Gesellschaftlicher "Fortschritt" durch die “Religion des Friedens” (Bild: RAWA - http://rawa.org/beating.htm; siehe Link;CC BY 3.0)
"Selbstbestimmung" à la Koran - Polygamie und Gewalt gegen Frauen inklusive: Zunehmend auch in Deutschland (Bild:Wikicommons)
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Wie “rassistisch“ und “islamophob“! Araber darf seine drei Ehefrauen und 13 Kinder nicht per Familiennachzug nachholen

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat ein für EU-Gerichte erstaunlich vernünftiges Urteil gesprochen, was aber gerade unterstreicht, welcher real existierende Irrsinn in Europa herrscht: Ein 56-jähriger Mann aus dem Jemen, der seit 2018 in den Niederlanden lebt, klagte, weil die Behörden ihm verwehrt hatten, seine 13 (!) Kinder von drei Ehefrauen in die Niederlande nachzuholen. Das Gericht befand, ein europäischer Staat, der bei der Zuwanderung familiäre Bindungen berücksichtigt, sei nicht verpflichtet, polygame Ehen anzuerkennen, die gegen die eigene Rechtsordnung verstoßen. Es herrsche ein breiter europäischer Konsens über ein Verbot von Polygamie. Daher hätten die Mitgliedstaaten „einen breiten Spielraum, um zu entscheiden, ob sie Kindern aus polygamen Ehen den Familiennachzug gewähren“, hieß es weiter.

Dass ein solches Urteil überhaupt nötig ist, unterstreicht jedoch, welche irren Verhältnisse in Europa im Zuge der Massenmigration Einzug gehalten haben. Denn so erfreulich die Entscheidung der Straßburger Richter auch ist, hat der Mann im Rahmen der Familienzusammenführung bereits eine seiner Frauen mitsamt der acht gemeinsamen Kinder nachholen dürfen. Dass die anderen beiden Frauen plus fünf weiterer Kinder auch noch importiert werden, verhinderten die niederländischen Behörden mit dem Verweis darauf, dass Polygamie in den Niederlanden verboten ist.

Spruch gegen Polygamie: Eher die Ausnahme

Der Jemenite argumentierte, dass er nicht seine beiden anderen Frauen, sondern lediglich deren Kinder nachholen wollte. Als er damit vor niederländischen Gerichten scheiterte, machte er vor dem Menschenrechtsgerichtshof geltend, sein Recht auf Achtung des Familienlebens sei verletzt. Ein absurdes und noch dazu völlig pervertiertes Recht macht so etwas möglich. Es wäre nicht überraschend gewesen, wenn das Gericht diesem Wahnsinn auch noch stattgegeben hätte.

So hatten etwa die Kollegen vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Oktober 2024 entschieden, dass die rund 20 Millionen Afghaninnen in der EU pauschal erhöhte Chancen auf Asyl haben, da Frauen an sich vom Taliban-Regime systematisch entrechtet werden. Daher müssten sie bei einem Asylantrag keine individuelle Verfolgungsgeschichte mehr vorweisen. Wo solche irrsinnigen, absolut lebensfremden Juristen am Werk sind, die Europa und den einzelnen Ländern selbstmörderische Lasten aufbürden, hätte man sich nicht wundern müssen, wenn auch noch praktizierte Polygamie als Rechtsanspruch von Migranten anerkannt worden wäre. Dies hat der EGMR nun glücklicherweise nicht getan. (TPL)

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