Justizopfer Schunke (Foto:ScreenshotYoutube)
[html5_ad]

Göttinger Linksjustiz: Gericht verhängt 10.000 Strafe gegen Annabel Schunke wegen Hollywoodfilm-Meme mit Hakenkreuz

Derzeit statuiert der Linkstaat zum wiederholten Male ein Exempel an der Journalistin Anabel Schunke. Wegen eines im April 2025 geteilten Memes, das eine Szene aus dem Film „American History X“ zeigt, erließ das Göttinger Amtsgericht einen Strafbefehl über 75 Tagessätze zu jeweils 130 Euro, insgesamt 9.750 Euro. Das Meme war eine Reaktion auf die damaligen Attacken linker Fanatiker auf Tesla-Fahrzeuge- und Filialen aus Protest gegen Tesla- und Twitter-Chef Elon Musk in den USA und Europa. Allein in Deutschland kam es bundesweit zu Dutzenden solcher Ausschreitungen. Schunke hatte dies mit den Worten: „liberal women after a long day of vandalizing teslas“ („Linke Frauen nach einem langen Tag, an dem sie Teslas demoliert haben“) kommentiert und mit einer Szene mit einem Neonazi aus dem Film garniert, der auf einem Stuhl sitzt und sich den Kopf rasieren lässt. Auf dessen Oberarm ist ein Hakenkreuz eintätowiert.

Dies dient nun als Vorwand für diese an sich schon absurde und dann auch noch völlig unverhältnismäßige Geldstrafe, der nach Angaben von Schunke willkürliche und unrealistisch hohe Schätzungen ihrer Einnahmen zugrunde liegen. Fast zehntausend Euro Strafe für das Posten eines Bildes, das den Nationalsozialismus eindeutig nicht glorifiziert, sondern vor der Anwendung von dessen Methoden warnt, ist ein weiteres Beispiel dafür, dass der Paragraf 86a StGB, der die öffentliche Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen mit einer Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Haft ahndet, von den Staatsanwaltschaften sinnwidrig und in offenkundig politisch-erzieherischer Absicht angewendet wird, um unliebsame Stimmen zu bestrafen, durch jahrelange, völlig überflüssige Verfahren zu zermürben und finanziell auszutrocknen. Dies steht nun auch Schunke bevor, die ankündigte, Einspruch gegen den Strafbefehl einzulegen.

Wirtschaftliche Vernichtung missliebiger Meinungen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte bereits 2007 festgestellt, „dass der Gebrauch des Kennzeichens einer verfassungswidrigen Organisation auch dann nicht von § 86 a StGB erfasst wird, wenn bereits der Inhalt der Darstellung in offenkundiger und eindeutiger Weise die Gegnerschaft zu der Organisation und die Bekämpfung ihrer Ideologie zum Ausdruck bringt“. Ebenfalls ist das Zeigen nicht strafbar, wenn es der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung, der Lehre oder der Berichterstattung dient. Das alles trifft in diesem Fall eindeutig zu – wie auch in so vielen anderen Fällen, in denen Verfahren gegen Menschen eingeleitet wurden, die Nazi-Symbolik offensichtlich nicht in zustimmender, sondern in ablehnender und warnender Absicht gepostet hatten. Es handelt sich hier um nichts anderes als ein weiteres Beispiel für die Schikane von (nicht-linken) Bürgern durch die Justiz. Das Verfahren gegen Schunke hat keine tragfähige Grundlage und fällt offenkundig unter die Definition des BGH. Hier geht es nur um die Vernichtung kritischer Stimmen.

Ihr Beitrag wurde von der Niedersächsischen Landesmedienanstalt an die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet gemeldet. Das Verfahren wurde anschließend von der bei der Staatsanwaltschaft Göttingen angesiedelten Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet bearbeitet. Diese erreichte im Februar 2025 internationale Bekanntheit, als ein Team der US-Sendung „60 Minutes“ sie bei der Verfolgung harmloser Meinungsdelikte begleitete. Es ist nicht das erste Mal, das Schunke die Methoden der Göttinger Staatsanwaltschaft zu spüren bekommt. 2025 wurde sie nach einem mehrjährigen, ebenfalls völlig absurden Rechtsstreit vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen, der erhoben wurde, weil sie sich kritisch über das Verhalten vieler Sinti und Roma geäußert hatte. Nun verschwendet die berüchtigte Staatsanwaltschaft wieder Zeit und Steuergeld, um Schunke wegen einer absoluten Nichtigkeit zu verfolgen, während es in Niedersachsen derzeit rund 14.600 offene Haftbefehle, teilweise für Schwerverbrecher, gibt. (TPL)

906a45074e2f467c9861cdc1abf34433

Themen