Oliver Janich beim “NightTalk“-Interview mit Petr Bystron (Foto:ScreenshotYoutube)
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Fünf Monate im Philippinen-Knast: Jetzt rechnet Oliver Janich mit der Münchner Justiz ab

Fünf Monate Gefängnis auf den Philippinen wegen eines deutschen Strafverfahrens, eine schwangere Frau, ein unter massivem Druck rechtskräftig gewordener Strafbefehl – und am Ende eine Grundrechtsverletzung durch die Münchner Justiz. Nach seinem Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht spricht Oliver Janich jetzt erstmals ausführlich über seinen Justiz-Krimi. In seinem Gesprächsformat „NightTalk“ sprach der AfD-Europapolitiker Petr Bystron exklusiv mit Janich über den dramatischen Fall und bislang unbekannte Details seiner Haft.

Die Geschichte beginnt bei der Staatsanwaltschaft München I. Im April 2022 wurde gegen Janich ein Haftbefehl erlassen. Begründung: Fluchtgefahr. Sein Aufenthaltsort sei unbekannt, er habe sich möglicherweise auf die Philippinen abgesetzt. Dabei lebte Janich bereits seit 2015 öffentlich auf den Philippinen. Er produzierte dort Videos, betrieb seine Internetauftritte und machte nach eigener Aussage aus seinem Aufenthaltsort kein Geheimnis. Seine Adresse sei öffentlich auffindbar gewesen.

Besonders brisant ist, was danach geschah: Die Staatsanwaltschaft München I wandte sich an die deutsche Botschaft in Manila. Janich sollte sein Pass beziehungsweise ein Passersatz verweigert oder sein vorhandener Pass eingezogen werden, um seine Abschiebung nach Deutschland zu ermöglichen.

Staatsanwaltschaft wollte den Pass entziehen lassen

Diese Bemühungen sind nicht bloß eine Behauptung Janichs. Sie finden sich in den Ermittlungsakten und spielten später auch im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht eine Rolle. Wenig später wurde Janich auf den Philippinen festgenommen. Im NightTalk schildert er einen massiven Polizeieinsatz. Zahlreiche bewaffnete Beamte seien angerückt. Statt einer Vorladung oder Zustellung sei er unmittelbar festgenommen worden. „Die kamen gleich mit Waffen und haben mich gleich verhaftet“, erinnert sich Janich.

Noch brisanter: Nach Janichs Darstellung verfügten die Beamten bei dem Zugriff über keinen philippinischen Haftbefehl. Vorgezeigt worden sei lediglich eine englische Übersetzung des deutschen Haftbefehls. Das Dokument habe man ihm nicht einmal aushändigen wollen. Ob seine Festnahme damit nach philippinischem Recht unzulässig war, wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht entschieden.

Fünf Monate hinter Gittern

Für Janich hatte der Zugriff drastische Folgen. Er landete in einem philippinischen Abschiebegefängnis und blieb dort mehr als fünf Monate. Zu Hause wartete seine schwangere Frau. Janich erzählt, er habe zeitweise damit gerechnet, jahrelang hinter Gittern zu bleiben und die Geburt seines Sohnes zu verpassen. Seine Frau kämpfte währenddessen um seine Freilassung. Eine Episode erzählt Janich nun erstmals öffentlich.

Bei einem Behördentermin wollte seine Frau überprüfen, ob ein wichtiges Schreiben der deutschen Botschaft tatsächlich angekommen war. Plötzlich begann das Gebäude wegen eines Erdbebens zu wackeln. Ein Beamter wollte hinauslaufen. Janichs hochschwangere Frau blieb stehen: „Wenn ich hier schwanger stehen kann, dann suchst du jetzt den scheiß Brief.“ Der Beamte suchte – und fand das Schreiben.

Zehn Monate auf Bewährung – oder weiter im Gefängnis?

Während Janich auf den Philippinen festsaß, erging in München ein Strafbefehl über zehn Monate auf Bewährung. Nun saß er in der Falle.
Nach seiner Darstellung wurde ihm im Gefängnis vermittelt, dass sein deutscher Fall abgeschlossen sein müsse, damit er freikommen könne. Ein Einspruch hätte das Verfahren verlängert. Janich ließ deshalb die Einspruchsfrist verstreichen. Nicht, weil er die Vorwürfe akzeptierte, wie er heute betont, sondern weil er aus dem Gefängnis herauswollte.

Seine drastische Beschreibung: „Das war der Fahrschein raus aus dem Knast.“ Nach seiner Freilassung wollte Janich den Strafbefehl deshalb doch noch angreifen. Er beantragte die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand. Doch das Landgericht München I verweigerte ihm diesen Weg.

Dann kam Karlsruhe…

Janich zog bis vor das Bundesverfassungsgericht – und gewann: Karlsruhe stellte fest, dass die Entscheidung des Landgerichts München I ihn gleich in zwei verfassungsmäßigen Rechten verletzt hatte: dem Recht auf effektiven Rechtsschutz und dem Anspruch auf rechtliches Gehör.
Das Landgericht hatte die Anforderungen für eine Wiedereinsetzung so hoch angesetzt, dass Janich der erstmalige Zugang zu einer gerichtlichen Prüfung in nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert wurde. Die Münchner Entscheidung wurde aufgehoben.

Bemerkenswert ist auch die Position des Generalbundesanwalts. Dieser verwies auf die dokumentierten Bemühungen der Staatsanwaltschaft München I um Janichs Pass und sah zumindest eine mögliche „faktische Erschwerung des Zugangs zu Gericht durch ein Handeln deutscher Behörden“. Damit bekommt der Fall eine besondere Pointe: Deutsche Behörden betrieben Maßnahmen, die Janichs Rückführung ermöglichen sollten. Während er auf den Philippinen in Haft saß, wurde der Strafbefehl rechtskräftig. Als er nach seiner Freilassung erklärte, gerade diese Haftsituation habe ihn daran gehindert, rechtzeitig dagegen vorzugehen, versperrte ihm die Münchner Justiz zunächst den Weg.
Erst das Bundesverfassungsgericht griff ein.

Janich berichtet von Todesdrohungen

Doch im NightTalk geht Janich noch weiter. Er berichtet erstmals von Vorgängen hinter den Gefängnismauern, die sich wie ein Thriller lesen.
Ein Mann sei kurz vor Janichs Ankunft in seinen Gefängnistrakt verlegt worden und habe anschließend versucht, ihn zur Rückkehr nach Deutschland zu bewegen. Über einen anderen Kontakt habe Janich erfahren, dass dieser Mann genau damit beauftragt worden sei. Zugleich sei ihm die Warnung übermittelt worden, in Deutschland werde man ihn umbringen.

Eine weitere Warnung habe ihn über einen Bekannten erreicht. Dessen Kontakt mit angeblichen Geheimdienstverbindungen habe schon zwei Wochen vor Janichs Festnahme davon gewusst. Nach dessen Darstellung habe man Janich im philippinischen Gefängnis „schmoren lassen“ und dort umbringen wollen. Belege für diese schweren Vorwürfe präsentiert Janich im Gespräch nicht. Sie sind seine Schilderung der damaligen Ereignisse.

Was war eigentlich das angebliche “Verbrechen”?

Auch die Vorwürfe, die den gesamten Fall ins Rollen brachten, erscheinen aus Janichs Sicht in einem bemerkenswerten Licht. Bei einem beanstandeten Beitrag auf seinem Telegram-Kanal bestreitet er, diesen überhaupt selbst veröffentlicht zu haben. Mehrere Administratoren hätten Zugriff auf den Kanal gehabt. Er selbst habe den Beitrag entdeckt und gelöscht. Eine weitere ihm vorgeworfene Äußerung sei ein satirischer Beitrag gegen den Impfzwang gewesen. Ob und inwieweit sich Janich damit strafbar gemacht hat, kann nun wieder Gegenstand eines ordentlichen Verfahrens werden.

Nach fünf Monaten Haft und einem jahrelangen Kampf durch die Instanzen fällt Janichs Urteil über seine Erfahrungen entsprechend hart aus: „Wir haben eine politische Justiz und das habe ich jetzt am eigenen Leib gespürt.“ Das Bundesverfassungsgericht hat diesen politischen Vorwurf nicht bewertet. Aber Karlsruhe hat festgestellt, dass Janichs Grundrechte durch die Entscheidung des Landgerichts München I verletzt wurden. (JS)

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