Die Opposition wird niedergehalten – und nicht nur VS-Ämter, sondern Gerichte hauen noch drauf (Collage:Jouwatch)
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“Unsere Demokratie“ kann sich auf “Unsere Justiz” verlassen: Niedersächsische AfD-Bewerber bleiben von Kommunalwahl ausgeschlossen

Nun ist es amtlich: Die SPD-Landesregierung von Niedersachsen hat für den durch nichts zu rechtfertigenden Ausschluss dreier AfD-Kandidaten von der Kommunalwahl am 13. September den juristischen Segen erhalten. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat die Eilanträge der drei Betroffenen Stephan Bothe, Martin Sichert und Justin Vogel endgültig abgewiesen. Eine inhaltliche Prüfung, ob die Wahlausschlüsse rechtmäßig sind, finde erst im Nachhinein statt, erklärte das OVG. Ein Wahleinspruch nach der Abstimmung sei der richtige Rechtsweg. So solle ein reibungsloser, termingerechter Wahlvollzug sichergestellt werden. Das Bundesverfassungsgericht kann vor der Wahl nicht mehr angerufen werden.

Damit verschanzte man sich wieder einmal hinter Formalien, ohne auf den putschartigen Vorgang an sich einzugehen, der von SPD-Innenministerin Daniela Behrens orchestriert wurde. Als Mittel dazu dienen die Einstufung der AfD als angeblich „gesichert rechtsextremistisch“ durch den politisch weisungsgebundenen Verfassungsschutz, eine Verschärfung des Wahlgesetzes und ein interner Erlass des Innenministeriums. Die jeweiligen Wahlausschüsse brauchen dann nur noch „Bedenken“ wegen der Verfassungstreue eines AfD-Kandidaten anzuwenden und schon liefert das Innenministerium die gewünschte Bestätigung dafür.

Erst mal wählen lassen, dann Klagen verhandeln

De facto reicht die bloße Mitgliedschaft in der AfD, ob ein Ausschluss erfolgt, wird völlig willkürlich entschieden und mit hanebüchenen Vorwänden, wie etwa polemischen, aber völlig von der Meinungsfreiheit gedeckten Social-Media-Posts begründet. Bothe warf den Gerichten vor, sich „nicht mit den aus unserer Sicht rechtswidrigen Wahlausschlüssen befasst“ zu haben und kündigte an, die Wahlen nach dem 13. September anzufechten. Dann müsse endlich in der Sache entschieden werden.

Auch Sichert, Vogel und der Wilhelmshavener Oberbürgermeisterkandidat Thorsten Moriße, der auf eine weitere Beschwerde verzichtet hatte, nachdem er einen Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg verloren hatte, wollen diesen Weg gehen. Aber auch der der kann sich so lange hinziehen, dass sich nichts mehr ändert, auch wenn die Wahlausschlüsse für ungültig erklärt werden. Bis dahin sind die jeweiligen Kandidaten so lange im Amt, dass man die Wahl nicht wiederholen wird. Die AfD hat dann vielleicht juristisch am Ende gewonnen, die Altparteien haben aber Fakten geschaffen und aussichtsreiche AfD-Kandidaten auf dem Verwaltungsweg um ihr passives Wahlrecht betrogen. (TPL)

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