Donald Trump hat nach seiner Rückkehr ins Weiße Haus nicht vergessen, wer in seinen schwersten Stunden an seiner Seite stand. Politische Weggefährten und Unterstützer der ersten Stunde bekamen Verantwortung. Menschen, die während der Biden-Jahre ins Visier der Justiz geraten waren, wurden begnadigt. Und jene, die Trump die Treue hielten, als eine Rückkehr ins Weiße Haus noch in weiter Ferne lag, wurden nicht vergessen. Dahinter steht ein Prinzip, von dem auch eine künftige AfD-Regierung lernen kann: Loyalität ist keine Einbahnstraße.
Kaum jemand verkörpert dieses Prinzip besser als Ed Martin. Der Jurist gehörte lange vor Trumps Rückkehr ins Weiße Haus zu den Unterstützern der MAGA-Bewegung. Während der Biden-Jahre vertrat Martin Angeklagte im Zusammenhang mit dem 6. Januar 2021. Nach Trumps Wahlsieg folgte der Rollenwechsel: Martin wurde zunächst kommissarischer US-Staatsanwalt für Washington und später Begnadigungsbeauftragter im US-Justizministerium. Sein Motto: „No MAGA left behind“ – keinen MAGA-Anhänger zurücklassen! Dahinter steckt mehr als ein griffiger Slogan. Trump besitzt ein politisches Gedächtnis. Unterstützer der ersten Stunde verschwinden bei ihm nach einem Wahlsieg nicht plötzlich hinter neu hinzugekommenen Opportunisten. Wer zu einer Bewegung stand, als diese Unterstützung noch einen persönlichen Preis haben konnte, soll auch dann zählen, wenn sich die Machtverhältnisse gedreht haben.
Politische Gefangene befreien
Gerade für eine Partei wie die AfD ist diese Lektion interessant. Opposition funktioniert nur, weil Menschen bereit sind, sich öffentlich zu exponieren: Mitglieder und Aktivisten, aber auch Anwälte, Journalisten, Unternehmer, Unterstützer und einfache Bürger. Wer eines Tages Regierungsverantwortung übernimmt, sollte deshalb seine Unterstützer der ersten Stunde nicht vergessen. Vor allem jene nicht, die zu ihm standen, als es noch etwas kostete.
Politische Gefangene befreien ist ein großes Thema hierbei: Trump demonstrierte dieses Prinzip unmittelbar nach seiner Rückkehr ins Weiße Haus. Mit einer umfassenden Begnadigungsentscheidung zog er einen Schlussstrich unter einen Großteil der Strafverfolgung im Zusammenhang mit dem 6. Januar 2021. Er begnadigte beziehungsweise erließ die Strafen zahlreicher J6-Verurteilter. Darunter waren nicht nur bekannte Aktivisten. Es waren auch gewöhnliche Trump-Anhänger, die nach Washington gefahren waren, um gegen das aus ihrer Sicht manipulierte Ergebnis der Präsidentschaftswahl 2020 zu demonstrieren. Die gegen sie erhobenen Vorwürfe reichten vom unbefugten Betreten des Kapitols bis zu schweren Gewaltdelikten.
Keiner darf vergessen werden!
Auch Lebensschützer, die wegen Verstößen gegen den FACE Act verurteilt worden waren, erhielten Begnadigungen.
Martin wurde zu einer Schlüsselfigur dieser Politik. Als Begnadigungsbeauftragter sprach er vom „Year of Trump Mercy“ – dem Jahr der Gnade. Dabei ging es gerade nicht nur um die großen Namen. Auch der einfache Demonstrant sollte nicht vergessen werden. Auch derjenige, über den keine große Zeitung geschrieben hatte. Auch derjenige, dessen Verfahren nur seine Familie und Freunde kannten. Genau diese Frage stellt sich auch für Deutschland.
Marla Svenja Liebich sitzt nach ihrer Verurteilung durch das Amtsgericht Halle zu 18 Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung im Gefängnis. Die Delikte, für die sie verurteilt wurde, betreffen überwiegend Äußerungen. Daneben stehen weniger bekannte Fälle. Bürger, die wegen politischer Postings zu Geldstrafen verurteilt wurden. Menschen, die wegen nicht bezahlter Geldstrafen in Ersatzfreiheitsstrafe landen. Aktivisten und Regierungskritiker, deren Fälle außerhalb ihrer Region kaum jemand kennt. Hinzu kommen Verfahren und Verurteilungen aus der Corona-Zeit. Eine neue Regierung könnte diese Fälle systematisch erfassen und prüfen.
Systematische Bestandsaufnahme notwendig
Die rechtlichen Instrumente dafür existieren bereits. Das Gnadenrecht liegt in Deutschland je nach Fall bei Bund oder Ländern. Besonders deutlich formuliert es beispielsweise die Verfassung Sachsen-Anhalts. Artikel 85 bestimmt: „Das Gnadenrecht wird durch den Ministerpräsidenten ausgeübt.“ Eine AfD-geführte Landesregierung könnte deshalb prüfen lassen: Welche rechtskräftigen Verurteilungen fallen überhaupt in die eigene Zuständigkeit? Welche Strafen werden noch vollstreckt? Welche Fälle betreffen politische Äußerungen? Welche Verurteilungen aus der Corona-Zeit wirken bis heute nach? Und wo kommt eine Begnadigung rechtlich infrage?
Bei laufenden Strafverfahren liegt der Fall anders. Untersuchungshaft ist keine rechtskräftige Verurteilung. Angeklagte in noch laufenden Verfahren können nicht einfach durch einen Gnadenakt aus ihrem Prozess herausgelöst werden. Gerade deshalb wäre eine systematische Bestandsaufnahme notwendig. Doch Trump beließ es nicht bei Begnadigungen.
Martin leitete im Justizministerium auch die „Weaponization Working Group“. Sie sollte untersuchen, ob und wie staatliche Behörden unter früheren Regierungen gegen politische Gegner instrumentalisiert worden waren.
Wahlbetrug stoppen!
Damit ging der Ansatz einen entscheidenden Schritt weiter: Nicht nur die Folgen korrigieren. Auch untersuchen, wie es dazu kommen konnte. Martin wandelte Ronald Reagans berühmtes „Trust but verify“ für das Zeitalter des „Lawfare“ ab:
„Distrust and rectify“ – misstrauen und korrigieren. Auch darin liegt eine mögliche Lehre für eine künftige AfD-Regierung. Sie könnte nicht nur einzelne Gnadenfälle prüfen, sondern im Rahmen ihrer gesetzlichen Kompetenzen untersuchen, ob staatliche Institutionen politisch einseitig eingesetzt wurden. Wer wurde verfolgt? Warum? Nach welchen Kriterien? Wurden vergleichbare Fälle gleich behandelt? Und wo wurden politische Grenzen zwischen legitimer Strafverfolgung und staatlicher Instrumentalisierung überschritten?
Ein Machtwechsel wäre damit nicht nur ein Wechsel des Personals. Er könnte auch der Beginn einer politischen und rechtsstaatlichen Aufarbeitung sein. Doch Martins Arbeit richtet sich inzwischen nicht mehr nur auf die Vergangenheit.
Trump hat seinen bisherigen Begnadigungsbeauftragten mit einer neuen politischen Aufgabe betraut. Martin soll außerhalb der Regierung die juristischen Auseinandersetzungen um die Midterms und anschließend um die Präsidentschaftswahl 2028 führen. Der entscheidende Gedanke dabei: Wer die Integrität einer Wahl schützen will, darf nicht erst nach der Auszählung anfangen.
Rechtzeitige Überprüfung
Die Auseinandersetzung beginnt vorher. Wählerverzeichnisse, Wahlberechtigung, Briefwahlregeln und andere Vorgaben des Wahlrechts können bereits vor dem Wahltag überprüft und gegebenenfalls vor Gericht geklärt werden. Martin kann dabei auf seine frühere Arbeit im Bereich „Election Accountability“ zurückgreifen. Statt nach einer Wahl jahrelang über mögliche Unregelmäßigkeiten zu streiten, sollen die Regeln vorher klar sein und durchgesetzt werden. Wer darf wählen? Sind die Wählerverzeichnisse korrekt? Welche Regeln gelten für die Briefwahl? Werden gesetzliche Vorgaben tatsächlich eingehalten?
Die Auseinandersetzungen nach der US-Präsidentschaftswahl 2020 haben die amerikanische Rechte geprägt. Trump und seine Bewegung konzentrieren sich deshalb längst nicht mehr ausschließlich darauf, möglichst viele eigene Wähler an die Urnen zu bringen. Sie führen parallel juristische Auseinandersetzungen über die Regeln, nach denen gewählt wird.
Auch für die AfD liegt darin eine Lehre. Wer Zweifel an einzelnen Wahlabläufen hat, sollte nicht erst am Montag nach der Wahl reagieren. Rechtlich angreifbare Regeln oder konkrete Unregelmäßigkeiten müssen dort, wo belastbare Anhaltspunkte bestehen, rechtzeitig überprüft werden. Das bedeutet nicht, jede Niederlage zum Wahlbetrug zu erklären. Im Gegenteil: Wer Manipulation verhindern will, braucht überprüfbare Verfahren und belastbare Beweise. Wählerverzeichnisse, Briefwahl, Wahlberechtigung, Auszählung und Dokumentation müssen so organisiert und kontrolliert werden, dass konkrete Fehler oder Manipulationen erkannt und verfolgt werden können. Martins neuer Auftrag zeigt: Für Trump gehört diese Vorsorge inzwischen genauso zur politischen Strategie wie der eigentliche Wahlkampf.
Integrität des politischen Wettbewerbs schützen
Und damit schließen sich die beiden großen Aufgaben. Vor einer Wahl geht es darum, die Integrität des politischen Wettbewerbs zu schützen. Nach einem Machtwechsel geht es darum, mögliche staatliche Instrumentalisierung aufzuarbeiten und rechtskräftig Verurteilte dort einer Gnadenprüfung zu unterziehen, wo dies rechtlich möglich ist. Doch die vielleicht wichtigste Lektion liegt noch eine Ebene tiefer. Eine politische Bewegung wird nicht allein von ihren Spitzenpolitikern getragen. Sie braucht Menschen, die zu ihr stehen, wenn es schwierig wird. Bürger, die demonstrieren. Anwälte, die umstrittene Mandate übernehmen. Journalisten, die gegen den Strom schreiben. Unternehmer, die sich öffentlich positionieren. Und Unterstützer der ersten Stunde, die einer Bewegung die Treue halten, lange bevor Ämter und Regierungsverantwortung in Reichweite kommen.
Trump hat diese Menschen nach seiner Rückkehr nicht einfach vergessen. Eine AfD-Regierung müsste das amerikanische Modell nicht kopieren; das deutsche Recht setzt andere Grenzen und bietet andere Instrumente. Aber sie könnte sich drei Grundsätze zum Vorbild nehmen:
- Wahlbetrug verhindern!
- Politische Gefangene befreien, wo das Gnadenrecht dies ermöglicht!
- Und, vor allem: die Unterstützer der ersten Stunde nicht vergessen.
Denn politische Loyalität darf keine Einbahnstraße sein. Niemanden zurücklassen – und niemals vergessen, wer zu einem stand, als es darauf ankam. Darauf kommt es an in einer politischen Bewegung, die sich als vertrauensvoller und vor allem wertebasierter definiert!






















