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Stehen AfD-Wähler mit dem Grundgesetz tatsächlich auf Kriegsfuß?

Man muss wissen: Linke sind Experten darin, Allgemeingüter für sich in Anspruch zu nehmen – wie zum Beispiel „Unsere Demokratie“ und das Grundgesetz, um politische Gegner schneller und wirkungsvoller aus dem gesellschaftlichen Leben ausschließen zu können.

Sie brauchen dazu keine Pest, oder irgendwelche äußerlichen Merkmale, nein, sie basteln einfach an Begriffen herum, bis sie passend gegen den politischen Gegner eingesetzt werden können.

Der aufmerksame Autor Alexander Kessler hat diesbezüglich etwas aufgeschnappt:

„Wer die AfD wählt, hat das Grundgesetz nicht verstanden: In diesem Sinn äußerte sich heute Frau von Hodenberg @HateAid bei einer Veranstaltung des Bundespräsidenten.“

Das lassen sich die AfD-Wähler natürlich nicht gefallen.

Jessie schreibt:

Doch, wir haben das Grundgesetz nicht nur verstanden – wir nehmen es ernst.

Genau deshalb wählen wir die AfD.
Das Grundgesetz ist kein Stimmungsbarometer und kein moralisches Wunschprogramm der regierenden Parteien. Es ist die verbindliche Ordnung, die die Freiheit des Einzelnen, die Gewaltenteilung, die Meinungsfreiheit und die Gleichheit vor dem Gesetz schützt – auch und gerade dann, wenn die Mehrheit oder die Eliten das unbequem finden.

Die etablierten Parteien behandeln dieses Fundament seit Jahren wie eine lästige Formalie.

Sie haben den Verfassungsschutz von einer Abwehrstelle gegen Verfassungsfeinde zu einem Instrument der politischen Gegnerbekämpfung umgebaut.
Sie relativieren die Meinungsfreiheit, sobald sie in Konflikt mit ihren eigenen Erzählungen gerät, und lassen Behörden und Gerichte den Eindruck entstehen, dass bestimmte Positionen von vornherein illegitim seien.

Sie dulden oder befördern eine schleichende Aushöhlung der inneren Sicherheit und der staatlichen Kontrolle über die eigenen Grenzen – und nennen das dann „Menschlichkeit“ oder „europäische Werte“, obwohl das Grundgesetz den Staat ausdrücklich zum Schutz seiner Bürger verpflichtet.

Wer das Grundgesetz wirklich verstanden hat, erkennt: Es schützt nicht die Macht derer, die gerade regieren.

Es schützt die Bürger vor eben dieser Macht.

Und genau deshalb ist die AfD für viele keine Protestwahl und keine Emotion, sondern die logische Konsequenz aus dem, was im Text des Grundgesetzes steht – und dem, was in der politischen Praxis seit Jahren systematisch dagegen verstoßen wird.

Franz Dummbrod schreibt:

Kleine Nachhilfestunde im Grundgesetz:
„Wer die AfD wählt, hat das Grundgesetz nicht verstanden.“

Nein.

Vielleicht sollten wir das Grundgesetz einfach einmal aufschlagen, bevor wir es wieder als moralischen Rohrstock benutzen.
Das Grundgesetz ist nämlich nicht dafür geschrieben worden, dem Bürger vorzuschreiben, was er zu denken und wen er zu wählen hat. Sein Grundgedanke läuft zu einem erheblichen Teil genau andersherum: Der Staat bekommt Grenzen gesetzt.

Die Grundrechte sind vor allem Rechte des Menschen und Bürgers gegenüber staatlicher Gewalt.
Artikel 1 Absatz 3 sagt nicht:

„Die Bürger sind an die Vorstellungen der Bundesregierung gebunden.“
Dort steht, dass die Grundrechte Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung binden.
Das ist ein fundamentaler Unterschied.
Der Bürger besitzt Meinungsfreiheit.
Der Staat wird durch sie begrenzt.
Der Bürger besitzt Versammlungsfreiheit.
Der Staat muss sie respektieren.
Der Bürger besitzt Religionsfreiheit.
Der Staat darf ihm keine richtige Weltanschauung verordnen.

Und alle Staatsgewalt geht nach Artikel 20 ausdrücklich vom Volke aus – nicht von einer Talkshow, nicht von einer NGO und auch nicht von irgendeiner selbsternannten Jury für demokratisch einwandfreies Wählen.

Das Grundgesetz ist kein Benimmheft für Untertanen.
Es ist auch kein Wahl-O-Mat mit nur einem zulässigen Ergebnis.

Natürlich besitzt Meinungsfreiheit Grenzen. Artikel 5 nennt selbst allgemeine Gesetze, Jugendschutz und das Recht der persönlichen Ehre. Wer bedroht, verleumdet oder andere Rechte verletzt, kann sich nicht magisch hinter „Meinungsfreiheit“ verstecken.

Aber diese Grenzen werden durch Gesetz und Recht bestimmt.
Nicht durch die subjektive Befindlichkeit irgendeiner Person, die gerade erklärt, welche Meinung noch gesellschaftlich erwünscht sei.

Und dann kommen wir zur AfD.
Man kann die AfD ablehnen.
Man kann sie für falsch, gefährlich, wirtschaftspolitisch absurd oder außenpolitisch katastrophal halten.
Man kann sie politisch bekämpfen.
Das gehört zur Demokratie.

Was man aber nicht einfach behaupten kann, ist:
„Wer diese zugelassene Partei wählt, hat das Grundgesetz nicht verstanden.“
Das Bundesverfassungsgericht entscheidet nach Artikel 21 darüber, ob eine Partei verfassungswidrig ist.
Solange eine Partei zu Wahlen zugelassen ist, darf der Bürger sie wählen.
Das nennt man übrigens ebenfalls Demokratie.

Der Bürger muss seine Stimme nicht vorher bei einer moralischen Prüfstelle genehmigen lassen.
Und genau deshalb geht mir diese neue Vorstellung vom Grundgesetz zunehmend auf die Nerven: als sei die Verfassung eine Gebrauchsanweisung dafür, wie der Bürger politisch zu funktionieren hat.

Nein.

Die Verfassung diszipliniert zuerst die Macht.
Das war einer ihrer großen historischen Zwecke.
Gerade nach der Erfahrung eines Staates, der glaubte, Menschen erziehen, gleichschalten und politisch sortieren zu dürfen, sollte dieser Gedanke eigentlich nicht besonders schwer zu verstehen sein.

Auch der Staat selbst steht dabei nicht als normaler Grundrechtsträger dem Bürger gegenüber. Staatliche Institutionen haben Kompetenzen, Aufgaben und verfassungsrechtlich geschützte Funktionsbereiche; einzelne öffentliche Einrichtungen können aufgrund ihrer besonderen Funktion grundrechtliche Positionen haben. Aber der Staat besitzt nicht einfach dieselbe allgemeine Meinungsfreiheit wie sein Bürger und darf seine amtliche Macht nicht beliebig zur politischen Beeinflussung einsetzen.

Das Verhältnis lautet eben nicht:
Staat denkt – Bürger folgt.

Sondern:
Bürger ist frei – Staat ist gebunden.

Das ist die Richtung.

Wer aus dem Grundgesetz stattdessen eine moralische Hausordnung macht, in der Bürger nur noch zwischen politisch genehmigten Auffassungen auswählen sollen, hat den entscheidenden Sinn dieser Verfassung möglicherweise gründlicher missverstanden als diejenigen, die er gerade belehren möchte.

Das Grundgesetz sagt dem Bürger nicht:
„Wähle richtig.“
Es sagt dem Staat:
„Bis hierhin – und nicht weiter.“
Vielleicht sollten wir damit wieder anfangen.

Ein kleiner Grundgesetz-Kurs für die beiden HateAid-Geschäftsführerinnen wäre vielleicht billiger als die nächste Kampagne – und hätte den Vorteil, dass sie anschließend wüssten, dass sie nicht das staatlich zertifizierte Moralamt der Republik sind.

Julian Adrat mit einem wertvollen Hinweis:

Nicht vergessen, Annalena von Hodenberg, die hier AfD-Wähler in Sachsen Anhalt auf eine Stufe mit „nicht integrierten Migranten“ stellt, wurde aufgrund ihrer Linksradikalität von den USA mit einem Einreiseverbot belegt. HateAid gehört verboten.

Man muss ebenfalls wissen, das diejenigen, die jeden Tag zur Arbeit gehen und deshalb Steuern zahlen können (oder besser müssen), solche Organisationen, die dann gegen sie agieren, weil sie die „falsche“ Partei wählen, indirekt finanziell unterstützen (müssen).

Dieses System könnte man schon als ziemlich pervers bezeichnen, oder gibt es etwa jemand, der denjenigen belohnt, der ihn verachtet und sogar bedroht?

Zur Menschenwürde gehört auch gesellschaftliche Teilhabe, das sollten auch linke Organisationen, die gegen Teile der Gesellschaft agieren, wissen müssen.

Es ist schon erschreckend, wie hier eine Mehrheit (Linke) gegen eine Minderheit (Rechte) vorgeht.

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