Nach dem AfD-Sieg in Sachsen-Anhalt mit 43,8 Prozent fordert der system- und linientreue Deutsche Richterbund gesetzgeberische Eile – und will das ministerielle Weisungsrecht gegenüber den Staatsanwaltschaften aus dem Gerichtsverfassungsgesetz streichen. Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn warnt, es müsse „per Gesetz ausgeschlossen werden, dass Extremisten in einer Regierung strafrechtliche Ermittlungen durch Weisungen in die eine oder andere Richtung lenken könnten“. Dieselbe Logik soll offenkundig auch für Mecklenburg-Vorpommern gelten, wo die AfD vor der Wahl am 20. September vorn liegt.
Die Forderung nach Abschaffung der Weisungsgebundenheit der Anklagebehörden an sich ist nicht neu – bloß wollten davon bislang weder Richterbund noch Politik etwas wissen; kein Wunder. Solange die Staatsanwälte als hörige Büttel des Linksstaats fungieren und dessen Personal, Bodentruppen und Aktivisten “schützten”, insbesondere durch leidenschaftliche Anwendung des “Majestätsbeleidigungsparagraphen” 188 Strafgesetzbuch, der Politiker besonderen Ehrenschutz einräumt, ist die “Lenkung“ der Strafverfolgung kein Problem. Die unsäglichen freiheitsfeindlichen und repressiven Machenschaften etwa der Sonderstaatsanwaltschaft Göttingen für “Hassverbrechen“, die freie Meinungsäußerung besonders dreist kriminalisiert, oder auch die willkürliche Anklage gegen “Deutschland-Kurier” David Bendels, der von Nancy Faeser wegen eines erkennbar satirischen Memes angezeigt wurde und vom Amtsgericht Bamberg zu sieben Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt wurde (was später vom Landgericht unter Verweis auf die Meinungsfreiheit aufgehoben wurde), oder auch die einschüchternde polizeiliche Hausdurchsuchung beim inzwischen verstorbenen Rentner Stefan Niehoff wegen eines von ihm geteilten „Schwachkopf Professional“-Memes über Robert Habeck sind dafür nur einige Beispiele. In all diesen Fällen blieb der Aufschrei des Richterbunds über das offensichtlich ausgeübte und politisch missbrauchte Weisungsrecht aus.
Nie ein Problem mit linkem Missbrauch der Anklagebehörden
Politisch aufgeladene, unverhältnismäßige Strafverfolgung gegen Kritiker der amtierenden Altparteienmacht gilt also offenbar nicht als das Weisungsrecht delegitimierender Misstand – wohl aber, wenn eine von 44 Prozent der Bevölkerung in einem Bundesland gewählte demokratische Partei ohne Beweise und faktenfrei als “gesichert rechtsextrem” eingestuft wird; dann übernimmt der Richterbund dieses Wording, als sei es eine belegte Tatsache, und tut so, als ob Sachsen-Anhalt morgen von einer Horde Skinheads und nicht einer völlig auf dem Boden des Grundgesetzes stehenden bürgerlichen Partei, die programmatisch identisch mit der CDU vor Merkel ist, regiert wird.
Besonders verstörend ist die bedingungslose Akzeptanz der Formel „gesichert rechtsextrem“ durch den Richterbund. Gerade ihm müsste bewusst sein, dass dies kein vom Bundesverfassungsgericht als einziger hierfür zulässiger Instanz bestätigter Befund, sondern eine auf abenteuerlichen Willkürkriterien vorgenommene exekutive Einstufung des Landesverfassungsschutzes – einer Behörde, die ironischerweise ebenfalls weisungsgebunden ist und dem Innenministerium untersteht. Genau jene Hierarchie also, die man einer künftigen AfD-Regierung prophylaktisch entziehen will, hat die Einstufung produziert, mit der man die Entziehung von Vollmachten einer künftigen AfD-Landesregierung zu begründen versucht. Ein Zirkelschluss: Die Exekutive liefert das Etikett, Verbände und Politik bauen daraus den Hebel gegen den Wahlsieger.
Kaskade von AfD-Entmachtungsphantasien
Der Richterbund legt hier – brandgefährlich – die Axt an in der bundesdeutschen Geschichte gewachsene Instanzen und Institutionen und gefährdet damit die Rechtsordnung, die er selbst zu schützen hat. Sein Vorstoß reiht sich nicht zufällig nahtlos ein in eine ganze Kaskade von staatsstreichartigen Entmachtungsphantasien einer künftigen wahrscheinlichen AfD-geführten Regierung: Bundesjustizministerin Stefanie Hubig erinnerte Beamte in Sachsen-Anhalt gestern hinterfotzig an ihre “Remonstrationspflicht”, was nichts anderes war als ein verkappter Appell zu Gehorsamsverweigerung. Der inzwischen zurückgetretene Polizeigewerkschaftschef und Ex-DDR-Grenzschutzoffizier Sven Hüber forderte gar die putschartige Entmachtung durch Unterstellung von Landespolizeibehörden unter den Bund. Baden-Württembergs grüner Finanzminister Danyal Bayaz wollte bereits vor zwei Wochen einer AfD- Landesregierung die Mittel aus dem Länderfinanzausgleich vorenthalten. CDU- und SPD-Innenminister beraten darüber, eine AfD-Regierung von Teilen der Geheimdienstinformationen abzuschneiden. Der 17,2-Prozent-Wahlverlierer der CDU, Sachsen-Anhalts Noch-Ministerpräsident Sven Schulze, will den turnusmäßigen Vorsitz Sachsen-Anhalts in der Ministerpräsidentenkonferenz verhindern. Und als Krönung denken Kanzler Friedrich Merz und Unionsfraktionschef Thorsten Frei laut über den Bundeszwang nach Artikel 37 Grundgesetz nach – ein Instrument, das in der Geschichte der Bundesrepublik nie angewandt wurde.
Mit alldem soll eine von Ulrich Siegmund geführte AfD-Landesregierung davon abgehalten werden, ihre vom Wähler autorisierten und gewünschten politischen Ziele umzusetzen und damit ihren Regierungsauftrag zu erfüllen; durch Verunmöglichung, Sabotage und Kaltstellung soll die erste (und garantiert nicht letzte) AfD-Regierung der deutschen Geschichte niedergehalten und mit allen Mitteln bekämpft werden. Dass der Richterbund als Vertreter der eigentlich dezidiert unabhängigen Dritten Gewalt sich an solchen Planspielen beteiligt, statt zur Mäßigung aufzurufen, zeigt, wie es um diese Republik inzwischen steht. Was wir hier erleben, ist nicht der Alltag “wehrhafter Demokratie”, sondern die Ankündigung, einen überwältigenden Wählerauftrag ins Leere laufen zu lassen. (TPL)






















