gegen ihren Wahlausschluss als unzulässig ab. Damit ist beiden die Möglichkeit verwehrt, sich noch vor der Kommunalwahl zur Wehr zu setzen. Das VG Oldenburg argumentierte, dass Entscheidungen im Wahlverfahren nur per Wahleinspruch angefochten werden können. Außerdem habe der Wahlausschuss die Entscheidung über Sicherts Wahlausschluss nicht nur mit dessen AfD-Mitgliedschaft, seiner Position als Kreisvorsitzender der AfD und der Bewertung des Verfassungsschutzes der niedersächsischen AfD begründet, sondern auch „eine Vielzahl von ihm persönlich zuzurechnenden öffentlichen Äußerungen und Betätigungen“ geprüft – dass diese Äußerungen allesamt von der Meinungsfreiheit gedeckt sind und die Mitgliedschaft in einer nicht verbotenen Partei keinen Wahlausschluss rechtfertigt, spielte keine Rolle. Auch das VG Lüneburg verwies auf die nachträgliche Wahlprüfung.
Bothe könne nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses Einspruch gegen die Gültigkeit der Direktwahl einlegen. Sollte sich herausstellen, dass sein Wahlvorschlag zu Unrecht abgelehnt worden sei und dieser Fehler das Ergebnis wesentlich beeinflusst habe, könne die Wahl ganz oder teilweise für ungültig erklärt werden. Auch sein hilfsweise gestellter Antrag auf eine neue Entscheidung wurde abgelehnt. Sichert kündigte nun an, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einzulegen. Es gehe hierbei um eine Frage, die den Grundsatz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung in ihrem Kern berühre, sagte er und kritisierte: „Gemäß der Entscheidung des Verwaltungsgerichts kann der Wahlausschuss willkürlich das passive Wahlrecht aberkennen, ohne dass der Kandidat dagegen Rechtsschutz vor der Wahl hat“.
Ein ungeheuerlicher Skandal
Dem VG wirft er vor, zu beschließen, „dass nicht die Bürger entscheiden, wer Landrat wird, sondern der parteipolitisch besetzte Wahlausschuss durch seine Vorauswahl, die voraussichtlich erstmal jahrelang nach der Wahl Bestand hat, bis die gerichtliche Entscheidung fällt“. Es könne nicht sein, „dass bei Fragen des passiven Wahlrechts, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung in ihren Grundfesten berührt, die Landesgesetzgebung über dem Grundgesetz steht“. Bothe sprach von einem „weiteren schwarzen Tag für die Demokratie in unserem Land“. Mit der Entscheidung des VG Lüneburg werde „der Weg frei geebnet, um unliebsame politische Mitbewerber ganz einfach per Dekret und formaler Taschenspielertricks vom Stimmzettel zu streichen“. Auch er will weitere rechtliche Schritte prüfen.
Es ist ein weiterer ungeheuerlicher Skandal, wie leicht in diesem Land das passive Wahlrecht durch offensichtliche politische Kungelei außer Kraft gesetzt werden kann und die Betroffenen keinerlei Einspruchsrecht dagegen haben. Ein Wahlprüfungsverfahren kann sich über Jahre hinziehen. Selbst wenn die AfD-Kandidaten dabei am Ende Recht behalten, sind die Nutznießer dieses faktischen Putsches der niedersächsischen Landesregierung dann bereits lange in ihren Ämtern, und man wird deshalb keine Wahlwiederholung durchführen. Eine Regierung setzt einfach auf dem Verwaltungsweg ein Grundrecht außer Kraft und schafft vollendete Tatsachen. Genauso war es letztes Jahr in Rheinland-Pfalz beim Verbot des AfD-Kandidaten Joachim Paul, bei der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen anzutreten. Auch hier machte die politisch abhängige Justiz sich zum Komplizen. Wie es um deren vermeintliche Unabhängigkeit in Bezug auf die AfD steht, zeigte erst kürzlich ein offener Brief, der ein Verbotsverfahren gegen die AfD forderte und der von über 1.000 Juristen, darunter mehr als 50 Richtern, unterzeichnet wurde. Dies zeigt, wie tief der Wille in der deutschen Justiz verankert ist, die AfD wegzuverbieten. Die Zahl der Richter, die dies befürworten, dürfte noch weitaus größer sein, nur waren nicht alle so unbedacht, dies durch ihre Unterschrift öffentlich zu bekunden. Ein faires, objektives Verfahren ist für die AfD ein Lotteriespiel. Deshalb muss man befürchten, dass die niedersächsische Landesregierung mit ihrem ungeheuerlichen Verhalten durchkommt und andere es ihr gleichtun werden. (TPL)























