Schon vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am Sonntag zeichnet sich ab, dass man einen massiven Briefahlbetrug zulasten der AfD befürchten muss. In einem Dessauer Seniorenheim wurde einer dementen 95-Jährigen offenbar vom Pflegepersonal die Hand bei der Briefwahl geführt – ohne Wissen ihres Neffen, der auch ihr Bevollmächtigter ist. Dieser erklärte, dass man bereits bei der Bundestagwahl diesen Verdacht gehabt habe. Als er nun im Zuge der Landtagswahl das Personal der Einrichtung auf die Wahlunterlagen seiner Tante ansprach, sei er erneut auf „Ungereimtheiten“ gestoßen und ihnen diesmal nachgegangen. Am 27. August habe er den Geschäftsführer der Einrichtung aufgesucht und ihn nach den Wahlunterlagen seiner Tante gefragt. Daraufhin sei er an eine Mitarbeiterin verwiesen worden, die sich angeblich um die Wahlunterlagen der Bewohner kümmert. Diese sei aber an diesem Tag nicht zugegen gewesen.
Am nächsten Tag sei er selbst von besagter Mitarbeiterin kontaktiert worden, die behauptet habe, alle Wahlunterlagen der Bewohner „eingesammelt und geschreddert“ zu haben. „Die Mitarbeiterin beteuerte mir, alles vernichtet zu haben“, so der Neffe. Dabei würde er sonst jeden Brief, jedes Dokument und sogar Werbung erhalten und von der Einrichtung über jeden Bedarf seiner Tante informiert. Bei einem Besuch im Wahlbüro habe er dann erfahren, dass nach Angabe des Geburtsdatums seiner Tante bereits am 10. August die Wahlunterlagen beantragt worden seien. Zudem habe seine Tante bereits gewählt. Die Mitarbeiter hätten ihm auch den Antrag für die Briefwahl mit der „krakeligen“ Unterschrift seiner Tante gezeigt. Was gewählt wurde, habe man ihm aus Datenschutzgründen nicht verraten dürfen. Demenz führt nicht zum Verlust des Wahlrechts, die betreffenden Personen müssen aber selbst ihre Stimme abgeben.
Pervertierung der Briefwahl
Wer dies von einer Hilfsperson übernommen, ohne dass der Wahlberechtigte eine Entscheidung geäußert hat, liegt nach Paragraf 107a Strafgesetzbuch unbefugtes Wählen vor, worauf bis zu fünf Jahre Haft stehen. Der Neffe hat inzwischen Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt. Das Seniorenheim äußerte sich nicht zu den Vorwürfen. Die Stadt Dessau bestätigte, dass der Vorfall bekannt sei. Dies ist natürlich kein Einzelfall. Man kann nicht einmal schätzen, wie viele Briefwahlstimmen von alten Menschen eigentlich von Verwandten, Betreuern oder sonstigen Personen stammen; entweder, weil sie selbst das Kreuz gemacht oder Druck auf die Personen ausgeübt haben, das zu wählen, was sie ihnen hinter verschlossenen Türen vorschreiben. Hier zeigt sich wieder einmal das gigantische Missbrauchspotential der Briefwahl, die die AfD zu Recht abschaffen oder zumindest so weit wie möglich einschränken will.
Eigentlich war sie die Ausnahme und sollte Menschen helfen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht ins Wahllokal gehen können. Inzwischen ist sie aber vielerorts zur Regel geworden, weil die meisten zu bequem sind, um ihre Stimme persönlich abzugeben. Hier muss tatsächlich endlich eingeschritten und die Briefwahl wieder auf ihren ursprünglichen Zweck zurückgeführt werden. Nur wer nicht in der Lage ist, ein Wahllokal aufzusuchen, sollte sie in Anspruch nehmen dürfen. Es ist zu befürchten, dass die Briefwahl bereits seit Jahren zulasten der AfD missbraucht wird und dies auch in Sachsen-Anhalt in bisher unbekanntem Ausmaß geschehen wird, denn hier eröffnen sich für das taumelnde Machtkartell Betrugsmöglichkeiten, denen man nur in glücklichen Einzelfällen auf die Spur kommen kann. Wenn andere Parteien plötzlich wundersame Stimmenzuwächse nach Auszählung der Briefwahlunterlagen erhalten, weiß man, woher der Wind weht. (TPL)






















