Atmet Merz bald gesiebte Luft, wenn er so weitermacht? (Symbolbild:KI)
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Strafanzeige und Schreiben an UN-Sonderberichterstatter: Merz gerät wegen “Bundeszwang“-Drohung nach AfD-Wahlsieg auch international unter Druck

Für Friedrich Merz wird es jetzt richtig ungemütlich: Nach der Strafanzeige der AfD-Bundestagsfraktion erreicht der Streit um seinen Umgang mit dem Wahlsieger von Sachsen-Anhalt nun die internationale Bühne. Europaabgeordnete aus fünf Ländern wenden sich an den UN-Sonderberichterstatter für Meinungs- und Ausdrucksfreiheit. Auslöser ist die Debatte über den sogenannten Bundeszwang. Nach dem AfD-Wahlsieg mit 43,8 Prozent brachte Merz dieses außergewöhnliche Instrument gegen eine mögliche AfD-geführte Landesregierung ins Spiel. Artikel 37 des Grundgesetzes wurde in der Geschichte der Bundesrepublik noch nie angewandt.

Noch nicht regiert – und schon ist der “Bundeszwang” im Gespräch? Genau diesen Widerspruch greifen die Abgeordneten auf. In ihrem Schreiben heißt es: „Die Drohung erfolgte unmittelbar nach einer demokratischen Wahl und bevor die neu gewählte Regierung irgendeinen festgestellten Verstoß gegen ihre verfassungsrechtlichen Verpflichtungen begangen hatte.“ Initiator des Schreibens ist AfD-Europaabgeordneter Petr Bystron.

Merz soll sich erklären

Unterstützung erhält er von Abgeordneten aus Deutschland, Österreich, Ungarn, Bulgarien und Italien. Darunter sind mit Gerald Hauser und Petra Steger auch zwei Vertreter aus Herbert Kickls FPÖ. Die Unterzeichner fordern UN-Sonderberichterstatter Leopoldo Maldonado Gutiérrez auf, den Vorgang zu prüfen. Die Bundesregierung soll darlegen, welche rechtlichen und tatsächlichen Gründe überhaupt für einen Bundeszwang gegen eine AfD-geführte Landesregierung vorliegen könnten.

Petr Bystron erklärt dazu: „Jetzt droht sogar der Bundeskanzler, staatliche Machtmittel gegen den Sieger einer demokratischen Wahl einzusetzen. Deshalb schalten wir die Vereinten Nationen ein.“ Für Merz ist es bereits die zweite Front innerhalb weniger Tage. Nachdem er die Remigrationspolitik der AfD im Bundestag als „nichts anderes als eine ethnische Säuberung nach Hautfarbe und Herkunft“ bezeichnet hatte, erstattete die AfD-Bundestagsfraktion Strafanzeige. (TPL)

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