Während Österreichs Muslime derzeit in Bezug auf das bevorstehende Kopftuchverbot an den Schulen überschäumen, regt sich niemand darüber auf, wenn es um die eigenen Unzulänglichkeiten geht. Für ein zehnjähriges Mädchen hätten es derweil die fast schon klassischen Ferien auf dem Bauernhof werden sollen, wie wir es noch aus früheren, schöneren Zeiten kennen: Frische Landluft, Berge, Idylle, Kühe und Hühner füttern, eine unbeschwerte Zeit erleben. Fast schon symbolisch, dass genau diese Harmonie von einem Moslem brutal zerstört wurde: Weil beide Zimmer praktischerweise nebeneinander lagen, missbrauchte ein Gastarbeiter (38) aus Tunesien das kleine Mädchen in zwei Nächten sexuell. Die Zehnjährige vertraute sich daraufhin der Mutter an, der Tunesier wurde festgenommen.
Das Drama ereignete sich Ende Mai dieses Jahres im Bezirk Grieskirchen/Oberösterreich. Nun musste sich die Fachkraft vor dem Landesgericht in Wels dafür verantworten. Der Triebtäter wurde zu zwei Jahren und einem Teilschmerzensgeld in Höhe von 5.000 Euro verurteilt.
Triebtäter aus aller Herren Länder
In Wien sorgte unterdessen und vor gar nicht langer Zeit ein weiterer sexueller Übergriff für Schlagzeilen: Hier hatte ein 21-jähriger Triebtäter aus Syrien, der eigentlich wegen Vergewaltigung längst in Haft sitzen sollte, die Situation der Freiheit genutzt, um eine 16-jährige Wiener zu vergewaltigen. Der Mann war bereits im Dezember 2025 verurteilt worden, befand sich aber im Juli 2026, wo er eigentlich die Haftstrafe hätte antreten müssen, noch auf freiem Fuße, weil er das Urteil verweigerte. Im selben Zeitraum lockte der Syrer eine Minderjährige in sein Auto und verging sich an ihr. Die 16-Jährige habe er nur des Nachts nach Hause bringen wollen, bevor spontan in eine andere Richtung abbog und es zu der schrecklichen Tat kam.
Bereits zur Hauptverhandlung im August 2025 machte der Moslem nur Schwierigkeiten: Zum Prozess erschien der Beschuldigte nicht, per Telefon war er nicht zu erreichen, in seiner Meldeadresse galt er als verzogen. Zu diesem Zeitpunkt sah man von Seiten des Landesgerichtes Wiener Neustadt allerdings noch keine Wiederholungsgefahr, um auch hier eines Besseren belehrt zu werden.






















