Stalinistisches Stelldichein? Kramer (r.) bei Jurist Schellenberger im Anti-AfD-Interview (Foto:ScreenshotYoutube)
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Grotesker Auftritt in Podcast “AfD vor Gericht“: Thüringens Antifa-“Verfassungsschützer” Kramer zeigt erneut seine totalitäre Fratze

Der unsägliche Thüringer Verfassungsschutzpräsident Stephan Kramer hat wieder einmal bewiesen, dass er -selbst für heutige deutsche Verhältnisse-, eine monströse Fehlbesetzung für sein Amt ist. Bei seinem Auftritt im Podcast „AfD vor Gericht“, der von sich behauptet, er wolle anstelle einer „hochemotionalen“ Debatte „juristische Präzision“ bieten, verteidigte Kramer nicht nur die völlig willkürlichen und durch nichts zu rechtfertigenden Wahlausschlüsse von AfD-Politikern in Niedersachsen; er empfahl das niedersächsische Beispiel auch noch ausdrücklich zur Nachahmung. Die Bürger sollten „der beste Verfassungsschutz“ sein, und darauf achten, dass keine Extremisten in die Parlamente kommen, faselte Kramer, beklagte aber auch, man habe gemerkt, es sei nicht sicher, dass das so funktioniere und „die Wählerinnen und Wähler klug mit ihren Stimmen umgehen“. Er hält die Wähler also für zu dumm, um ihre Stimme so abzugeben, wie es ihm und seinesgleichen gefällt. So stellt sich der Chef eines Verfassungsschutzes, dessen oberste Pflicht qua Amt der Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist, korrektes Wahlverhalten vor. Nach dem Motto: Die Demokratie ist zu wichtig, um sie den Wählern zu überlassen, soll nur noch betreutes Wählen stattfinden. Und wenn die Wähler trotz alles Drucks der herrschenden Eliten immer noch nach eignem Willen von ihrem Stimmrecht Gebrauch machen, muss man eben dafür sorgen, dass die Kandidatenauswahl beschränkt wird.

Kramer zeigte sich geradezu fassungslos darüber, dass man dem Thüringer AfD-Chef Björn Höcke noch immer nicht das aktive und passive Wahlrecht entzogen habe. „Das ist etwas, das mich an vielen Stellen doch ärgert, weil ich mir sage, es muss gar nicht erst zu einem Parteiverbotsverfahren kommen, die wehrhafte Demokratie ist schon viel früher mit Abwehrmechanismen auf einem ganz anderen Niveau eingestellt“, sagte er. Auch in seinem Bundesland will er AfD-Kandidaten wegen angeblicher Zweifel an ihrer Verfassungstreue von Wahlen ausschließen – und der Verfassungsschutz soll hier selbst aktiv werden. „Entweder der Verfassungsschutz merkt selber: ,Oh, da taucht jemand auf, der möchte auf eine Wahlliste‘, dann schreibe ich dem Wahlvorstand schon mal vorsorglich, wir hätten da was anzubieten. Oder aber, die Wahlvorstände fragen uns an“, sagte er mit atemberaubender Dreistigkeit, für die man ihm gleichwohl dankbar sein muss, denn so unverblümt äußern Vertreter „unserer Demokratie“ sich gewöhnlich nicht.

Nicht ansatzweise qualifiziert

Was Kramer hier fordert, ist ein faktischer Putsch von oben durch den politisch abhängigen Inlandsgeheimdienst. Auch dass der AfD-Politiker Robert Sesselmann im Landkreis Sonneberg überhaupt zur Wahl zugelassen worden sei und die Wahl anschließend vom Landesverwaltungsamt als rechtmäßig anerkannt wurde, stößt ihm noch immer bitter auf. Die Entscheidung des Landesverwaltungsamtes erschwere es nun, in anderen Landkreisen AfD-Politiker von der Wahl auszuschließen. Nach der Wahl und vor der Vereidigung des Bürgermeisters oder Landrats prüfe das Landesverwaltungsamt, ob Kandidaten zur Wahl zugelassen wurden, die nicht hätten antreten dürfen, so Kramer weiter. Das sei eine „zweite Sicherung, die eingebaut wird“. Wenn das Landesverwaltungsamt zu dem Schluss komme, dass jemand zur Wahl zugelassen wurde, der nicht hätte teilnehmen dürfen, werde die Wahl annulliert.

„Na klar sind die Wählerinnen und Wähler dann nicht begeistert. Aber hier geht’s nicht darum, wofür jemand begeistert ist, sondern darum, ob das rechtsstaatlich sauber gelaufen ist oder nicht“, befand Kramer, der hier in schlimmster obrigkeitsstaatlicher Manier völlig ungerührt über die Annullierung von Wahlen fabuliert, als handele es sich dabei um eine Petitesse. 2018 hatte er öffentlich gemacht, dass die AfD in Thüringen vom Verfassungsschutz als Prüffall eingestuft worden war und dabei den zuständigen Referatsleiter im eigenen Haus einfach übergangen. Drei Jahre später entschied das Verwaltungsgericht Weimar, dass die Einstufung nicht hätte veröffentlicht werden dürfen. Allein dafür hätte Kramer entlassen werden müssen. Dass er ins Amt kam, verdankt er dem linken Ex-Ministerpräsidenten Bodo Ramelow. Die formalen Qualifikationen erfüllt Kramer nicht ansatzweise. Laut Thüringer Gesetz muss der Verfassungsschutzpräsident Volljurist sein. Kramer dagegen hat einen Fachhochschulabschluss in Sozialpädagogik (!) vorzuweisen, den er erst im Jahr seiner Berufung erworben hatte.

Ex-Präsident des Anwaltsvereins als Moderator und antidemokratischer Propagandist

Dies fügt sich nahtlos in seinen bizarren Lebenslauf ein. Er war bereits Mitglied von CDU und FDP, heute gehört er der SPD an, brach ein Jurastudium ab, konvertierte zum jüdischen Glauben, war von 2004 bis 2014 Generalsekretär des Zentralrats der Juden in Deutschland und Mitglied im Stiftungsrat der linksextremen Amadeu-Antonio-Stiftung. Es ist unfassbar, dass eine solche Gestalt zum Chef eines Geheimdienstes werden konnte. Auch der Podcast „AfD vor Gericht“ ist ein Skandal für sich. Das Format mit ganzen 911 Abonnenten nimmt für sich in Anspruch, „keine politische Kampagne, sondern eine detaillierte Bestandsaufnahme“ zu sein. „Wir begleiten das denkbare Verfahren vom Antrag bis nach Karlsruhe und werfen einen kühlen Blick in den Werkzeugkasten der wehrhaften Demokratie“, heißt es in der Beschreibung.

Moderator ist der Rechtsanwalt Ulrich Schellenberg, der ehemalige Präsident des Deutschen Anwaltvereins und Träger des Verdienstkreuzes am Bande der Bundesrepublik Deutschland. So jemand gibt sich für eine Podcast her, der das diametrale Gegenteil dessen ist, was er zu sein vorgibt. Der „Werkzeugkasten der wehrhaften Demokratie“ wird dann von einem Zausel wie Kramer symbolisiert, der in dem Podcast völlig ungeniert über seine totalitären Wahlmanipulierungsphantasien schwadronieren darf, die in Teilen Deutschlands längst praktiziert werden. Wenn in diesem Land noch ein letzter Rest politischer und rechtsstaatlicher Integrität existieren würde, wäre Kramer nicht mehr in dem Amt, in das er ohnehin nie hätte gelangen dürfen. Aber in Thüringen, wo die demokratische Wahl des FDP-Politikers Thomas Kemmerich zum Ministerpräsidenten einfach rückgängig gemacht werden konnte, weil sie mit AfD-Stimmen erfolgte und sich heute ein überführter Plagiator mit Zähnen und Klauen an sein Amt als Ministerpräsident klammert, ist auch Platz für so etwas wie Kramer. (TPL)

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