Am Donnerstag hat die Polizei in Sachsen-Anhalt, Berlin, Brandenburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen Objekte mutmaßlicher Mitglieder der verbotenen rechtsextremen Vereinigung „Artgemeinschaft“ durchsucht. Wie die Staatsanwaltschaft Halle mitteilte, wird 15 Beschuldigten vorgeworfen, die „Artgemeinschaft“ trotz eines bundesweiten Verbots fortgeführt zu haben. Bei einem der in Sachsen-Anhalt durchsuchten Objekte soll es sich um das Gehöft des AfD-Landtagskandidaten Simon Lansmann in Ipse handeln, auch der AfD-Landtagskandidat Sebastian Koch ist offenbar von der Razzia betroffen. Der Rechtsanwalt von Lansmann und Koch bestätigte, dass beide von der polizeilichen Maßnahme betroffen seien. Allerdings haben sie sich auch bereits mehrfach von der Ideologie der Artgemeinschaft distanziert und bestreiten eine Mitgliedschaft.
uf dem Hof von Lansmann habe es wie auch in den Vorjahren eine private Sommersonnenwendfeier gegeben, so der Anwalt weiter. Mit der verbotenen „Artgemeinschaft“ habe diese aber nichts zu tun gehabt haben. Der AfD-Landesverband wollte sich zu den Ermittlungen nicht äußern. Die „Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung“, wurde vor drei Jahren von der damaligen SPD-Innenministerin Nancy Faeser verboten, die sie als „sektenartige, zutiefst rassistische und antisemitische Vereinigung“ bezeichnete.
Politisch genehmer Vorwand
Die Bewegung verbreite unter dem Deckmantel eines pseudoreligiösen germanischen Götterglaubens ein gegen die Menschenwürde verstoßendes Weltbild. Zentrales Ziel sei die Erhaltung und Förderung der eigenen „Art“, was mit dem nationalsozialistischen Begriff der „Rasse“ gleichzusetzen sei. Nach einer Klage der Gruppierung gegen das Verbot, wurde es in diesem April vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt. Die „Artgemeinschaft“ hatte erfolglos versucht, sich als religiöse und apolitische Gemeinschaft darzustellen, die ihren Glauben „im stillen Kämmerlein“ lebe.
Die Sommersonnenwendfeier vor zwei Monaten, die auch noch auf dem Gut eines AfD-Mannes aus Sachsen-Anhalt stattfand, ist offenbar der politisch genehme Vorwand, um diese Ermittlungen durchzuführen, denn selbst wenn Lansmann und Koch private Kontakte zu Menschen unterhalten, die der „Artgemeinschaft“ vor dem Verbot angehörten, wäre dies nicht strafbar. Doch der konstruierte Kontakt zur AfD hat hier Methode. Dass man dieses Thema medial und juristisch hochkocht und weniger als anderthalb Wochen vor der Landtagswahl, bei der die AfD erstmals eine Regierungsmehrheit erreichen könnte, eine medienwirksame Razzia bei zwei AfD-Leuten veranstaltet, dürfte also kein Zufall, sondern Propagandakalkül sein. (TPL)























