Die linke Lügenschleuder „Correctiv“ hat wieder einmal eine gerichtliche Niederlage für ihre notorische Falschberichterstattung einstecken müssen. Der ehemalige Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg erzwang vor dem Berliner Landgericht, dass „Correctiv“ untersagt wurde, den Eindruck zu erwecken, zu Guttenberg habe sich in einem Podcast für eine „punktuelle Zusammenarbeit zwischen Konservativen und Rechtspopulisten“ – gemeint sind Union und AfD –, für eine Minderheitsregierung und dafür, Gesetze notfalls mit der AfD zu verabschieden, ausgesprochen. Tatsächlich sei das Gegenteil der Fall. Zu Guttenberg vertrete diesen Standpunkt gerade nicht. „Correctiv“ habe ihn „verkürzt und verzerrend zitiert“.
So sei etwa in dem Artikel nicht erwähnt worden, dass zu Guttenberg „an keiner Stelle das Modell einer von der AfD tolerierten Minderheitsregierung oder einer parlamentarischen Zusammenarbeit einer nicht über die Mehrheit der Sitze verfügenden Regierungsfraktion mit der AfD verfochten oder sich dafür als jedenfalls vorzugswürdige Regierungsform ausgesprochen hat, heißt es im Beschluss der Berliner Richter. Einen Sachverhalt so weit verkürzt darzustellen, dass der Leser „ein nach der negativen Seite entstelltes Bild“ des Betreffenden erhalte, „weil ihm nur einseitige Ausschnitte mitgeteilt werden“, sei nicht zulässig.
“Entstellen und Verfälschen von Aussagen aus ideologischen Gründen”
Genau das ist das Geschäftsmodell dieser unsäglichen Klitsche, die mit ihrer von vorne bis hinten erlogenen Räuberpistole über das angebliche rechtsradikale „Geheimtreffen“ von Potsdam den wohl größten Presseskandal der bundesdeutschen Geschichte auf dem Kerbholz hat. „Correctiv“ musste dem Text über zu Guttenberg, der hin als finsteren rechten Lobbyisten und Strippenzieher darstellte, bereits zuvor eine Gegendarstellung mit sieben (!) Korrekturen beifügen. Dessen Anwalt Christian Schertz erklärte: „Es geht offenbar nicht um Aufklärung im Rahmen eines investigativen Journalismus, wie es Correctiv vorgibt, sondern um das Überverkaufen oder, wie in diesem Fall, das Entstellen und Verfälschen von Aussagen aus ideologischen Gründen.“ Das Landgericht habe „Correctiv“ ein „vernichtendes Zeugnis“ ausgestellt.
Seit 2016 erhielt das Portal insgesamt rund 2,5 Millionen Euro an öffentlichen Fördergeldern von Bund und Ländern – und obwohl es ständig der Falschberichterstattung überführt wird, fließen die Gelder immer weiter; und das auch noch unter anderem ausgerechnet für Projekte zum Erkennen von „Desinformation“! Ausgerechnet einer der größten Verbreiter von Desinformationen im ganzen Land soll andere darin schulen, diese zu erkennen. „Correctiv“ müsste dazu eigentlich nur seine gesammelten Werke und die entsprechenden Gerichtsurteile und die Widerlegungen durch andere Medien vorlegen. Aber darum geht es natürlich nicht, sondern nur um angebliche „rechte“ Desinformationen. „Correctiv“ ist Teil des linken NGO-Molochs und genießt daher Narrenfreiheit, egal wie oft es der Lüge überführt wird. Auch dieses Urteil wird daran nichts ändern. (TPL)























