Die Liste der bizarren, für keinen vernunftbegabten Menschen nachvollziehbaren Entscheidungen deutscher Richter ist um ein Kapitel reicher. In der Nacht zum Sonntag griffen Polizisten an der niederländischen Grenze in einem Bus von Amsterdam nach Mailand einen Nigerianer mit italienischen Asylpapieren auf. Eine Überprüfung ergab, dass er als Drogendealer bekannt ist und ein Einreiseverbot für Belgien hat. Ein Schnelltest zeigte dann Kokainspuren an den Händen nach, eine CT-Untersuchung des Dickdarms im Krankenhaus in Kleve stellte dann „insgesamt vier Container (‚Bubbles‘) mit einem geschätzten Gesamtgewicht von drei Kilogramm fest“, wie die Polizei mitteilte. Nach Ansicht der Röntgenbilder enthielten die Container mindestens zwischen 34 Gramm und 800 Gramm Kokain.
Gründlicher kann ein Drogendealer auf frischer Tat also nicht überführt werden. Untersuchungshaft ist bei einer derart erdrückenden Beweislast nur noch Formsache – aber nicht beim Amtsgericht Kleve! Der Haftantrag der Staatsanwaltschaft wurde abgelehnt, die Richterin begründete dies allen Ernstes damit, dass ein dringender Tatverdacht fehle und keine Fluchtgefahr bestünde. Somit fehle es an den Voraussetzungen für den Erlass eines Haftbefehls!
Kein größeres Paradies für Kriminelle
Auch einen präventiven Gewahrsam zur Verhinderung weiterer Straftaten lehnte die Richterin ab: „Die Tat des Einfuhrschmuggels sei bereits abgeschlossen. Die bloße theoretische Annahme, dass der Beschuldigte die Betäubungsmittel nach einer späteren Ausscheidung weiterverkaufen könnte, reicht für die Prognose einer unmittelbar bevorstehenden Straftat von erheblicher Bedeutung nicht aus“, erklärte sie dazu. Auf ihre ausdrückliche Anordnung wurde der Mann entlassen.
Ein als Drogendealer registrierter Mann, der den Bauch voller Kokain und Kokainspuren an den Händen hat, ist für eine deutsche Richterin kein Kandidat für eine Untersuchungshaft. Der Nigerianer konnte weiterreisen und seine Ware, die er bis dahin noch nicht ausgeschieden hatte, mitnehmen. Die wird ihm im Straßenverkauf mindestens 60.000 Euro einbringen. Die Staatsanwaltschaft legte Beschwerde gegen die Skandalentscheidung ein, doch das nützt natürlich auch nichts mehr. Eine telefonische Erörterung des Falles mit „Bild“ lehnte die Richterin ab, die umgehend ihres Amtes enthoben und im Grunde sogar wegen Beihilfe zum Drogenhandel belangt werden müsste. Der Drogendealer wird sie sicherlich weiterempfehlen, und auf den Migrations- und Kriminalitätsrouten Europas wird sich wohl einmal mehr die frohe Kunde verbreiten, dass es kein größeres Paradies für Kriminelle aller Art gibt als das sich in den Händen von Wahnsinnigen befindende Deutschland. (TPL)






















