Auch wenn man von der Politik der AfD nicht viel hält, eins hat sie geschafft: Sie hat sehr, sehr vielen Politikern der etablierten Parteien und ihren Handlangern in der Justiz und den Medien die demokratische Maske heruntergerissen. Zum Vorschein kommt nun immer mehr die hässliche Fratze der Diktatur zum Vorschein.
Was gerade gegen die neue und jetzt schon einzige Volkspartei aufgefahren wird, geht auf keine Kuhhaut und passt schon gar nicht ins Grundgesetz. Die AfD hat damit – unfreiwillig gezeigt: Den meisten Politikern, insbesondere in der CDU geht es nicht um Land und Leute, sondern lediglich um sie selbst, um ihre Macht, um ihre Posten – und vor allen Dingen um das Geld anderer Leute.
Wirklich mehr als unappetitlich, was wir da zu Gesicht bekommen, teilweise richtig ekelhaft. Deutschland steht vor der Entscheidung: Entweder das Land wird endgültig zu einem anti-demokratischen Linksstaat, oder die AfD und damit der Rechtsstaat gewinnt.
Hier einige sehr gute Kommentare, die den schlimmen Zustand Deutschlands und das ganze Ausmaß dieses politischen Irrsinns sehr gut beschreiben.
Matsuhime schreibt:
Wer legal jagt, verliert das Gewehr. Wer illegal schießt, bleibt oft unsichtbar.
Das OVG Magdeburg hat im August 2026 festgeschrieben: Im Landesverband Sachsen-Anhalt gilt die AfD-Mitgliedschaft in der Regel als waffenrechtliche Unzuverlässigkeit. Keine Tat. Kein Verstoß. Die Parteikarte reicht. 17 Jäger haben laut Innenministerium bereits Waffenbesitzkarte und Jagdschein verloren, 122 weitere Fälle werden geprüft.
Das ist kein Neutralitätsprinzip. Das ist Vorsorge gegen den sichtbaren Bürger. Der Jäger steht im Register. Seine Waffe ist bekannt. Ihn zu entwaffnen ist einfach. Den Clan, den Schmuggler, den islamistischen Beschaffer zu finden, ist Arbeit.
Die BKA-Zahlen 2025 sind eindeutig: 42,9 Prozent der Tatverdächtigen bei Gewaltkriminalität sind nichtdeutsch. Die Belastung liegt etwa vierfach höher. Schusswaffengebrauch in der Gewaltkriminalität auf Höchststand seit 2009. Messerangriffe: 29.243. Beim illegalen Waffenverstoß stieg der nichtdeutsche Anteil seit 2020 von 24 auf knapp 35 Prozent. Für Waffen in Clanhand hat der Bund keine Statistik. Genau.
Solingen, Mannheim, München, Berlin. Hamas-Beschaffer mit Sturmgewehr, Pistolen und Munition. Das sind die Waffen, die Menschen töten. Nicht die Büchse des Mannes mit Jagdprüfung. Wer das erste Milieu als „extreme Gefahr“ behandelt und das zweite als Integrationsproblem, betreibt keine Sicherheit. Er betreibt Politik.
Zuverlässigkeit misst man am Verhalten. Nicht an der Parteizugehörigkeit einer legalen Partei ohne Verbot. Was hier geschieht, ist Entwaffnung nach Gesinnung. Und sie trifft zuerst den, der sich an das Gesetz gehalten hat.
Udo Vetter schreibt:
Bundeszwang: die maßlose Drohgebärde
Kein Zweifel, die AfD triggert hart mit ihrem Wahlsieg in Sachsen-Anhalt. Keine 72 Stunden hat es gedauert. Schon liegt es offen auf dem Tisch, das schärfste Schwert, das das Grundgesetz im Verhältnis vom Bund zu den Ländern kennt.
In Berlin wird schon mal vorsorglich laut gedacht. Sicher auch, um den Wählern in Mecklenburg-Vorpommern und Berlin Angst zu machen. Bundeskanzler Friedrich Merz stellte klar, das Grundgesetz gelte „auch in Sachsen-Anhalt, auch nach einer Wahl eines AfD-Ministerpräsidenten“. Unionsfraktionschef Thorsten Frei brachte den Bundeszwang ins Spiel, ebenso die Justiziministerin Hubig. In zweiter Reihe wird sogar über einen „Bundeskommissar“ nachgedacht, und von gekürzten Länderfinanzen sowieso.
Der Bundeszwang steht in Artikel 37 des Grundgesetzes. Eine Vorschrift, die noch nie angewendet wurde. Deshab in aller Kürze die Regeln: Erfüllt ein Land seine Bundespflichten nicht, kann die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates „die notwendigen Maßnahmen“ treffen, um es zur Erfüllung anzuhalten. Dazu bekommt sie das Weisungsrecht gegenüber dem Land und seinen Behörden. Praktisch heißt das: Berlin übernimmt. In der Geschichte der Bundesrepublik ist das wie gesagt noch nie passiert.
Und das hat Gründe. Anknüpfungspunkt des Bundeszwangs ist eine konkrete, feststellbare Pflichtverletzung. Ein Land, das ein Bundesgesetz nicht vollzieht. Oder eine Behörde, die eine rechtmäßige Weisung ignoriert. Und zwar in einem ganz erheblichen Umfang. Nicht genügen: ein Wahlergebnis, ein Parteiprogramm, eine Einstufung durch den Verfassungsschutz, eine Gesinnung. Das Grundgesetz kennt keinen Bundeszwang auf Verdacht und keinen gegen Absichten. Wer im September 2026 über Maßnahmen gegen eine Regierung nachdenkt, die es noch gar nicht gibt, redet über faktisch über nichts – juristisch jedenfalls.
Vor allem aber: Der Bundeszwang ist keine Einbahnstraße. Die Bundestreue, auf die sich der Kanzler beruft, bindet beide Seiten. Auch der Bund schuldet den Ländern freundliches Verhalten. Eine von der AfD geführte Landesregierung hätte deshalb exakt denselben Anspruch wie jede andere: dass der Bund sich an Recht und Gesetz hält und Artikel 37 nicht als Waffe im Parteienstreit benutzt.
Das bleibt auch nicht unkontrolliert. Ein Land, das sich vom Bund überfahren sieht, zieht vor das Bundesverfassungsgericht. Der Weg heißt Bund-Länder-Streit. Sechs Monate Antragsfrist. Karlsruhe prüft dann, ob die behauptete Pflichtverletzung überhaupt vorliegt und ob die Maßnahme verhältnismäßig war. Wobei man die Bedeutung des Wortes „Verhältnismäßigkeit“ auf keinen Fall unterschätzen sollte. Wenn es schnell gehen muss, gibt es die einstweilige Anordnung. Dazu kommt auch eine politische Hürde. Ohne Mehrheit im Bundesrat passiert gar nichts. Die Länder müssten also mitmachen, wenn einem Land die Eigenstaatlichkeit entzogen wird. Auch die, die als Nächste dran sein könnten.
Der Bundeszwang taugt offensichtlich nicht zur Auseinandersetzung mit dem politischen Gegner. Er ist ein Notinstrument für den Fall, dass ein Land komplett aus dem Konsens des Grundgesetzes ausschert. Er ist kein Ersatz für Argumente, die man nicht hat. Wer den Bundeszwang drei Tage nach einer Wahl ins Schaufenster stellt, will nicht das Grundgesetz durchsetzen. Er will drohen.
Seit Jahren beklagen die etablierten Parteien die Spaltung des Landes. Angeblich ist die AfD daran schuld. Wer das dem Wähler aber ernsthaft nahebringen will, sollte nicht ausgerechnet zum härtesten Spaltungsinstrument greifen, das die Verfassung kennt. Es gibt kaum etwas, das die Erzählung vom abgehobenen Berliner Kartell besser bedient als der Satz: Ihr habt falsch gewählt, wir korrigieren das von hier aus.
Der Wähler wird für solche zum jetzigen Zeiptunkt völlig maßlosen Drohgebärden eine Antwort haben. Warten wir es mehr oder weniger gelassen ab.
Rechtsanwalt Carsten Brennecke schreibt:
Wer ein #AfD-Verbot fordert, hat entweder das Grundgesetz nicht verstanden – oder lügt bewusst
Nach jedem AfD-Wahlerfolg dasselbe Ritual: Politiker, mittlerweile auch aus der #CDU, fordern ein #Verbotsverfahren oder dessen Prüfung – zuletzt NRW-Ministerpräsident Hendrik #Wüst. Das Problem: Diese Forderungen beruhen auf einem verbreiteten Rechtsirrtum – und selbst ausgewiesene Fachleute, die dem Instrument grundsätzlich offen gegenüberstehen, sehen die Erfolgsaussichten äußerst kritisch:
Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat im „Kölner Stadt-Anzeiger“ unmissverständlich klargestellt: Die Erfolgsaussichten eines Verbotsantrags seien äußerst gering, ein Verbot nach aktuellem Kenntnisstand „rechtlich nicht begründbar“. Kaum jemand kennt die Hürden eines Parteiverbotsverfahrens aus so unmittelbarer institutioneller Erfahrung wie er, der das Gericht während des ersten gescheiterten NPD-Verbotsverfahrens leitete.
Der Denkfehler, dem viele Politiker und auch viele Bürger unterliegen:
Man hält einzelne verfassungswidrige Positionen einer Partei bereits für ausreichend, um sie verbieten zu lassen. Das ist falsch. Art. 21 GG verlangt mehr – nämlich dass eine Partei planvoll darauf ausgeht, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen. Ebenso wichtig: Die Einstufung durch den Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextrem“ ist – so Papier – lediglich die Einschätzung einer Behörde, keine gerichtliche Feststellung der Verfassungswidrigkeit.
Und selbst diese behördliche Einschätzung hält einer gerichtlichen Prüfung bislang nicht stand. Das Verwaltungsgericht Köln hat mit Beschluss vom 26. Februar 2026 (Az. 13 L 1109/25) dem Bundesamt für Verfassungsschutz im Eilverfahren untersagt, die AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ einzustufen und öffentlich so zu bezeichnen. Nach Auffassung des Gerichts fehlte es – bei summarischer Prüfung – an der erforderlichen „Gewissheit“, dass die AfD-Bundespartei gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet ist. Das zeigt: Nicht einmal für die verwaltungsrechtliche Einstufung als „gesichert rechtsextrem“ – die niedrigere Schwelle im Vergleich zu einem Parteiverbot – sah das Gericht die Voraussetzungen als erfüllt an.
Für ein Verbotsverfahren käme nach Papiers Bestätigung noch eine deutlich höhere Hürde hinzu: der Nachweis einer aktiv-kämpferischen, aggressiven Haltung gegen die verfassungsmäßige Ordnung. Dafür sind keine Anhaltspunkte erkennbar.
Bemerkenswert: Selbst Frauke Brosius-Gersdorf, Verfassungsrechtlerin sowie 2025 SPD-Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht, kommt zu einem ähnlichen Befund – obwohl sie kein grundsätzlicher Gegner eines Verbotsverfahrens ist. Sie hatte erklärt, ein Verbotsverfahren mitzutragen, „wenn es genügend Material gibt“. Umso schwerer wiegt ihre Einschätzung: Bei „Lanz & Precht“ sagte sie im Dezember 25, die juristischen Hürden seien „extrem hoch“ – im Parteiprogramm selbst finde sich „nichts Verfassungsfeindliches“. Sie warnte davor, dass ein Verbotsantrag „ins Leere verläuft“ und die AfD dadurch nur eine Opferrolle bekäme, die ihr noch mehr Zuspruch einbrächte.
Damit stellt sich für Politiker wie @HendrikWuest, die nach jedem AfD-Wahlerfolg reflexhaft ein Verbotsverfahren ins Spiel bringen, eine unangenehme Frage – und beide möglichen Antworten sind nicht schmeichelhaft: Entweder haben sie sich mit den tatsächlichen rechtlichen Voraussetzungen eines Parteiverbots schlicht nicht auseinandergesetzt. Oder sie kennen diese Voraussetzungen – und setzen die Verbotsforderung dann bewusst als Vehikel unseriöser politischer Kommunikation ein, um sich als entschlossene Kämpfer gegen die AfD zu inszenieren, obwohl sie wissen, dass daraus nichts folgen wird.
Wer ein Problem mit der AfD hat, muss sie politisch stellen – nicht auf ein juristisches Verfahren hoffen, das nach Einschätzung von Fachleuten unterschiedlicher politischer Grundhaltung nach scheitern wird.
Satire-Sabine Müller schreibt:
Ein Appell, der das Gesetz wiederholt, die Wahlkampfrhetorik bedient und vom SPIEGEL eifrig gedruckt wird
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig erinnert Beamte in Sachsen-Anhalt daran, rechtswidrigen Weisungen zu widersprechen. Der Satz klingt staatsmännisch. In der Sache ist er überflüssig. Die Remonstrationspflicht gilt unabhängig von der Parteifarbe der Landesregierung. Hubig weiß das. Der Zeitpunkt und die Adressierung verraten den eigentlichen Zweck: Stimmung vor den nächsten Wahlterminen.
Nach der Landtagswahl vom 6. September 2026 liegt die AfD in Sachsen-Anhalt bei knapp 44 Prozent. Eine absolute Mehrheit hat sie verfehlt. Eine Regierungsbildung ist offen. In genau dieser Lage tritt die Bundesjustizministerin vor die Funke-Zeitungen und erklärt, Beamte schwüren einen Eid auf die Verfassung, müssten Recht und Gesetz beachten und intern Bedenken äußern, wenn eine Weisung rechtswidrig erscheine. Ein Beamter könne sich nicht darauf zurückziehen, nur ausgeführt zu haben, was man ihm gesagt habe.
Das ist geltendes Beamtenrecht. Es stand schon im Beamtenstatusgesetz, bevor die AfD in Magdeburg zur stärksten Kraft wurde. Es galt unter CDU-geführten, unter rot-roten und unter jeder anderen Landesregierung. Neu ist nicht die Pflicht. Neu ist der Versuch, eine allgemeine Dienstregel als Sonderwarnung vor einer möglichen AfD-Regierung zu inszenieren.
Hubig nennt Beispiele, die das Muster offenlegen: eine Landesregierung, die Einbürgerungsanträge nicht mehr bearbeiten oder gleichgeschlechtliche Ehen nicht mehr zulassen lasse. Solche Szenarien sind rechtlich klar unzulässig. Gerade deshalb taugen sie als politische Folie. Sie erzeugen das Bild eines unmittelbar bevorstehenden Rechtsbruchs, ohne dass eine solche Weisung vorliegt. Die Ministerin spricht zugleich von einem rauer werdenden Klima und von Angriffen auf Geflüchtete, Presse und Andersdenkende. Das ist keine Rechtsauskunft. Das ist Lagebeschreibung im Wahlkampfmodus.
Auch der Verweis auf Bundestreue, Bundesverfassungsgericht und Bundeszwang ändert daran nichts. Der Bund kann gegen ein Land vorgehen, das seine verfassungsrechtlichen Pflichten verletzt. Das steht im Grundgesetz und gilt für jedes Land. Es als speziell gegen eine noch nicht gebildete AfD-Regierung gerichtetes Instrument zu präsentieren, verschiebt die Aufmerksamkeit von der Rechtslage auf die Partei. Genau das ist der politische Gewinn.
Hinzu kommt eine Ungenauigkeit, die in der öffentlichen Wiedergabe untergeht. Hubig spricht von internem Widerspruch, nicht von einem allgemeinen Widerstandsrecht. Nach der Remonstration und einer Bestätigung durch den Vorgesetzten bleibt die Weisung in der Regel verbindlich, sofern sie nicht erkennbar strafbar ist oder die Menschenwürde verletzt. Der Beamte wird also nicht zum politischen Filter der Regierung gemacht. Wer den Appell als Aufruf zum flächendeckenden Verwaltungsboykott liest, liest mehr hinein, als das Gesetz hergibt. Auch das dürfte der Ministerin bewusst sein.
Der Rechtsstaat braucht keine parteilich zugeschnittene Erinnerung an Pflichten, die ohnehin bestehen. Er braucht ihre gleiche Anwendung. Eine Justizministerin, die das Beamtenrecht ernst nimmt, hätte sagen können: Jede Regierung ist an Gesetz und Verfassung gebunden; jede rechtswidrige Weisung ist zu rügen; das gilt ohne Ansehen der Partei. Stattdessen wird der Satz so gesetzt, dass er vor allem als Signal gegen die AfD wirkt.
Das ist kein juristischer Fortschritt. Es ist Stimmung. Vor den nächsten Wahlen mag das nützlich erscheinen.

…
Hier wird nur ein kleiner Teil aus dem Waffenarsenal der linken Politiker kommentiert. Man will ja immer noch „alles, was in meiner Macht steht“ einsetzen, um den überlebensnotwendigen Politikwechsel zu verhindern, damit das Steuergeld weiterhin ungehindert linke Taschen vollstopft.
Das wird also noch ein hartes, zähes Ringen, das hoffentlich friedlich bleibt. Aber bei den Linken weiß man das nicht so genau.
Zum Schluss noch eine wichtige Frage von Roland Tichy:
CDU-Fraktionschef Thorsten Frei und Justizministerin Hubig will den Bürgern von Sachsen-Anhalt das Wahlrecht aberkennen: Per Bundeszwang soll die Bildung einer neuen Regierung in Magdeburg verhindert werden bzw. unter Berliner Zwang gestellt werden. Frage für einen Freund: Habt ihr schon Pistorius gefragt, ob er noch ein paar Panzer für Euch übrig hat?






















