So weit wird es wohl nicht kommen (Foto: GROK(Collage/Satire)
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Ob das gut geht? AfD erstattet Strafanzeige gegen Merz

Man kann in Deutschland bekanntlich ja sagen, was man will, muss dann aber auch mit den Konsequenzen klar kommen (so argumentieren zum Beispiel die Linken ständig).

Nun hat es Friedrich Merz erwischt: Die AfD hat gegen den Bundeskanzler wegen verleumderischer Beleidigung Strafanzeige erstattet.

Anlass ist die Rede des Bundeskanzlers während der Haushaltsberatungen im Deutschen #Bundestag am Mittwoch, in der er der AfD-Fraktion vorgeworfen hatte, sie propagiere „#Remigration“, was „nichts anderes“ sei „als eine ethnische Säuberung nach Hautfarbe und Herkunft“. Dazu teilt der Parlamentarische Geschäftsführer und Justiziar der AfD-Fraktion, @BrandnerSt, mit:

„Friedrich #Merz hat mit seiner Rede mal wieder eine Grenze überschritten, diesmal jedoch strafrechtlich relevant. Seine haltlosen und widerwärtigen Äußerungen, mit denen er unsere Bundestagsfraktion und jedes einzelne Mitglied in den Dreck ziehen will, sind vollkommen inakzeptabel und auch justiziabel. Die Unterstellung, die AfD-Fraktion – die fest auf dem Boden des Grundgesetzes steht – setze sich für ethnische Säuberungen, also in letzter Konsequenz für Vertreibungen und Morde, ein, ist so eindeutig, dass hier die Justiz tätig werden muss. Die Äußerung des Kanzlers ist auch nicht etwa von der Indemnität gedeckt, denn es handelt sich nach unserer Auffassung um verleumderische Beleidigungen, die sich nicht nur gegen jedes einzelne Mitglied der #AfD-Fraktion richten, sondern letztlich auch politisch gegen Millionen Bürger.“

Aber bringt diese Anzeige etwas? Rechtsanwalt Markus Haintz ist anderer Meinung:

Liebe @AfDimBundestag, bei der Aussage von noch-@bundeskanzler Merz bezüglich der vermeintlichen „ethnischen Säuberungen“ liegt offenkundig eine Meinung (Werturteil) vor und keine (ggf. strafbare) falsche Tatsachenbehauptung. Die Indemnität nimmt nur verleumderische Beleidigungen von der Strafbefreiung für Äußerungen im Bundestag aus (Art. 46 Abs. 1 S. 1 GG). Eine üble Nachrede oder Verleumdung durch Herrn Merz liegt nicht vor. Solange er also keine falschen Tatsachen behauptet, was er nicht getan hat, kann er im Plenum äußern, was er möchte. Diese Anzeige mag für Applaus sorgen, juristisch ist sie aber leider sinnfrei. Die Altparteienvertreter haben an anderer Stelle schon vielfach weit besseren Anlass gegeben, eine Anzeige wegen „Majestätsbeleidigung“ zu erhalten.

Chatapult mit einer Warnung:

Die Anzeige ist ein Eigentor. Es widerspricht dem Einsatz für Meinungsfreiheit als Markenkern der AfD und wird 100% scheitern. Anschließend wird es heißen „die AfD plant gerichtlich gesichert ethnische Säuberungen“ so wie bei „Gericht bestätigt Höcke ist Faschist“.

White Hobbit schreibt:

Eigentlich gehört jeder der den Holocaust Verharmlost indem er Normale Menschen als Nazi beschimpft oder eine Partei der NSDAP gleichsetzt etc ect. verurteilt und bestraft.Holocaust verharmlosen ist ja eigentlich strafbar..Warum dürfen das Journalisten-Medien und Politiker?

Werner Glawischnig schreibt:

Richtig so! Endlich wehrt ihr euch. Ich würde mir diese würdelose Weinkönigin gleich noch mit zur Brust nehmen. Ist die gleiche Mischpoke.

…

Ein Versuch ist es auf jeden Fall wert. Siehe hier:

Bildschirmfoto 2026 09 11 um 05.24.05

 

Wenn der Kanzler keine Immunität mehr genießt, könnte man ja noch ein paar andere Anzeigen erstatten. Aber vielleicht kommt die Anzeige der AfD auch zu früh. Vielleicht hätte man damit warten sollen, bis die AfD den Bundeskanzler stellt. Dann würde ihr die Justiz vielleicht auch zur Seite stehen, wenn sie jemanden wegen Majestätsbeleidigung anzeigt.

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