Am 4. September 2026 äußerten sich Experten im Infrastrukturausschuss des Sächsischen Landtags zum AfD-Gesetzentwurf gegen Waldbrände durch Windräder. Sie bestätigten: Es gibt bisher keine Meldepflicht für solche Brände. Dennoch ereignen sich bundesweit schätzungsweise fünf bis zehn Fälle pro Jahr laut Bundesverband Windenergie – ausgelöst durch Blitzeinschläge, technische Defekte oder Funken, obwohl Anlagen Blitzableiter besitzen.
Sachsen kennt das Problem bereits. 2024 brannte ein Windrad in Clausnitz (Erzgebirge) vollständig aus. Ende März 2026 ging in Crostwitz im Kreis Bautzen eine 25 Jahre alte Bürgeranlage in Flammen auf. Brennende Trümmerteile stürzten herab und entzündeten den Boden; die Feuerwehr konnte nur absichern und kontrolliert abbrennen lassen.
Gigantische Schäden
Vergleichbare Vorfälle gab auch es in anderen Bundesländern. Im Mai 2026 brannte bei Biebelried in Bayern ein 2005 errichtetes Enercon-Rad ohne automatische Löschanlage in 112 Metern Höhe aus, ein Rotorblatt stürzte ab. Im Juni 2026 stand in Bönen (NRW) die Gondel samt Flügel in Flammen, eine Bahnstrecke blieb stundenlang gesperrt. Nach einem Brand in Gildehaus (Niedersachsen) warnte der NABU vor Waldstandorten wegen Funkenflug. Auf Fehmarn in Schleswig-Holstein entstand 2026 ein Schaden von 500.000 Euro.
Bei rund 30.000 Windrädern sind Brände zwar statistisch relativ selten – dafür aber umso folgenschwerer. In Wäldern jedoch, wo Sachsen Hunderte neue Anlagen neben den bestehenden 30 ohne ausreichenden Brandschutz plant, droht ein Flächenbrand. Feuerwehren sind in Höhen von über 100 Metern machtlos. Die AfD lehnt Windräder im Wald ab und verlangt verpflichtende Löschanlagen. Empfehlungen genügen nicht. Die CDU hat ihr Koalitionsversprechen von 2019 gebrochen, wieder einmal… doch Deutchlads Wälder verdienen Schutz statt zusätzlicher Brandrisiken. (TPL)






















