Tritt vor Schülern genauso zuverlässig ins Fettnäpfchen wie bei allen anderen Anlässen auch: Kommunikationdesaster Merz (Foto:Imago)
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„Kommt mir bloß nicht mit Free Speech“: Merz zeigt bei „Jugend forscht“ seine autoritäre Fratze

Die EU-Kommission baut ihr Zensurregime immer weiter aus. Am Donnerstag will sie einen Gesetzentwurf vorlegen, der es Jugendlichen bis zum Alter von 15 Jahren verbietet, soziale Medien ohne unter Aufsicht der Eltern zu nutzen. Ab 15 Jahren sollen die Jugendlichen dann eigene Konten einrichten können. Social-Media-Konten für Kinder unter 13 Jahren sollen vollständig von den Eltern kontrolliert werden, für Kinder zwischen 13 und 15 Jahren soll es sogenannte Einsteigerkonten mit eingeschränkten Funktionen geben, die ebenfalls unter elterlicher Aufsicht stehen.
Um all das umzusetzen, braucht es eine verpflichtende Form der Altersverifikation. Die EU hat dafür bereits eine App entwickelt, mit der das Alter mittels der „Zero-Knowledge-Proof“-Methode überprüft werden soll. Dazu muss ein Personalausweis oder Reisepass gescannt werden. Die App berechnet anhand des Geburtsdatums das Alter der Person. Persönliche Daten wie das konkrete Geburtsdatum sollen dabei nicht gespeichert werden. Außerdem sollen die Techunternehmen Strafzahlungen leisten, wenn sie die Vorschriften nicht einhalten.

„Es ist klar, dass wir altersgerechte Beschränkungen für Plattformen brauchen“, behauptete EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen vor zwei Monaten. Ihr neuer Entwurf ein weiterer Ausdruck der obrigkeitsstaatlich-bürokratischen Perversion, für die diese un- und antidemokratische Monsterbehörde steht. Allerdings ist sie auch das Symbol einer völlig gescheiterten europäischen Politkaste, die immer autoritärer agiert, um sich an der Macht zu halten. Die französische Regierung konnte es nicht abwarten, bis die EU-Kommission ihr Social-Media-Gesetz durchgebracht hat und verabschiedete im Juli ein eigenes. Damit erlitt sie vor einem Monat aber gründlich Schiffbruch vor dem Verfassungsrat, der völlig korrekt feststellte, dass es sich dabei um eine unzulässige Einschränkung der Meinungsfreiheit handele.

Festhalten an Klarnamen

Und natürlich will man auch in Deutschland den staatlichen Würgegriff um die Bürger unter dem Deckmantel des Jugendschutzes immer enger ziehen. Dafür steht vor allem der schleswig-holsteinische CDU-Ministerpräsident Daniel Günther, aber auch der Bundeskanzler hat schon mehrfach deutlich gemacht, dass er von Meinungsfreiheit und Anonymität im Internet nichts hält. Dies tat er nun auch wieder bei einem Treffen mit den Preisträgern des Bundeswettbewerbs „Jugend forscht“, der, wie jeder öffentliche Auftritt von Merz, zum Debakel geriet, erst recht, wenn er frei sprechen muss. Als einer der Teilnehmer die Frage stellte, wie sich die von Merz geforderte Klarnamenpflicht im Internet „mit Informanten, mit Investigativjournalismus“ vereinbaren lasse, „wenn wir keine Anonymität mehr im Internet vorfinden können?“, setzte der Kanzler auf Abruf zu einer seiner rhetorischen Rundumschläge an und redete sich wie immer um Kopf und Kragen. Wenn man nicht wisse, wer der Urheber einer Nachricht sei, bedrohe das letztlich die Demokratie, lautete in etwa die Kernaussage.

Dann forderte Merz: „Bitte komme mir keiner mit Free speech. Das hat mit Free speech nichts mehr zu tun“. Das sei allenfalls ein libertäres Politikverständnis aus Teilen der USA, das er persönlich nicht teile. Eine liberale Gesellschaft müsse in der Lage sein, die Bürger zu schützen, auch „vor falschen Informationen, vor persönlichen Herabsetzungen, vor Diskriminierung“. Weiter empörter er sich: „Sie können heute in der digitalen Welt mit Synonym, mit Abkürzungen, mit Fantasienamen sich austoben. Und wir haben enorme Schwierigkeiten, überhaupt mehr zu klären, wer ist dafür verantwortlich? Sind das die Plattformen oder sind das die Urheber selbst? Und wenn ja, wer sind die Urheber eigentlich?“. Zwar rang er sich das Zugeständnis ab, dass es auch Argumente dafür gebe, dass Menschen sich anonym im Internet äußerten, ihm mache jedoch besonders die „Verrohung der Sitten“ Sorgen, ebenso wie Nachrichten, die von Bots generiert würden. Von diesen habe nämlich angeblich vor allem die AfD in Sachsen-Anhalt profitiert. Es sei wichtig, „unsere Demokratie“ und Persönlichkeitsrechte zu schützen.

Wütendes Gefasel

Es war wieder einmal das wütende Gefasel eines herrischen alten Mannes, der die Welt nicht mehr versteht und sich von finsteren Mächten verfolgt fühlt. Es ist kein Wunder, dass es Merz schwer im Magen liegt, dass seine zahllosen Lügen und sonstigen politischen und verbalen Fehlgriffe sich dank der neuen Medien nicht mehr vertuschen lassen. Seine Antwort darauf ist der Obrigkeitsstaat, der die Bürger vor sich selbst schützt – und vor allem die Regierung vor dem Bürger. Der bekannte Strafverteidiger Udo Vetter stellte zu Merz` Ausführungen fest, der Artikel 5 des Grundgesetzes, der die freie Rede garantiert, sei, „ganz entgegen der Ansicht des Kanzlers, kein Auftrag an die Regierung, sich ein Wahrheitsministerium zuzulegen“. Er sei vielmehr ein Abwehrrecht gegen „genau jenen Staat, der jetzt erklärt, er wisse, welche Information falsch sei“. Deshalb schütze das Bundesverfassungsgericht „seit jeher recht konsequent die Meinung, und zwar auch die irrige und unbequeme“, so Vetter. So lange es nicht falsche Tatsachenbehauptungen seien, die Dritte treffen, sei aus gutem Grund sehr viel erlaubt. Demgemäß sei es „nicht Aufgabe des Kanzleramtes, unliebsame Äußerungen als Bot-Propaganda zu denunzieren und für minderwertig zu erklären“.

Auch das Recht auf Anonymität werde von diesen Rahmenbedingungen geschützt, was auch schon höchstrichterlich entschieden sei. Die Grenzen der Meinungsfreiheit würden die Straftatbestände Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung, Volksverhetzung ziehen. Dafür brauche man „keine zusätzliche Staatspflicht zur Wahrheitsverwaltung“. Anonymität sei „der Schutzraum des Informanten, des Whistleblowers, des Forschers mit der unbequemen Hypothese“. Ausgerechnet bei „Jugend forscht“ das offene Visier zur Staatsraison zu erklären, habe eine gewisse Komik und passe „zum unglücklichen Agieren des Kanzlers seit seinem Amtsantritt“. Die von Merz erwähnte liberale Gesellschaft schütze den Bürger also nicht vor „falschen“ Informationen – weil das nicht gehe und die Freiheit weg wäre. Sie mute dem Bürger zu, Informationen selbst zu prüfen und sich seine Meinung zu bilden. Merz dagegen erkläre „die Wahrheitsfindung quasi zur neuen Sozialleistung“. Das sei „eine offenkundige Demutsgeste nach links. Also auch nichts Neues für diesen Kanzler“. Damit ist Merz` verqueres Staats- und Wahrheitsverständnis perfekt auf den Punkt gebracht. Das Problem ist, dass die Übergriffigkeit des Staates auch nach dem absehbaren Ende dieser unseligen Kanzlerschaft unvermindert weitergehen wird. (TPL)

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