Irre: Weil die paranoiden Behörden des Linksstaats in jedem Jäger (oder Sportschützen) mit AfD-Nähe einen rechten Briganten wittern, werden nun Waffen- und Jagdscheine eingezogen (Symbolbild:Grok)
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Letzte Machtanmaßungen einer abgewählten Regierung: Behörden in Sachsen-Anhalt nehmen ersten AfD-Jägern Waffen und Jagdschein ab

In Sachsen-Anhalt dreht das maximal abgestrafte und taumelnde Machtkartell der Altparteien völlig durch – und versucht vor seinem Abgang alles, um die vom Volk gewählte Alternative zu kriminalisieren, schikanieren und kaltzustellen, so lange ihnen dazu noch Gelegenheit bleibt. So ziehen nun die Waffenbehörden des Landes erstmals – wie “Bild“ schreibt: “konsequent” – die jagdlichen Erlaubnisse (Jagd- und Waffenscheine) von AfD-Mitgliedern ein. Grundlage für diesen übergriffigen, freiheitseinschränkenden und diskriminierenden Akt ist ein rechtskräftiger Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Magdeburg vom 7. August 2026. Mit diesem hat die Linksjustiz, die auch schon die im Interesse von CDU und SPD durch einen weisungsgebundenen “Verfassungsschutz“ verfügte, von Systemmedien pausenlos nachgeplapperte Willkür-Einschätzung “gesichert rechtsextrem“ für die AfD im Land abgesegnet hatte, die Voraussetzung für derartige Verwaltungsakte geschaffen, indem es “feststellte”, “Mitglieder und aktive Unterstützer des vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuften AfD-Landesverbandes in der Regel nicht die für Waffenbesitz nötige Zuverlässigkeit” vorwiesen.

Die  – wie zu allen Zeiten im Interesse der Mächtigen urteilenden linientreuen – Richter begründeten dies mit Prävention: „Um die Allgemeinheit vor den extremen Gefahren von Waffen zu schützen, muss der Staat nicht warten, bis Straftaten oder Schäden eingetreten sind.“ Ein Parteiverbot durch das Bundesverfassungsgericht sei nicht Voraussetzung.

Etikettierung des weisungsgebundenen Verfassungsschutz als Grundlage für Grundrechtsentzug

Maßgeblich sei das Gesamtbild der Partei, geprägt durch Äußerungen führender Vertreter. Das Gericht sah darin Angriffe auf “Menschenwürde und Demokratieprinzip”. Auch hier hat die Psychose und Projektion pausenloser Propaganda gegen die einzige reale Oppositionspartei im Land voll gefruchtet.  Drei Kläger – Mitglieder bzw. Unterstützer der AfD – verloren ihre Waffenbesitzkarten bereits endgültig; Nach Angaben von “Bild”  haben inzwischen 17 Jäger Waffenberechtigungskarte und Jagdschein verloren; 122 weitere Fälle werden geprüft. Anfang 2025 standen 21 jagdliche, 51 sportliche und 50 Kleine-Waffenschein-Erlaubnisse von AfD-Mitgliedern zur Überprüfung. Der Entzug der Waffenbesitzkarte führt nach Bundesjagdgesetz in der Regel zum Verlust des Jagdscheins. Ein Jagdpachtvertrag kann damit automatisch erlöschen.

Dieses perverse Treiben rechtfertigt Noch-Innenministerin Tamara Zieschang von der 17,2-Prozent-Kleinpartei CDU damit, Waffenbesitz von “Extremisten” gefährde “Rechtsstaat und Bürger”. Die AfD prüft gegen diese eklatante politische Verfolgung eine Verfassungsbeschwerde. Wie sehr die rein exekutive Etikettierung einer Partei durch eine weisungsgebundene Behörde inzwischen als valide Beurteilungsgrundlage für Gerichte gilt, obwohl es eigentlich genau umgekehrt sein müsste, zeigt die Tatsache, dass bundesweit andere Obergerichte – etwa das Oberverwaltungsgericht im vergangenen Jahr – bei bloßer AfD-Mitgliedschaft noch anders entschieden hatten – weil die Bundespartei dem Verfassungsschutz lediglich als “Verdachtsfall” galt

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