Am Dienstag kommender Woche verhandelt das Oberlandesgericht Karlsruhe am Sitz seiner Zivilsenate in Freiburg die Berufung im Streit zwischen dem Ahriman-Verlag und der Soros-nahen NGO und Internetplattform „perspektive“. Der Verlag wehrt sich gegen ehrabschneiderisch und falsche öffentliche Behauptung, er veröffentliche regelmäßig “antisemitische” Bücher. Das Landgericht Freiburg hatte die Klage in erster Instanz abgewiesen: Die Formulierung “antisemitisch ”sei ein von der Meinungsfreiheit gedecktes Werturteil und brauche keine Tatsachengrundlage. Ahriman sieht darin – zu Recht – eine schwere Verleumdung. Der Verlag verweist darauf, dass er unter den nicht konfessionsgebundenen deutschen Verlagen einen besonders hohen Anteil jüdischer Autoren hat – was die Anschuldigungen von “perspektive” noch unsinniger macht (eine ausführlichere Sachverhaltschilderung findet sich hier).
Zum Ahriman-Programm gehörten wiederholt Schriften von Persönlichkeiten, die gegen das NS-Regime gekämpft hätten, darunter Bernard Goldstein und Leopold Trepper. Auch Efraim Zuroff vom Simon-Wiesenthal-Zentrum in Jerusalem hat gegen die Behauptung protestiert. Seit mehr als vierzig Jahren, betont der Verlag, diene das Programm der Verteidigung aufklärerischer Grundsätze: Religionsfreiheit, Judenemanzipation und Meinungsfreiheit. Antisemitische Aussagen kämen in den Titeln nicht vor.
Dreckiges Spiel mit „Chiffren“
Gegen das Urteil des Landgerichts hat Ahriman im Dezember 2025 Berufung eingelegt (Az. 14 U 120/25). Die Verhandlung in der zweiten Instanz beginnt am 8. September um 14 Uhr. Neben der zivilrechtlichen Verteidigung gegen “perspektive“ wirft der Verlag dem Verfassungsschutz vor, mit seiner Schrift „Versteckte Botschaften – Antisemitische Codes und Chiffren“ in das laufende Verfahren einzugreifen. Das rund 80 Seiten starke Papier richte sich an Lehrer, pädagogisches Personal und Bürger und liste Wörter und Bilder auf, die als “getarnte antisemitische Zeichen” gelten sollen; genannt werden unter anderem Formulierungen wie „Lüge“, „Masken fallen lassen“, „Ostküste“, „Wall Street“, „Globalismus“, „Eliten“, „Hochfinanz“, „Drahtzieher“, „Handlanger“, „Siegermächte“, „Morgenthauplan“ sowie Motive wie die Krake, das Auge oder der Puppenspieler.
Durch diese neuen linken Ideenlehre werden mangels realer antisemitischer Tatbestände missliebigen Meinungsführern eben „Chiffren“ unterstellt. So auch bei „perspektive“: Die von diese angeführten Belege bezögen sich laut Ahriman allein auf Kritik an politischen Aktivitäten von George Soros, etwa an Migrationspolitik, sowie auf Analysen, in denen einflussreiche Akteure namentlich genannt würden. Herkunft oder Religionszugehörigkeit spielten dabei keine Rolle. Ein gerichtlich bestätigtes Antisemitismus-Stigma, so der Verlag, könne Zensur, Ausschluss von Buchmessen und Sperrung von Geschäftskonten nach sich ziehen. Das Verfahren hat daher durchaus Mustercharakter: Es geht nicht um den Kampf gegen Antisemitismus, sondern um den Versuch der immer weiteren Einengung der Grenzen der Meinungsfreiheit.
Zerstörung der Meinungsfreiheit verhindern!
Damit eine möglichst große öffentliche Aufmerksamkeit erzeugt wird und “perspektive“ it seiner Rufmordkampagne nicht durchkommt, ist zahlreiches Erscheinen in der –öffentlichen – Gerichtsverhandlung am Oberlandesgericht erwünscht, um diese gefährliche Entwicklung nebst drohender Zerstörung der Meinungsfreiheit zu stoppen!
Hier die Termindaten:
Dienstag, 8. September 2026, 14:00 Uhr
Außenstelle des OLG Karlsruhe in 79098 Freiburg, Salzstr. 28
Sitzungssaal 1, 2. OG
Wenn Sie Protestbriefe oder -mails an das Gericht senden wollen, verwenden Sie bitte diese Adresse (bitte mit Kopie an den Ahriman-Verlag unter ahriman@t-online.de:
OLG Karlsruhe, 14. Zivilsenat
Salzstr. 28, D-79098 Freiburg
Email: poststelle@olgzsfreiburg.justiz.bwl.de
Aktenzeichen unbedingt angeben: 14 U 120/25























